Lageplan erstellen lassen: Kosten, Vermessungsamt vs. Vermessungsbüro & Alternativen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Lageplan erstellen lassen: Kosten, Vermessungsamt vs. Vermessungsbüro & Alternativen?
habe hier mal eine Frage im Interesse von Freunden. (Im Moment Computerlos)
Freunde haben sich gerade ein Grundstück gekauft und müssen nun einen Lageplan haben. Ein Mitarbeiter des Vermessungsamtes bot an, den so nebenher zu machen. Da wir selber mit Generalunternehmer gebaut haben und diese Kosten übernommen wurden, kennen wir uns da nicht aus. Wenn ein Mitarbeiter einer offiziellen Stelle dies anbietet können unsere Freunde belangt werden, sollte dies herauskommen, oder hat nur der Mitarbeiter, wenn überhaupt, schlechte Karten.
Vielleicht darf der Amtsmitarbeiter dieses ja auch machen.
Daran zu denken es so zu machen, liegt am Preis, der weniger als die Hälfte vom Vermessungsbüro kosten würde.
Vielen Dank
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Ich verstehe, dass Ihre Freunde einen Lageplan für ihr neu erworbenes Grundstück benötigen. Ein Mitarbeiter des Vermessungsamtes hat angeboten, diesen "nebenher" zu erstellen. Es ist wichtig zu wissen, dass ein amtlicher Lageplan für Bauanträge oft erforderlich ist.
Die Kosten für einen Lageplan können variieren. Ein Vermessungsbüro ist eine Alternative zum Vermessungsamt. Es ist ratsam, Angebote von beiden Stellen einzuholen, um die Preise zu vergleichen. Der Preis kann von der Größe des Grundstücks und dem Detaillierungsgrad des Lageplans abhängen.
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Angebote des Vermessungsamtes und verschiedener Vermessungsbüros, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Achten Sie darauf, dass der Lageplan alle notwendigen Informationen für den Bauantrag enthält.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Lageplan
- Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Grundstücks, die dessen Lage, Größe, Form und Bebauung zeigt. Er dient als Grundlage für Bauanträge und andere Genehmigungsverfahren. Verwandte Begriffe: Amtlicher Lageplan, Bauantrag, Grundstückskarte.
- Vermessungsamt
- Das Vermessungsamt ist eine staatliche Behörde, die für die Vermessung und Kartierung von Grundstücken zuständig ist. Es erstellt amtliche Lagepläne und führt das Liegenschaftskataster. Verwandte Begriffe: Katasteramt, Geobasisinformation, Liegenschaftskarte.
- Vermessungsbüro
- Ein Vermessungsbüro ist ein privates Unternehmen, das Vermessungsdienstleistungen anbietet. Es kann Lagepläne erstellen, Vermessungen durchführen und Bauvorhaben vermessungstechnisch begleiten. Verwandte Begriffe: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Ingenieurbüro, Vermessungstechnik.
- Amtlicher Lageplan
- Ein amtlicher Lageplan ist ein von einer staatlichen Behörde (Vermessungsamt) oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellter Lageplan. Er dient als rechtsverbindliche Grundlage für Bauanträge und andere Genehmigungsverfahren. Verwandte Begriffe: Lageplan, Bauantrag, Genehmigungsplanung.
- Grundstück
- Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist. Es kann bebaut oder unbebaut sein und dient als Grundlage für Eigentumsrechte. Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Bauland.
- Bauantrag
- Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er muss alle notwendigen Unterlagen enthalten, wie z.B. den Lageplan, die Bauzeichnungen und die Baubeschreibung. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauplanung, Bauordnung.
- Kosten
- Kosten sind der finanzielle Aufwand, der für die Erstellung eines Lageplans entsteht. Die Kosten können je nach Anbieter (Vermessungsamt oder Vermessungsbüro), Größe des Grundstücks und Detaillierungsgrad des Lageplans variieren. Verwandte Begriffe: Preis, Gebühren, Honorar.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Lageplan und wofür wird er benötigt?
Ein Lageplan ist eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks. Er zeigt die genaue Lage, Größe, Form und die Bebauung des Grundstücks. Er wird in der Regel für Bauanträge benötigt, um die Übereinstimmung des geplanten Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nachzuweisen. - Wer darf einen Lageplan erstellen?
Ein amtlicher Lageplan darf in der Regel nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder dem Vermessungsamt erstellt werden. Diese Stellen sind befugt, die notwendigen Vermessungen durchzuführen und die Ergebnisse in einem rechtsgültigen Lageplan darzustellen. - Welche Informationen muss ein Lageplan enthalten?
Ein Lageplan muss unter anderem die Grundstücksgrenzen, die vorhandenen Gebäude, die geplanten Neubauten, die топоgraphischen Gegebenheiten (z.B. Höhenlinien), die Zuwegungen und die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen enthalten. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. - Was kostet ein Lageplan?
Die Kosten für einen Lageplan sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie der Größe des Grundstücks, dem Detaillierungsgrad des Lageplans und dem jeweiligen Anbieter (Vermessungsamt oder Vermessungsbüro). Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen zu vergleichen. - Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Lageplan?
Ein einfacher Lageplan enthält in der Regel nur die grundlegenden Informationen über das Grundstück. Ein qualifizierter Lageplan enthält zusätzlich detailliertere Informationen, wie z.B. Höhenangaben, топоgraphische Details und Angaben zu den Ver- und Entsorgungsleitungen. Ein qualifizierter Lageplan ist oft für komplexere Bauvorhaben erforderlich. - Kann ich einen Lageplan auch selbst erstellen?
Für einen Bauantrag ist in der Regel ein amtlicher Lageplan erforderlich, der von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Vermessungsamt erstellt wurde. Eine selbst erstellte Zeichnung ist in den meisten Fällen nicht ausreichend. - Wie lange ist ein Lageplan gültig?
Ein Lageplan hat keine begrenzte Gültigkeitsdauer. Allerdings sollte er aktualisiert werden, wenn sich die Gegebenheiten auf dem Grundstück oder in der Umgebung wesentlich verändert haben (z.B. durch Neubauten oder Veränderungen der Grundstücksgrenzen). - Was bedeutet "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"?
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der von der zuständigen Landesbehörde öffentlich bestellt wurde. Er ist befugt, hoheitliche Vermessungsaufgaben durchzuführen und amtliche Lagepläne zu erstellen.
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⚠️ Lageplan: Behördenstempel – Haftung bei Falschangaben
Au weia ...
Was nutzt denn das Ding?
Da muss der offizielle Stempel der Behörde drauf. Und wenn da irgendwer mitspielt, steht der schneller vorm Kadi, als er Vermessungsingenieurbüro sagen kann.
Wenn nicht mal die paar Flocken über sind, gebts auf. -
🔴 Lageplan: Schwarzarbeit im Vermessungsamt – Risiko!
geiz macht geil ... und da spielen jetzt noch die Leute von den Ämtern mit.. Hilfe!
so weit ist's gekommen, dass bedienstete einer staatlichen Behörde das nötig haben, aber wenn's überall nur um die "Kohle" geht werden auch die krank ... klar, die werden durch die beamtenschaft ja nicht immun!
armes Deutschland! -
Lageplan Bauantrag: Flurkarte vom Katasteramt nutzen?
Also die Flurkarte gibt es
beim Katasteramt und nen Lageplan für den Bauantrag macht dann der Architekt mit, oder?! -
Lageplan: Rechtliche Absicherung bei Problemen notwendig?
Krumme Dinge
Auch noch rechtlich absichern?
Mehere GiG - Berater aufsuchen!
Fragen, wieviel diese denn für die Beratungsleistung erstatten. -
Lageplan Vermessung: Architekt vs. Vermessungsbüro?
keine Ahnung
Hallo,
Was bedeutet denn GIG?
Und der Behördenstempel kommt ja wohl auch auf dieses Blatt Papier, egal wie. In wie fern hat denn der Architekt damit zu tun, der hat doch mit der Vermessung NICHTS zu tun? Ist ja doch eine interrassente Sache, in der wir um Rat gefragt wurden. Also besser ablehnen.
Danke für die Antworten.
Grüße Marlies -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Lageplan erstellen: Kosten, Vermessungsamt vs. Büro
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Erstellung eines Lageplans für ein neu gekauftes Grundstück. Dabei werden die Kosten und Vor- und Nachteile von Vermessungsämtern und Vermessungsbüros verglichen. Ein wichtiger Aspekt ist die rechtliche Absicherung und die Gültigkeit des Lageplans für den Bauantrag. Es wird auch die Frage aufgeworfen, inwieweit ein Architekt in die Vermessung involviert ist.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag ⚠️ Lageplan: Behördenstempel – Haftung bei Falschangaben wird betont, dass ein offizieller Stempel der Behörde notwendig ist und bei illegalen Machenschaften rechtliche Konsequenzen drohen.
🔴 Risiko: Der Beitrag 🔴 Lageplan: Schwarzarbeit im Vermessungsamt – Risiko! warnt vor Schwarzarbeit im Vermessungsamt und den damit verbundenen Risiken.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Lageplan Bauantrag: Flurkarte vom Katasteramt nutzen? klärt, dass die Flurkarte vom Katasteramt kommt, den Lageplan für den Bauantrag aber der Architekt erstellt.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich rechtlich abzusichern, wie im Beitrag Lageplan: Rechtliche Absicherung bei Problemen notwendig? angeraten, und gegebenenfalls mehrere Berater aufzusuchen. Klären Sie die Zuständigkeiten von Architekt und Vermessungsbüro, wie im Beitrag Lageplan Vermessung: Architekt vs. Vermessungsbüro? diskutiert.
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