Einspruchsmöglichkeiten bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan RLP
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Einspruchsmöglichkeiten bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan RLP

Hallo,
kann mir jemans Auskunft geben, wann welche Einsprüche bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sinnvoll sind? Fristen? Hier handelt es sich in diesem Stadium um eine Bauleitplanung. Muss die Stadt auf Einspruchsfristen hinweisen? Auch bei der Beteiligung der Bürger?
Besten Dank schon mal
Frank
  • Name:
  • frank herrmann
  1. Verfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan

    Verfahrensrechtlich ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan dem "nicht vorhabenbezogenen" gleichgestellt.
  2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Vorhaben und Erschließungsplan

    gem. BauGB § 12 ist weiter geregelt im vereinfachten Verfahren (§ 13). Dort sind unter bestimmten Voraussetzungen "kann-Bestimmungen" erläutert, nämlich bspw. :
    • von einer Unterrichtung [der Bürger] kann abgesehen werden

    bzw.

    • kann diesen innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben oder wahlweise [ersatzweise] die Auslegung [Veröffentlichung] für die Dauer 1 Monats erfolgen.

    Träger öffentl. Belange, also bspw. Körperschaften sind zu beteiligen.
    . -.
    Mitteilungen erhalten Sie i.A. nur bspw. durch das gemeindliche Mtteilungsblatt.
    Insofern ist (kann) Ihre Mitwirkung als Bürger eingeschränkt werden. Daher, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, bzw. lassen Sie sich das gewählte Verfahren dort erläutern.
    MfG
    R. Kaiser

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