ich wohne in einer Neubausiedlung in einer Doppelhaushälfte.
Grundsätzlich werden die Grundstücke auf der Rückseite mit Holzfassaden abgegrenzt - im letzten Jahr (Einzug) habe mein Nachbar und ich diese Fassade einvernehmlich einem anderen Neubaubewohner vermaccht - nach Absprache sollte der Blickschutz mit einer Mauer hergestellt werden. PENg - Nachbar hatte urplötzlich keine Lust mehr drauf und die Stimmung heizte sich etwas an. Nun ist es aber so, dass ich gerne die geplante Mauer aufziehen möchte. Da mein Nachbar weiterhin kein Interesse hat werde ich das dann auf meinem Grundstück machen.
Frage: Ich wohne in NRW / Raum Düsseldorf/Köln - wie hoch darf ich die Mauer ziehen? Muss ich weiteres beachten?
Für jeden Hinweis dankbar
Thomas
PS: aus Gründen des guten Umgans erwäge ich auch ein späteres (!) Verputzen der anderen Mauerseite - ich denke das geht in Ordnung und dient dem Weltfrieden
