Mindestabstand von Wohnhaus zur Grenze (Baden-Württemberg)
Auf einem Grundstück will ich ein Wohnhaus mit Pultdach errichten. Die Dachneigung verläuft mit der Grundstücksgrenze. Somit ist die Höhe 5,61 bis 6,61 m. Die Hausbreite ist 9,74 m. Das Haus hat zur der Grundstücksgrenze nur französiche Balkone.
Auf welchen Abstand vom Haus zur Grundstücksgrenze kann der Nachbar bestehen?
Grüße Karl
Abstand von Wohnhaus zur Grenze in Badenwürttem Berg
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abstand von Wohnhaus zur Grenze in Badenwürttem Berg
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3,51 m
Hallo Karl,
H1=5,61 m; H2=6,61-5,61=1,0 m. T=0,6* (H1+H2/4) => 3,51 m
Da L<16,0 m (Schmalseitenprivileg) ist 0,4 ausreichend => 5,86*0,4=2,344 m jedoch mindestens 2,50 (Nachbarschützend)
Gruß aus Baden
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