Hallo liebe Forumsteilnehmer mit Ahnung!
Wir möchten gerne auf das Grundstück meiner Eltern ein Einfamilienhaus bauen. Vorab wurde schon geklärt das ein alleinstehendes Einfamilienhaus wg. den Abstandsflächen zum bestehenden nicht möglich sein wird.
Hier meine 1. Frage:
Zählt ein Wintergarten (vorher Terrasse => später "verwintert") auch zu den Wohnflächen, bzw. werden die Abstandsflächen vom Wintergarten ab gerechnet, oder vom Ende des eigentlichen Hauses?
Hier die 2. Frage:
Unser Architekt hat gemeint, das ein Anbau nur ginge, wenn eine bestimmte Prozentzahl eingehalten wird. Sonst spricht man nicht von einem Anbau.
Weiß jemand, wie hoch die Prozentzahl ist, bzw. von was wird das gerechnet? Welche Maße sind hierzu erforderlich? Kann man die Garage da auch mit einrechnen?
Wäre nett, wenn ich eine Antwort bekommen könnte.
Ach ja, wir wohnen in Bayern! Kitzingen/Unterfranken
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Nicole
Anbau an bestehendes Einfamilienhaus
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Anbau an bestehendes Einfamilienhaus
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Anbau - zulässige GFZ/GRZ-Baurecht
Ihr Architekt sollte Ihnen schon genauer sagen können, welches Baurecht auf dem konkreten Grundstück vorhanden ist. Wenn nicht, dann empfehle ich Ihnen sich einen anderen Architekten zu suchen.
Es geht bei dem Baurecht nicht um eine ominöse "Prozentzahl", sondern um die zulässige GFZAbk. (Geschossflächenzahl) und GRZAbk. (Grundflächenzahl). Eine Erläuterung dieser Zahlen würde hier zu weit führen.
Zu Frage 1. :
a) ein WiGa zählt natürlich zur Wohnfläche und zwar zur Hälfte der Grundfläche, also bei 10 m² Grundfläche werden 5 m² auf die Wohnfläche angerechnet.
b) Die Abstandsfläche bemisst sich natürlich von der Außenkante des WiGa.
Zu Frage 2. :
vgl. oben!
Auch die Garage wird bei der zulässigen GRZ miteingerechnet, nicht aber bei der GFZ.
MfG
R. Kaiser
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