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Nachbar baut tiefer  -  wer muss Grundstück abstützen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachbar baut tiefer  -  wer muss Grundstück abstützen?

Hallo!
Folgende Situation: Wir bauen in einem Neubaugebiet mit Hanglage (Straße liegt unten). Der rechte Nachbar hat sich in den Hang reingegraben und sein Haus auf das untere Straßenniveau gesetzt.
Unser Bauleiter hat uns den umgekehrten Weg empfohlen um nicht bei Starkregen Wasser/Schlamm im Haus zu haben. Wir haben das obere Niveau genommen und schütten nach vorne zur Straße mit Stützmauer auf. Zum rechten Nachbarn bleibt das natürliche Gefälle jedoch erhalten, da dort unsere Garagenzufahrt liegt. Da sein Grundstück jedoch nach hinten immer tiefer liegt, muss unser Grund abgestützt werden. Wer muss das machen? Die Logik sagt mir: der Nachbar, denn er hat sich ja tiefer gegraben. Stimmt das?
Zum linken Nachbarn sieht es wieder anders aus: Er hat das Haus auf unser Niveau gesetzt und sein Hauszugang behält die natürliche Steigung von der Straße zum Haus. Wir liegen an der Seite aber höher, da wir ja aufschütten. Da wir in diesem Bereich aufschütten, sind wir dann auch für die Abstützmaßnahmen verantwortlich, oder?
MfG Stephan Sieke
  1. ja, nein, vielleicht

    Wer abgräbt muss abstützen, wer anschüttet muss abstützen.
    Ein Grenzfall liegt vor wenn einer an der Grenze abgräbt und der zweite gleichzeitig anschüttet.
    Dann müssen Sie die Grenze gemeinsam gestalten und damit auch gemeinsam die Maßnahme bezahlen.
    Wenn Sie sich drücken wollen müssen Sie mit einer Böschung auf Ihrem Grund arbeiten, Sie verlieren Nutzfläche.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Verursacherprinzip?

    Habe mich vielleicht zu undeutlich ausgedrückt: Auf der einen Grundstücksseite hat der Nachbar abgegraben, also müsste er als Verursacher verantwortlich fürs abstützen sein.
    Auf der anderen Grundstücksseite haben wir angefüllt, sodass wir zahlen müssen. Oder sehe ich das falsch?
    Drücken will ich mich vor meiner Verantwortung sicher nicht, aber ich will auch nicht den Zahlemann für alle machen. Werden die meisten vermutlich ähnlich sehen.
  3. genau, lesen Sie den 1. Satz in Beitrag 1

    Sie haben Recht, lesen Sie auch den ersten Satz in meinem Beitrag.
    Es sind aber noch komplizierte Varianten möglich wenn nach dem Nachbargesetz eine Einfriedungspflicht besteht.
    Denn eine Abgrabung oder Anschüttung ist ein Teil der Einfriedung.
    Ausgangspunkt ist immer die natürliche Geländehöhe.
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Nachbargesetz

    Vielen Dank für die Antworten Herr Klaus.
    Über die Suchfunktion wollte ich noch etwas über das Nachbargesetz rausfinden, bin aber nur so weit gekommen, dass es scheinbar Landessache ist. (Ich wohne in NRW.) Handelt es sich dabei um einen Bestandteil der Landesbauordnung?
    Allgemeine Frage: Wo kann man Einblick in die Gesetzestexte (Landesbauordnung, usw.) bekommen? Über Google bekomme ich nur kostenpflichtige Angebote.
    Gruß, Stephan
  5. Kleine Auswahl

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