Erschließungskosten Mieteigentumsanteil: Wer zahlt? Rechte & Pflichten für Zuwegung?
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Erschließungskosten Mieteigentumsanteil: Wer zahlt? Rechte & Pflichten für Zuwegung?

Hallo,
es ist etwas komplizierte Sachlage, aber ich versuche es trotzdem.
Wir haben zu unserem Grundstück ein Mieteigentumsanteil an der Zuwegung (die auch zur Erschließung dient) miterwerben müssen.
Die bestehende Eigentümer dieser Zuwegung haben die Erschließung (bzw. Kosten dafür) vorausgeleistet.
Wir müssten uns mit unserem Anteil an den Kosten beteiligen.
Im notarielen Kaufvertrag hat der Verkäufer uns davon freigestellt.
Jetzt meine Frage:
Sollte der Verkäufer diesen Anteil an die bestehene Eigentümer nicht zahlen, können die Eigentümer dann mit dieser Forderung an uns herantretten?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
  • Name:
  • Elenaeli
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    Die Frage, wer die Erschließungskosten für einen Mieteigentumsanteil an einer Zuwegung trägt, ist komplex und hängt von den Vereinbarungen im Kaufvertrag und der Teilungserklärung ab. Grundsätzlich gilt: Als Miteigentümer der Zuwegung sind Sie anteilig an den Kosten für deren Erschließung und Instandhaltung beteiligt.

    Wichtig: Prüfen Sie zunächst den Kaufvertrag und die Teilungserklärung genau. Dort sollte geregelt sein, wer für die Erschließungskosten aufkommt. Wurden die Kosten bereits von den bisherigen Eigentümern vorausgeleistet, ist zu klären, ob diese Kosten auf die neuen Miteigentümer umgelegt werden dürfen.

    Es ist üblich, dass die Kosten im Verhältnis der Miteigentumsanteile verteilt werden. Allerdings können im Kaufvertrag oder der Teilungserklärung auch abweichende Regelungen getroffen worden sein. Wenn der Verkäufer Ihnen die Kosten in Rechnung stellt, sollten Sie prüfen, ob diese Forderung rechtens ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kaufvertrag und die Teilungserklärung von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu klären. Klären Sie, ob die Forderung des Verkäufers berechtigt ist und welche Möglichkeiten Sie haben, sich dagegen zu wehren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Erschließungskosten
    Kosten für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen, Abwasserleitungen und anderen Einrichtungen, die ein Grundstück bebaubar machen. Sie werden in der Regel von der Gemeinde erhoben und können auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
    Verwandte Begriffe: Anliegerbeiträge, Ausbaubeiträge, Infrastrukturkosten.
    Mieteigentumsanteil
    Ein Anteil an einem Grundstück oder Gebäude, der mit dem Recht verbunden ist, eine bestimmte Fläche zu nutzen oder zu vermieten. Im Gegensatz zum Volleigentum ist der Mieteigentümer nicht alleiniger Eigentümer, sondern teilt sich das Eigentum mit anderen Miteigentümern.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Teileigentum, Gemeinschaftseigentum.
    Zuwegung
    Ein Weg oder eine Straße, die ein Grundstück mit dem öffentlichen Verkehrsnetz verbindet. Sie dient der Erreichbarkeit des Grundstücks und ist in der Regel Bestandteil der Erschließung.
    Verwandte Begriffe: Zufahrt, Zugang, Erschließungsstraße.
    Teilungserklärung
    Eine notariell beurkundete Urkunde, die ein Grundstück in Miteigentumsanteile aufteilt und die Rechte und Pflichten der einzelnen Miteigentümer regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums und die Verteilung der Kosten.
    Verwandte Begriffe: Gemeinschaftsordnung, Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.), Miteigentum.
    Miteigentum
    Das Eigentum an einer Sache, das mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht. Jeder Miteigentümer hat einen bestimmten Anteil am Eigentum, der in der Regel in der Teilungserklärung festgelegt ist.
    Verwandte Begriffe: Gesamthandseigentum, Bruchteilseigentum, Wohnungseigentum.
    Kaufvertrag
    Ein Vertrag, durch den der Verkäufer verpflichtet wird, dem Käufer das Eigentum an einer Sache zu übertragen, und der Käufer verpflichtet wird, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Übereignung, Auflassung, Notarvertrag.
    Grundstücksrecht
    Das Rechtsgebiet, das sich mit den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit Grundstücken befasst. Es umfasst unter anderem das Eigentum an Grundstücken, die Belastung von Grundstücken mit Rechten Dritter und die Bebauung von Grundstücken.
    Verwandte Begriffe: Sachenrecht, Immobilienrecht, Baurecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Erschließungskosten?
      Erschließungskosten sind Aufwendungen, die für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen, Abwasserleitungen und anderen Einrichtungen anfallen, die ein Grundstück bebaubar machen. Sie werden in der Regel von der Gemeinde erhoben und können auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
    2. Was ist ein Mieteigentumsanteil?
      Ein Mieteigentumsanteil ist ein Anteil an einem Grundstück oder Gebäude, der mit dem Recht verbunden ist, eine bestimmte Fläche zu nutzen oder zu vermieten. Im Gegensatz zum Volleigentum ist der Mieteigentümer nicht alleiniger Eigentümer, sondern teilt sich das Eigentum mit anderen Miteigentümern.
    3. Wie werden Erschließungskosten bei Mieteigentum verteilt?
      Die Verteilung der Erschließungskosten bei Mieteigentum richtet sich in erster Linie nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag und der Teilungserklärung. Fehlen solche Vereinbarungen, werden die Kosten in der Regel im Verhältnis der Miteigentumsanteile verteilt.
    4. Was ist eine Teilungserklärung?
      Die Teilungserklärung ist eine notariell beurkundete Urkunde, die ein Grundstück in Miteigentumsanteile aufteilt und die Rechte und Pflichten der einzelnen Miteigentümer regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums und die Verteilung der Kosten.
    5. Was kann ich tun, wenn ich mit der Kostenverteilung nicht einverstanden bin?
      Wenn Sie mit der Kostenverteilung nicht einverstanden sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit den anderen Miteigentümern suchen. Können Sie keine Einigung erzielen, können Sie rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls Klage erheben.
    6. Bin ich verpflichtet, Erschließungskosten zu zahlen, auch wenn sie im Kaufvertrag nicht erwähnt sind?
      Ob Sie verpflichtet sind, Erschließungskosten zu zahlen, auch wenn sie im Kaufvertrag nicht erwähnt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist, ob die Kosten bereits bei Abschluss des Kaufvertrags entstanden sind und ob Sie als Miteigentümer an der Zuwegung beteiligt sind. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
    7. Was passiert, wenn ein Miteigentümer die Erschließungskosten nicht zahlt?
      Wenn ein Miteigentümer die Erschließungskosten nicht zahlt, können die anderen Miteigentümer ihn auf Zahlung verklagen. Im Erfolgsfall kann das Gericht den säumigen Miteigentümer zur Zahlung verurteilen.
    8. Kann ich die Erschließungskosten von der Steuer absetzen?
      Ob Sie die Erschließungskosten von der Steuer absetzen können, hängt davon ab, ob Sie das Grundstück oder den Mieteigentumsanteil vermieten oder selbst nutzen. Bei Vermietung können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Selbstnutzung sind sie in der Regel nicht absetzbar.

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  2. Haftung Erschließungskosten: Miteigentumsanteil & Grundbuchbelastung

    Kostenfrei und unverbindlich
    JA, letztlich dürfte die Haftung auf dem Miteigentumsanteil liegen, also im Zweifel Ihr Grundbuch belastet werden (z.B. Sicherungshypothek).
  3. Erschließungskosten: Relevanz des Fertigstellungsdatums vor Kauf?

    Möglicherweise eine Zeitfrage ...
    Möglicherweise eine Zeitfrage wann wurde die Erschließung erstellt (fertiggestellt)? Vor dem Kauf, oder nachher?
  4. Erschließung erfolgte vor Kauf: Auswirkungen auf Kostenbeteiligung?

    die Erschließung wurde vor dem Kauf erstellt ...
    die Erschließung wurde vor dem Kauf erstellt.
  5. Kaufvertrag: Notar prüft Freistellung bei Erschließungskosten

    Wenn er Sie freigestellt hat achtet in der Regel der Notar darauf
    das der Miteigentümer zu seinem Recht kommt. U.U. wird der enstprechende Anteil bereits bei der Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer berücksichtigt.
    Auskunft hierüber gibt Ihnen Ihr Kaufvertrag, bz. der Notar selbst.
  6. Erschließungskosten: WEG-Haftung, Notarvertrag & Rückforderung

    es könnte so sein ...
    Die WEGAbk. haftet gesamtschuldnerisch oder der Gläubiger greift sich einen potenten Sondereigentümer heraus.
    Das gilt nur wenn der Gläubiger keinen anderen Vertrag, z.B. mit einem Bauträger hat.
    Wenn Sie im Notarvertrag eine andere Vereinbarung haben, können Sie den Betrag von Ihrer eventuellen Restzahlung verrechnen oder von Ihrem Verkäufer zurückfordern.
    Der Notar ist zumindest fein raus, der beurkundet nur was ihm vorgelegt wird.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Erschließungskosten Mieteigentumsanteil: Rechte & Pflichten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für die Erschließungskosten eines Mieteigentumsanteils an einer Zuwegung aufkommen muss. Entscheidend sind der Zeitpunkt der Erschließung (vor oder nach dem Kauf), Vereinbarungen im Kaufvertrag und die Rolle des Notars. Die Haftung kann auf dem Miteigentumsanteil liegen oder von der WEGAbk. gesamtschuldnerisch getragen werden. Eine Rückforderung vom Verkäufer ist bei abweichenden Vereinbarungen im Notarvertrag möglich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Relevanz des Fertigstellungsdatums der Erschließung vor dem Kauf, wie im Beitrag Erschließungskosten: Relevanz des Fertigstellungsdatums vor Kauf? erläutert wird. Dies kann entscheidend für die Kostenverteilung sein.

    💰 Zusatzinfo: Die Haftung für die Erschließungskosten kann im Zweifel Ihr Grundbuch belasten, beispielsweise durch eine Sicherungshypothek. Es ist ratsam, den Kaufvertrag und die darin enthaltenen Vereinbarungen genau zu prüfen, um Klarheit über die Kostenverteilung zu erhalten.

    ✅ Zusatzinfo: Wenn die Erschließung vor dem Kauf erfolgte, wie im Beitrag Erschließung erfolgte vor Kauf: Auswirkungen auf Kostenbeteiligung? bestätigt, sollte der Notar in der Regel darauf achten, dass der Miteigentümer zu seinem Recht kommt. Dies kann bereits bei der Zahlung des Kaufpreises berücksichtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Kaufvertrag und kontaktieren Sie den Notar, um Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Erschließungskosten zu erhalten. Klären Sie, ob eine Freistellung durch den Verkäufer vereinbart wurde und wie diese im Vertrag berücksichtigt ist. Beachten Sie den Beitrag Erschließungskosten: WEG-Haftung, Notarvertrag & Rückforderung bezüglich WEG-Haftung.

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