Grenzbebauung Garage: Vermessung, Toleranz & Kosten bei Überbauung zum Nachbarn?
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Grenzbebauung Garage: Vermessung, Toleranz & Kosten bei Überbauung zum Nachbarn?

Hallo,
unser Haus wurde vor 7 Jahren mit Festgarage von einem Bauträger gebaut. Den Bauträger gibt es natürlich heute nicht mehr. Vor 2 Jahren musste ich gemäß § 19 HVG das Grundstück von einem amtlichen Vermessungsbüro einmessen lassen und es wurde nicht beanstandet. Nachdem jetzt das Nachbargrundstück bebaut wird, wurde festgestellt, dass alle Randsteine und die Garage 7 cm auf dem Nachbargrundstück stehen. Zusätzlich wurde das Garagenfundament nicht verschalt und ragt bis zu 45 cm auf das Nachbargrundstück.
Passiert das öfters?
Gibt es sowas wie Toleranz für die 7 cm?
Die Garage muss ja bestimmt nicht abgerissen werden, muss ich aber die betreffenden Flächen meinem neuen Nachbarn abkaufen?
Muss ich das überragende Fundament auf meine Kosten abreißen lassen?
Warum muss ich für 550 € ein öffentliches bestelltes Vermessungsbüro beauftragen, wenn das Ergebnis doch nicht stimmt?
Hoffentlich kann mir jemand helfen. Auf jeden Fall im Voraus schon mal vielen Dank.
  • Name:
  • T. Schattner
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    🔴 Kritisch: Eine nicht genehmigte Überbauung kann zu hohen Rückbaukosten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

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    Ich verstehe, dass Sie ein Problem mit der Grenzbebauung Ihrer Garage haben. Da die Garage möglicherweise das Nachbargrundstück überbaut, sind einige Punkte zu beachten:

    Vermessung: Eine amtliche Vermessung ist die Grundlage zur Klärung der tatsächlichen Grundstücksgrenzen. Das Ergebnis des Vermessungsbüros ist hier entscheidend.

    Toleranzen: Im Baurecht gibt es Toleranzen bei der Grenzbebauung. Die zulässige Toleranz kann je nach Bundesland und Kommune variieren. Ein Fachanwalt für Baurecht kann Ihnen hier genaue Auskunft geben.

    🔴 Gefahr: Eine Überbauung ohne Genehmigung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, beispielsweise zu einer Klage auf Beseitigung des Überbaus.

    Kosten: Die Kosten für die Beseitigung des Überbaus (z.B. Rückbau des Garagenfundaments) können erheblich sein. Es ist wichtig, die Kostenrisiken frühzeitig zu erkennen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich umgehend von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann die Rechtslage prüfen und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grenzbebauung
    Eine Grenzbebauung ist die Errichtung eines Gebäudes direkt an der Grundstücksgrenze oder mit einem geringen Abstand dazu. Die zulässigen Abstände und Bauweisen sind im Baurecht der jeweiligen Bundesländer geregelt.
    Verwandte Begriffe: Abstandsflächen, Baulinie, Baugrenze
    Überbauung
    Eine Überbauung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück ragt. Dies kann zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere wenn keine Zustimmung des Nachbarn vorliegt.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Grenzabstand, Beseitigungsanspruch
    Vermessung
    Die Vermessung ist die exakte Bestimmung der Lage und Größe von Grundstücken und Gebäuden. Sie dient als Grundlage für die Erstellung von Lageplänen und zur Klärung von Grundstücksgrenzen.
    Verwandte Begriffe: Kataster, Flurkarte, Geodäsie
    Toleranz
    Im Baurecht bezeichnet Toleranz eine zulässige Abweichung von den in den Bauplänen oder Genehmigungen festgelegten Maßen. Die Höhe der Toleranz ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
    Verwandte Begriffe: Abweichung, Maßtoleranz, Bauordnung
    Garagenfundament
    Das Garagenfundament ist die tragende Konstruktion unterhalb der Garage, die die Lasten des Bauwerks auf den Baugrund verteilt. Es besteht in der Regel aus Beton und Stahl und muss frostfrei gegründet sein.
    Verwandte Begriffe: Fundament, Bodenplatte, Gründung
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn untereinander. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung und Überbauungen.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Überbau
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend die Gebäude verkauft. Der Bauträger trägt die Verantwortung für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Grenzbebauung?
      Eine Grenzbebauung liegt vor, wenn ein Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze oder in einem bestimmten Abstand zu dieser errichtet wird. Die genauen Regelungen sind im jeweiligen Landesbaurecht festgelegt.
    2. Welche Toleranzen gelten bei der Grenzbebauung?
      Die Toleranzen bei der Grenzbebauung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Sie beziehen sich auf geringfügige Abweichungen von den im Bebauungsplan oder in der Baugenehmigung festgelegten Maßen. Ein Vermessungsbüro oder ein Anwalt für Baurecht kann hier Klarheit schaffen.
    3. Was passiert, wenn meine Garage das Nachbargrundstück überbaut?
      Eine Überbauung des Nachbargrundstücks kann rechtliche Konsequenzen haben. Der Nachbar kann beispielsweise die Beseitigung des Überbaus verlangen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen und eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn zu suchen.
    4. Wer trägt die Kosten für die Vermessung?
      In der Regel trägt derjenige die Kosten für die Vermessung, der sie in Auftrag gegeben hat. Im Streitfall kann ein Gericht entscheiden, wer die Kosten zu tragen hat.
    5. Was ist ein Garagenfundament?
      Das Garagenfundament ist die tragende Basis der Garage. Es verteilt die Lasten der Garage auf den Untergrund und sorgt für Stabilität. Ein mangelhaftes Fundament kann zu Schäden an der Garage führen.
    6. Was bedeutet § 19 HVG?
      § 19 HVG bezieht sich auf das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz. Es regelt die Zuständigkeit für die Einmessung von Gebäuden.
    7. Was ist ein amtliches Vermessungsbüro?
      Ein amtliches Vermessungsbüro ist eine staatlich anerkannte Stelle, die berechtigt ist, Vermessungen durchzuführen und amtliche Lagepläne zu erstellen. Die Ergebnisse dieser Vermessungen sind rechtlich bindend.
    8. Welche Rolle spielt der Bauträger?
      Der Bauträger war für die Errichtung des Hauses und der Garage verantwortlich. Wenn Mängel oder Fehler bei der Errichtung vorliegen, kann der Bauträger unter Umständen haftbar gemacht werden. Da der Bauträger nicht mehr existiert, ist es jedoch schwierig, Ansprüche geltend zu machen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Grenzabstände im Baurecht
      Informationen zu den einzuhaltenden Grenzabständen beim Bau von Gebäuden.
    • Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn
      Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen des Nachbarrechts.
    • Was tun bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn?
      Tipps zur Konfliktlösung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.
    • Die Rolle des Vermessungsbüros bei Grenzbebauung
      Wie ein Vermessungsbüro bei der Klärung von Grundstücksgrenzen helfen kann.
    • Baugenehmigung für Garagen
      Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für Garagen.
  2. Grenzbebauung: Vermessungsfehler – Haftung & Folgen für Garage

    Nicht das Grundstück
    das Haus haben Sie einmessen lassen. Die 7 cm sind auf der Karte, welche Sie erhalten haben, nicht zu sehen, ist ja klar. Der Vermesser muss Sie auch nicht informieren, der stellt nur fest, wo Ihr Haus etc. stehen und überträgt dies ins Liegenschaftskataster. Nur das ist seine Aufgabe. Die 45 cm Fundament müssen sie abreißen, die Randsteine zurücksetzen und eigentlich auch die 7 cm Garage zurückbauen. Da das mit der Garage unverhältnismäßig wäre und nach dem Abkauf auch unverhälnismäßige hohe Vermessungskosten entstehen würden, würde ich mich mit dem Nachbarn auf eine Überbauungsrente, welche jährlich zu zahlen ist einigen. Die Höhe hängt vom Bodenrichtwert und der überbauten Fläche ab.
  3. Überbauung Garage: Lösung mit Nachbar – Beton abstemmen?

    Hallo ...
    ich will Ihnen nur eines beantworten bei Grundstücksbebauung wird exakt gearbeitet. 45 cm zu weit auf der Nachbargrundstück kriegt nicht mal ein betrunkener hin.
    Wen der Nachbar drauf besteht kann es sein, dass sie die überstehende Beton abstemmen müssen. Sprechen sie mit Ihren Nachbarn und finden sie gemeinsam eine Lösung.
    MfG
  4. Grenzbebauung: Nachbarrecht – Verständnis für beide Seiten!

    Kleiner Hinweis:
    Ich verstehe das Sie alles andere als begeistert sind. Allerdings finde ich den Tenor Ihres Beitrags teilweise etwas befremdlich. Versetzen Sie sich mal in die Lage Ihres Nachbarn. Dem hat sein Nachbar nämlich 7 cm Grundstück überbaut und dann noch 45 cm Betonfundament danebengesetzt (ungefragt). Das macht bei einer angenommenen Länge der Garage von 7 m mal eben etwa 3,5 m² nicht mehr vernünftig nutzbare Fläche. Behalten Sie diesen Gedanken im Hinterkopf wenn Sie über weitere Maßnahmen mit ihm diskutieren und Sie werden sicherlich zu einer vernünftigen Lösung kommen.
  5. Grenzbebauung Garage: Abbruch Fundament & Einvernehmliche Lösung

    Danke
    Hallo, schönen Dank für die Antworten. Ich habe es schon befürchtet, dass es eigentlich keine andere Lösung als den Abbruch des überstehenden Fundaments und eine Einvernehmliche Regelung mit meinen neuen Nachbarn gibt.
    An H. Alde: Mit meinem Nachbarn habe ich kein Problem, natürlich weiß ich das er sich eigentlich am meisten ärgern müsste. Ein Problem habe ich mit der Baufirma, die es nicht geschafft hat mit der Garage das Grundstück zu treffen. Und vor allem ärgert mich das der Vermesser viel Geld für das nachträgliche Einmessen des Gebäudes bekommen hat und sich damals nicht zu dem Fehler geäußert hat. Hätte ich das damals rechtzeitig gewusst, hätte ich den Bauträger noch haftbar machen können.
    Auf mein Nachfragen bei dem Vermesser, hat er in seinen Unterlagen nachgeschaut und die 7 cm jetzt bestätigt, das hätte er mir auch damals sagen können. Er meinte jetzt nur lapidar das es nicht seine Aufgabe sei, auf solche Fehler hinzuweisen.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Grenzbebauung Garage: Überbauung, Toleranz & Kosten

    💡 Kernaussagen: Eine Garage überbaut das Nachbargrundstück um 7 cm plus 45 cm Fundament. Vermessungsfehler des Bauträgers sind wahrscheinlich. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn wird empfohlen, andernfalls droht der Rückbau des Fundaments. Die Haftung des Bauträgers sollte geprüft werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Grenzbebauung: Vermessungsfehler – Haftung & Folgen für Garage ist der Vermesser nicht verpflichtet, auf die Überbauung hinzuweisen, sondern dokumentiert lediglich den Ist-Zustand.

    ✅ Zusatzinfo: Bei Grundstücksbebauung wird in der Regel sehr exakt gearbeitet, daher ist eine so große Abweichung ungewöhnlich, wie im Beitrag Überbauung Garage: Lösung mit Nachbar – Beton abstemmen? erwähnt wird.

    💰 Zusatzinfo: Mögliche Kostenfaktoren sind Vermessungskosten, Abbruch des Fundaments und eventuell eine Überbauungsrente an den Nachbarn. Die Höhe der Überbauungsrente richtet sich nach dem Bodenrichtwert und der überbauten Fläche.

    🔴 Risiko: Ein Abbruch des überstehenden Fundaments kann notwendig sein, wenn keine Einigung mit dem Nachbarn erzielt wird. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen und den Bauablauf verzögern.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Nachbarn auf, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Prüfen Sie die Unterlagen des Bauträgers und des Vermessungsbüros auf mögliche Fehler. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren. Siehe auch Grenzbebauung Garage: Abbruch Fundament & Einvernehmliche Lösung.

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Interne Fundstellen

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