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Baugenehmigung ab 30 m² oder 40 m²?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung ab 30 m² oder 40 m²?

Guten Tag,
benötige ich beim Bau einer Terrasse ab 30 m² oder ab 40 m² eine Baugenehmigung? Bis zu wieviel m² ist eine Terrasse in
B. -W. genehmigungsfrei? Ich habe für eine Terrasse ein Sondernutzungsrecht und will diese auch nutzen. Drunter befindet sich ein Wohnraum, das zum Eigentum eines anderen gehört. Auf der Decke dieses Wohnraums ist eine Art weitere Decke und ein spezieller Boden für die Terrasse. Darf ich, wenn es genehmigungsfrei ist, ohne Weiteres eine Terrasse bauen? Muss ich, ob nun genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig, etwas außer den Abstandsflächen, beim Bau beachten? Darf ich selber eine Terrasse errichten oder muss das durch ein Profi gebaut werden? Sollte es genehmigungspflichtig sein, darf ich auch selber Pläne zeichnen und diese abgeben? Muss ich bei einem Eigenbau die Terrasse durch ein Profi überprüfen lassen? Benötige ich für eine Pergola eine Baugenehmigung? Bis zu wieviel m² ist diese genehmigungsfrei?
  1. viele Fragen!

    Hallo nobody,
    Gegenfragen: wie hoch liegt die Terrasse über dem Erdreich? Wie weit ist es bis zur nächsten Nachbargrenze? Wenn die Decke über der Decke da ist, dann ist das doch schon eine Terrasse, oder etwa nicht? Wenn es genehmigungsfrei nach § 50 LBOAbk. Anhang Nr. 72, dann dürfen Sie die Terrasse bauen. Beachten Sie aber bitte auch was bei Ihrer Eigentümerversammlung festgelegt wurde (WEGAbk.)! Wenn genehmigungspflichtig, dann dürfen Sie die Pläne und Anträge selber einreichen. Überprüfen müssen Sie die T nicht lassen, können aber auch niemanden in Regress nehmen, wenn es dem unter Ihnen rein regnet. Pergolen sind in BW verfahrensfrei § 50 LBO Anhang Nr. 50 im Innenbereich und im Außenbereich bis 10 m² Grundfläche.
    Gruß aus Baden
  2. Verstehe ich das richtig?

    Die Terrasse ist nicht zu ebener Erde, sondern auf einem Erdgeschoss über einer anderen Wohnung, also in ca. 3 m Höhe über Gelände?
    Das Anbringen der Geländer und das Verlegen von Bodenbelag ist wohl genehmigungsfrei, auf die Umnutzung kommt es an. Die Anforderungen der Bauordnung an Brüstungen und Geländer sind zu berücksichtigen. Die Flachdachabdichtung darf dauerhaft nicht beschädigt werden.
    Von der Terrassennutzung können Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen, deshalb muss die Dachterrasse ausreichend Abstand von den Grundtsücksgrenzen, in der Regel 3 m, einhalten. Die Dachterrasse darf nicht auf einer Grenzgarage errichtet werden, auch wenn z.B. nur ein Teil des Garagendachs benutzt wird und das Begrenzungsgeländer der Terrasse selbst 3 m Abstand einhält.
    Der Standsicherheitsheitsnachweis ist zu überprüfen, ob die Dekce bereits für eine Verkehrslast von 5,0 kN/m für Balkone <10 m² bzw. 3,5 kN/m² >10 m² und der zusätzlichen Belastung durch den terrassenbelag bemessen wurde.
    Ansonsten müsste das wohl genehmigungsfrei sein. Aber fragen Sie doch einfach beim Bauamt nach, kostet ja nix.
    Gruß
  3. @Lott. kostet ja NOCH nix!

    Hallo Herr Lott,
    wie bei fred 3184, andere Länder andere Sitten. Wenn Grenzabstand, dann 2,5 m und bei untergeordneten Bauteilen 2 m.
    Gruß aus Baden
  4. Sorry, ich vergaß

    in BaWü sind nur 2,50 m Mindestabstand. Ich würd trotzdem einfach mal mit den vorhandenen Bestandsplänen zum Bauamt gehen.
    Könnt ja noch etwas im Bebauungsplan stehen, wo keiner mit gerechnet hat.
    Gruß
  5. Hr. Oberst und Lott

    Hallo Hr. Oberst und Hr. Lott,
    vom Boden des Hauses (also von Beginn der Hauswand bis zur Terrasse) wären es ca. 2  -  3 Meter. Zum Nachbarhaus rechts und links sind es jeweils ca. 2  -  2,5 Meter entfernt. Ich habe laut der Teilungserklärung das alleinige Sondernutzungsrecht für eine Dachterrasse und laut den Aufteilungsplänen befindet sich unter dieser Terrasse ein Wohnraum eines anderen Eigentümers. Der Boden der Terrasse ist bereits vorhanden gewesen. Es findet keine Nutzungsänderung statt, da ausdrücklich Dachterrasse in der Teilungserklärung steht. Wie sind die Anforderungen der Bauordnung an Brüstungen und Geländer und wer überprüft die? Kann ich den StandSicherheitsnachweis selbst überprüfen? Wenn ja, wie mache ich das bzw. wer überprüft das? Kann das alles ein Architekt machen und wie teuer kann das werden? Muss ich die Ergebnisse dem Bauamt, auch wenn es genehmigungsfrei ist, vorlegen oder dient das nur zur Sicherheit? Wie groß darf die Terrasse insgesamt sein, damit sie von der Größe her genehmigungsfrei bleibt? Ich möchte eine Pergola von 4,5 x 3,5 anbringen. Ist das genehmigungspflichtig?
  6. Frage

    Hallo,
    benötige ich die Zustimmung des Eigentümers der darunter liegenden Wohnung?
  7. Frage

    Hallo,
    benötige ich die Zustimmung des Eigentümers der darunter liegenden Wohnung?
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