Hallo!
Ich bin neu hier und auf diesem Gebiet auch nicht sonderlich bewandert, deshalb entschuldigt bitte meine vielleicht unbeholfene Ausdrucksweise ...
Im Dezember 2005 haben wir einen Bauantrag für den Bau eines Einfamilienhauses + Doppelgarage gestellt. Grundstück (welches inzwischen auf uns überschrieben wurde) ist hinter dem Rinderstall der Schwiegereltern. Lt. Flächennutzungsplan ist dieses als Grünfläche angegeben, in unmittelbarer Nähe zu Wohngebiet (Erschließung ist kein Problem - Ortsbegehung durch Gemeinde fand schon statt.) Die Genehmigung der Gemeinde kam dann im Januar.
Nun sollte auf der letzten Gemeinderatssitzung letztendlich die definfitve Erschließung geklärt werden. Nun haben jetzt aber unsere direkten Grundstücksnachbarn eine Umnutzungsänderung für ihr Grundstück gestellt, um dort einen Schafstall unterhalten zu können (besagte Tiere stehen schon seit Jahren in einer "offiziellen" Maschinenhalle, die an unser Grundstück grenzt. Außer das es jetzt wahrscheinlich ewig dauert, bis eine Entscheidung fällt - wie stehen unsere Chancen, das wir doch noch bauen dürfen?
Vielen Dank im Voraus, Y.F.
(Bundesland Bayern)
Wohnhaus oder Schafstall - was setzt sich durch?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Wohnhaus oder Schafstall - was setzt sich durch?
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Das ist wohl im Außenbereich
Wenn die Gemeinde nicht selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist, dann fällt die Entscheidung beim Landkreis (Landratsamt). Dann gibt die Gemeinde nur eine Stellungnahme ab, der die untere Bauaufsichtsbehörde nicht folgen muss. Ihr Grundstück liegt wohl im Außenbereich, die Nähe zu einem Wohnhgebiet spielt dabei keine Rolle. Sofern der landwirtschaftliche Betrieb noch besteht und Sie, bzw. Ihre Frau, den Betrieb weiterführen oder später übernehmen sollen, dann sind Sie wohlmöglich auch privilegiert im Außenbereich ein Wohnhaus zu bauen, wenn im zur Hofstelle gehörenden Wohnhaus nicht genügend Wohnungen sind. Das nennt man dann Altenteilerhaus oder Betriebsleiterhaus. So ein Haus muss in unmittelbarer Nähe zur Hofstelle errichtet werden. Ist etwas kompliziert. Einen Zusammenhang mit dem Nutzungsänderungsantrag der Nachbarn sehe ich nicht. Sie müssen nachweisen können, dass das neue Wohnhaus der Hofstelle dient, und der landwirtschaftlichen Betrieb Ihnen, bzw. Ihrer Frau gehört oder fortgeführt werden soll.
Gruß
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