Grüß Gott,
ich möchte gerne eine Garage an mein Reihenendhaus bauen.
Diese Haus steht in NRW Raum Köln.
Von der Hausaußenwand bis zur Grundstücksgrenze sind es ca. 4 m.
Hinter der Grenze liegt nun aber kein Nachbar, sondern ein öffentlicher Parkplatz.
Nun meine Frage:
Welchen Abstand zur Grenze muss ich einhalten?
Kann man den Abstand unterschreiten, weil kein Haus, sondern ein Parkplatz der 'Nachbar' ist?
vielen Dank im Voraus Kai
Grundstücksgrenze Abstand bei Garagen in NRW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grundstücksgrenze Abstand bei Garagen in NRW
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öffentl. gewidmete Verkehrsfläche - kein Mindestabstand
Hallo Kai!
Falls das Nachbargrundstück dem öffentl. Verkehr gewidmet ist, brauchen Sie gar keine Mindestabstände einhalten. Für den anderen Fall, dürfen Sie Ihre Garage entweder direkt an der Grenze bauen oder Sie müssen einen Mindestabstand von 1 m zur Grenze einhalten.
Des weiteren wäre dann auch noch die Traufhöhe der Garage zu berücksichtigen. Diese darf 3.0 m im Mittel nicht überschreiten.
MfG
N. Liebold
(Verm. -techn. Baurecht+Planungsrecht NRW)
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