Bauen auf Wiese: Austragshaus oder Betriebsleiterwohnhaus? Baugenehmigung & Unterschiede
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauen auf Wiese: Austragshaus oder Betriebsleiterwohnhaus? Baugenehmigung & Unterschiede
Ich wohne mit meinen Eltern und meinen 2 jüngeren Geschwistern auf einem kleinen Bauernhof in Niederbayern. Gesamtgrund ca. 10 ha, meine Eltern betreiben den Hof (noch) als Vollerwerbslandwirte. Unser Hof liegt inmitten eines kleineren Dorfes mit 2 Höfen, 4 Wohnhäuser und einem Landmaschinen-Handel.
Nun ist es so, dass ich als ältester Sohn gerne ein Wohnhaus auf einer unweit vom Hof entfernten Wiese bauen möchte. Dieses Grundstück ist ca. 150 Meter vom Hof entfernt und würde sich für einen Hausbau (Form, Beschaffenheit) sehr anbieten. Die Wiese liegt noch innerhalb unseres Dorfes/Wohnortes; zentraler Wasseranschluss von Gemeinde vorhanden. Direkt gegenüber dieser Wiese (durch Straße getrennt) befindet sich bereits ein Wohnhaus, das vor ca. 20 Jahren dort gebaut wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich bzw. meine Eltern, auf dieser Wiese bzw. überhaupt in unserem Dorf eine Baugenehmigung zu bekommen? Wäre der Bau eines "Austragshauses" bzw. "Betriebsleiterwohnhauses" möglich? (gibt es zwischen den beiden Bezeichnungen einen Unterschied?).
Eine telefonische Voranfrage beim Landratsamt Landshut hat ergeben, dass das Grundstück warsch. zu weit weg vom Hof entfernt liegt. Zudem ist nicht gewiss ob überhaupt ein Haus genehmigt wird, da 10 ha Grund angeblich zu wenig sein sollen?! Des weiteren darf so ein Austragshaus nicht mehr als 130 m² Wohnfläche haben ...
Kann mir zu diesen Bestimmungen jemand genauere Auskünfte geben, bzw. was gäbe es noch für Möglichkeiten um die Baugenehmigung durchzubekommen?
Ich frage mich z.B. auch, wie das Wohnhaus gegenüber unserer Wiese vor ca. 20 Jahren die Baugenehmigung bekommen hat?!? Vitamin B?
Zudem ist in der Nachbarortschaft auch ein Austragshaus gebaut worden, Hofgröße ca. auch 10 ha aber Bewirtschaftung bereits aufgegeben. Dieses "Austragshaus" ist jedoch 3-stöckig und hat bestimmt mehr als diese 130 m² Wohnfläche ... wie geht sowas?
Danke schon mal für eure Tipps und Antworten, bin leider noch ein ziemlicher Laie was dieses Thema betrifft.
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Ich verstehe, dass Sie auf einer Wiesenfläche Ihres elterlichen Bauernhofs bauen möchten und sich fragen, ob ein Austragshaus oder ein Betriebsleiterwohnhaus die richtige Bezeichnung ist und welche Genehmigungen erforderlich sind.
Austragshaus: Ein Austragshaus dient der Unterbringung von Altbauern, die den Hof an die nächste Generation übergeben haben. Es muss in engem Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb stehen.
Betriebsleiterwohnhaus: Ein Betriebsleiterwohnhaus ist für die Person bestimmt, die den landwirtschaftlichen Betrieb leitet. Es muss ebenfalls eine funktionale Verbindung zum Betrieb bestehen.
Baugenehmigung: Für beide Bauvorhaben ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Da es sich um eine Bebauung im Außenbereich handeln dürfte, sind die Anforderungen besonders hoch. Eine Voranfrage beim Landratsamt Landshut ist ratsam, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit zu klären.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem zuständigen Bauamt (Landratsamt Landshut) die planungsrechtlichen Voraussetzungen und holen Sie sich ggf. fachkundige Beratung (Architekt, Baurechtsexperte).
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Austragshaus
- Ein Austragshaus ist ein Wohngebäude auf einem landwirtschaftlichen Betrieb, das den ehemaligen Betreibern (Altbauern) nach der Übergabe des Hofes an die nächste Generation als Wohnsitz dient. Es ist baurechtlich an die Funktion des landwirtschaftlichen Betriebs gebunden.
Verwandte Begriffe: Altenteil, Hofübergabe, Landwirtschaftliches Wohnhaus - Betriebsleiterwohnhaus
- Ein Betriebsleiterwohnhaus ist ein Wohngebäude auf einem landwirtschaftlichen Betrieb, das dem aktuellen Betriebsleiter und seiner Familie als Wohnsitz dient. Es muss eine funktionale Verbindung zum Betrieb bestehen und dient der Aufrechterhaltung und Bewirtschaftung des Hofes.
Verwandte Begriffe: Landwirtschaftliches Wohnhaus, Hofstelle, Betriebssitz - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient der Sicherstellung, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht - Außenbereich
- Der Außenbereich umfasst die Gebiete außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Baugebiete. Hier gelten besondere Anforderungen an die Bebauung, um eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden. Bauvorhaben im Außenbereich müssen in der Regel privilegiert sein, d.h. sie müssen für die Landwirtschaft oder andere öffentliche Interessen erforderlich sein.
Verwandte Begriffe: Innenbereich, Bauland, Flächennutzungsplan - Landratsamt
- Das Landratsamt ist eine kommunale Behörde, die in Bayern für verschiedene Aufgaben zuständig ist, darunter auch das Baurecht. Es ist die Anlaufstelle für Baugenehmigungen und Bauvoranfragen.
Verwandte Begriffe: Bauamt, Gemeinde, Behörde - Voranfrage
- Eine Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag, mit dem vorab geklärt werden kann, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie ist weniger aufwendig als ein vollständiger Bauantrag und dient der Risikominimierung.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Genehmigungsverfahren, Bauberatung - Flächennutzungsplan
- Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er gibt Auskunft darüber, welche Flächen für Wohnbebauung, Gewerbe, Landwirtschaft oder andere Zwecke vorgesehen sind.
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Bauleitplanung, Baugesetzbuch
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einem Austragshaus und einem Betriebsleiterwohnhaus?
Ein Austragshaus dient der Unterbringung der Altbauern nach Hofübergabe, während ein Betriebsleiterwohnhaus für die aktuelle Betriebsleitung bestimmt ist. Beide müssen eine enge Verbindung zum landwirtschaftlichen Betrieb haben. - Benötige ich eine Baugenehmigung für den Bau auf einer Wiesenfläche?
Ja, in der Regel ist eine Baugenehmigung erforderlich, insbesondere wenn es sich um eine Bebauung im Außenbereich handelt. Die Genehmigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Lage des Grundstücks, den örtlichen Bauvorschriften und der Notwendigkeit des Bauvorhabens für den landwirtschaftlichen Betrieb. - Was ist eine Voranfrage beim Landratsamt?
Eine Voranfrage ist ein formloser Antrag, mit dem Sie vorab klären können, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Dies kann Ihnen Zeit und Kosten sparen, da Sie nicht gleich einen vollständigen Bauantrag einreichen müssen. - Welche Rolle spielt die Hofgröße bei der Genehmigung?
Die Hofgröße kann eine Rolle spielen, da sie ein Indiz für die Wirtschaftlichkeit und die Notwendigkeit des Bauvorhabens sein kann. Ein ausreichend großer und wirtschaftlich tragfähiger Betrieb kann die Genehmigungschancen erhöhen. - Was bedeutet "Bauen im Außenbereich"?
Bauen im Außenbereich bedeutet, dass das Grundstück außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Baugebiete liegt. Hier sind die Anforderungen an eine Baugenehmigung in der Regel höher, da der Gesetzgeber eine Zersiedelung der Landschaft vermeiden möchte. - Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage?
Für eine Bauvoranfrage benötigen Sie in der Regel einen Lageplan, eine Baubeschreibung und ggf. weitere Unterlagen, die das Bauamt anfordert. Informieren Sie sich am besten direkt beim Landratsamt Landshut über die genauen Anforderungen. - Kann ich einfach so auf einer Wiese bauen, die meinen Eltern gehört?
Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Auch wenn das Grundstück Ihren Eltern gehört, benötigen Sie eine Baugenehmigung, um legal bauen zu können. Andernfalls drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall der Abriss des Gebäudes. - Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, die Gründe für die Ablehnung genau zu prüfen und ggf. einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.
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- Bauen im Außenbereich: Voraussetzungen und Genehmigung
Informationen zu den besonderen Anforderungen und Genehmigungsvoraussetzungen für Bauvorhaben im Außenbereich. - Hofübergabe: Gestaltung des Altenteils
Tipps zur Gestaltung des Altenteils und zur Absicherung der Altbauern bei der Hofübergabe. - Landwirtschaftliches Baurecht: Aktuelle Bestimmungen
Überblick über die aktuellen Bestimmungen und Gesetze im landwirtschaftlichen Baurecht. - Baugenehmigung: Ablauf und erforderliche Unterlagen
Informationen zum Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens und zu den erforderlichen Unterlagen. - Bauvoranfrage: Vorteile und Vorgehensweise
Erläuterung der Vorteile einer Bauvoranfrage und Hinweise zur Vorgehensweise.
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Austragshaus vs. Betriebsleiterwohnung: Definition & Abgrenzung
Schwierig, aber nicht unmöglich
Begriffe:
Austragshaus: Die Eltern ziehen "auf Austrag" in den Neubau, um für den Nachfolger im Hof selbst Platz zu schaffen sind aber gleichzeitig in der Nähe um mithelfen oder später evtl. gepflegt werden zu können.
Betriebsleiterhaus: Der Nachfolger baut einen Neubau, von dem aus er den Hof bewirtschaftet. Die Eltern bleiben am Hof.
Da es dem beschreibenen Dorf an "Städtebaulichem Gewicht" fehlen dürfte, gilt das ganze Dorf vermutlich als Außenbereich.
Es gibt grundsätzlich 2 Richtungen:- Der Neubau dient dem landw. Betrieb: Hier ist es u.A. von Betriebsart und -große abhängig, ob eine Betriebsleiterwohnung am Hof betriebsbedingt erforderlich ist. Es wird auch überprüft, ob der Betriebsnachfolger den Betrieb weiterführen kann (z.B. fachlich) bzw. ob ein Weiterführen überhaupt (wirtschaftlich) möglich ist.
- Im Rahmen der ortsplanerischen Möglichkeiten (nur mit Unterstützung der Gemeinde!)
Die Gemeinde kann durch planungsrechtliche Satzungen (sog. Ortsabrundungssatzungen oder Außenbereichssatzungen) einzelne oder mehrere Grundstücke bebaubar machen. Dies wäre unabhängig von der Landwirtschaft möglich.
Was konkret machbar ist, sollte mit Gemeinde, Landratsamt und Fachbehörden vor Ort abgeklärt werden.
Eine fachliche Unterstützung ist dringend Ratsam. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bauen auf Wiese: Austragshaus oder Betriebsleiterwohnhaus?
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Unterschiede zwischen Austragshaus und Betriebsleiterwohnhaus im Kontext des Bauens auf einer Wiesenfläche in Bayern. Es werden baurechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf die Baugenehmigung und die Rolle der Landwirtschaft, beleuchtet. Die Diskussion zielt darauf ab, die Vor- und Nachteile beider Wohnformen für den konkreten Fall des Fragestellers zu bewerten.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Austragshaus vs. Betriebsleiterwohnung: Definition & Abgrenzung werden die zentralen Begriffe Austragshaus und Betriebsleiterwohnung klar definiert, was für das Verständnis der weiteren Diskussion unerlässlich ist. Dies hilft, die baurechtlichen und landwirtschaftlichen Implikationen besser zu verstehen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Genehmigung für ein Bauvorhaben im Außenbereich hängt stark von den lokalen Satzungen und der Einschätzung der Gemeinde ab. Eine frühzeitige Voranfrage beim Landratsamt ist daher ratsam, um die Erfolgsaussichten des Projekts zu klären.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich detailliert mit den Definitionen von Austragshaus und Betriebsleiterwohnung auseinanderzusetzen (siehe Austragshaus vs. Betriebsleiterwohnung: Definition & Abgrenzung) und eine Voranfrage beim zuständigen Landratsamt zu stellen, um die baurechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen auf der Wiese abzuklären. Die Einbeziehung der Gemeinde ist ebenfalls wichtig, um deren Unterstützung zu gewinnen.
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