ich verfolge nun schon ziemlich lange dieses Forum. Immer wieder tauchen Fragen bzgl. der Bebauung von unbeplantem Innenbereich oder dem Bauen im Außenbereich auf. Immer öfter lese ich aber auch Fragen, die sich auf einen Grenzfall beziehen, also kein echtes Bauland im Innenbereich, aber auch kein Außenbereich, in dem eigentlich nicht gebaut werden darf. Vielleicht könnte mir zu meinem eigenen Verständnis jemand diese Möglichkeiten einer Bebauung erläutern:
- ausgewiesenes Gartenland innerhalb von Ortschaften
- Hinterlandbebauung innerhalb von Ortschaften, also auf Baugrundstücken, aber in 2. Reihe
- Flächennutzungsplan weist Grundstsück innerhalbv.O.nicht als Bauland aus
- Wie war das mit dem Außenbereich innerhalb v. O.? Angeblich soll es soetwas geben (siehe ein paar Beiträge weiter unten).
Diese Zusammenstellung könnte man dann bestimmt auch irgendwo dauerhaft hinterlegen, da sich solche Fragen ständig wiederholen.
Danke,
Herr Bert