Hallo,
Ich bin Bauingenieur und in Bayern für Häuser mit bis zu 3 WEAbk. Bauvorlageberechtigt, gemäß BayBoAbk..
Nun bin ich nach Baden-Württemberg umgezogen und möchte mein Einfamilienhaus KG, EGAbk., OGAbk. (jeweils Vollgeschosse) selber planen und einreichen. Habe ich den Artikel 43 der LBOAbk.-BW richtig verstanden, dass ich das nicht darf?
Ich würde mich über eine Antwort von Euch freuen.
Bauvorlageberechtigt in Bayern - aber wie ist's in Baden-Württemberg?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauvorlageberechtigt in Bayern - aber wie ist's in Baden-Württemberg?
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richtig
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Berufsordnung der Ingenieure
sollte auch beachtet werden. Die Berufsordnungen der Länder regeln die Berufsbezeichnung. Daher ist eine Eintragung in die Ingenieurkammer-BW zu überprüfen.
MfG
R. Kaiser
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