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Nutzungsänderung von Gewerbefläche
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung von Gewerbefläche

Wir haben in einem Industriegebiet eine Firmenhalle und in der Parallelstraße ein Wohnhaus mit teilweise gewerblicher Nutzung.
Der gewerbliche Mieter hat nun Insolvenz angemeldet und wir würden diese Räume gerne zu Wohnräumen umbauen.
Leider habe ich gehört, dass das in einem Gebwerbegebiet nicht so einfach ist und wollte fragen, wer ein paar Tipps hat, wie man das ganze vielleicht besser deklarieren kann, um das Vorhaben auch genehmigt zu bekommen.
Unsere Nachbarn haben z.B. gerade auf die Firmenhalle Wohnungen aufgestockt und anscheinend als Büroräume deklariert.
Vielen Dank für zahlreiche Tipps.
  • Name:
  • Sabine
  1. die Behörde will betrogen sein

    Schließen Sie nur gewerbliche Mietverträge ab, Sie sind weder verpflichtet die Gewerbeanmeldung der Mieter zu prüfen noch die tatsächliche Verwendung der Räume zu prüfen.
    Allerdings können sich die Mieter im Gewerbegebiet nicht wegen Lärm beschweren.
    Eine Wohnung geht als Wohnung durch wenn diese für einen Hausmeister vorgesehen ist.
    Lassen Sie sich nicht die Wohnungen vom Bürgermeister genehmigen, der ist nicht zuständig.
    Zuständig ist nur der Bauamtsleiter.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Herr Klaus

    einen "Bauamtsleiter" gibt es fast in jedem Dorf.
    Eine "Baurechtsbehörde" allerdings nicht.
    Ihre Beiträge zeigen von großem Frust und die Tipps gehen immer eindeutiger in eine gewisse Richtung. Ich denke, das ist nicht gut so. Es zielt absolut in die Richtung, die Sie selbst in Ihrer letzten Überschrift gewählt haben. Finden Sie das wirklich in Ordnung? Wollten Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit auch betrogen werden?
    Trotzdem einen schönen Gruß
  3. Lieber Herr Fuchs ...

    wenn man täglich mitbekommt dass einige etwas dürfen und andere nicht, so stößt man immer auf die gleich Begründung:
    "Auslegung oder Seilschaft"
    Am besten sind die dran die das wissen und den Weg entsprechend vorbereiten, am übelsten sind die dran die nach gesundem Menschenverstand handeln und fassungslos scheitern.
    Neben dem Straßenverkehr ist die Bauverwaltung die Behörde, welche die Bürger am meisten gängelt.
    Man muss einfach versuchen, die Haken und Ösen festzustellen.
    Dazu dient das Forum auch als Hilfe.
    Sicherlich ist es dreist wie manche Bürger das Baurecht auslegen.
    Sie finden dazu aber auch Beiträge von mir die klar sagen: das geht nicht.
    In Grenzfällen gebe ich aber auch Tipps wie man das hinbiegt.
    Ich kenne einen Fall, da hätte das Vermietungsverbot im Gewerbegebiet zum Existenzverlust geführt von der Baubehörde betrieben ohne Gnade.
    Durch den Trick mit dem gewerblichen Mietvertrag ist alles im Lot und eine andere Kreisbehörde schick fleißig Mieter.
    Da wurde eine Behörde ausgetrickst, aber nicht durch gewerbliche Mietverträge, sondern schon vorher durch einen Bauherrn der um das Wissen dieses Vorganges entsprechende Bauanträge einreichte.
    Meine Beiträge sind kein Frust, es macht einfach Spaß und hilft.
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. @Herr Klaus

    Foto von Martin G. Halbinger

    Hier wurde nicht die Behörde ausgetrickst, sondern die unwissenden Mieter:
    Wenn eine Wohnnutzung nicht oder nur begrenzt (Hausmeister / Betriebsleiter usw.) zulässig ist, ist die Art den Mietvertags egal, die Nutzung kann durch die Behörde untersagt werden.
    Hauptunterschied: Wenn ein Mieter in einem gemieteten Büro wohnt, ist er selbst zuständig, für die Nutzungsänderung eine Genehmigung zu beantragen. (die er jedoch nicht bekommen wird) Die Ordnungswidrigkeit (ungenehmigte Nutzungsänderung) wird vom Mieter und nicht vom Vermieter begangen.
    Ich hoffe, dass die Wohnungs-Mietinteressenten entsprechend informiert wurden.
    Zur Ungleichbehandlung:
    Es ist nun mal nicht des Gleiche, wenn der Eine den Spielraum komplett ausreizt (z.B. weil der entsprechende Fachleute konsultiert hat) und der andere eben (z.B. ohne sich zu informieren und ohne fachliche Begleitung) eben seine Überschreitung ("was der kann, kann ich auch") da durchführt wo Sie die Höchstgrenzen nicht einhält.
    Es sind nun mal alle Rahmenbedingungen zu beachten; und die sind meist nur auf den ersten Blick gleich ...
  5. gegenseitig wird mit Tricks gearbeitet

    Lieber Herr Halbinger,
    die Lücke liegt in der Formulierung und dass das Bauamt die Mieter nicht überprüft.
    Was gemeldet ist ist schlüssig und die Akte wird geschlossen.
    Auch das Bauamt arbeitet mit Tricks, hier nur ein Beispiel:
    Anfrage an das Bauamt: Wieso konnte ein Schuppen an der Grundstücksgrenze in eine Werkstatt umgenutzt werden?
    Antwort:
    Dort ist ein Schuppen. Unsere Genehmigung einer Feststoffheizung ändert daran nichts.
    Jeder Bürger hat das Recht, sein im Schuppen gelagertes Werkzeug zu wärmen.
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. @klaus

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Lücke ist aber dann eher regional ...
    Wenn bei uns schon ermittelt wird, dann wird auch intensiver überprüft: Klingelschilder, Einwohnermeldeamt, Telefonbuch usw.
    Wenn es einen deutlichen Verdacht gibt, kommen wir zur Ortseinsicht. Und für ein Schlaf- oder Kinderzimmer (Schlafzimmer, Kinderzimmer) im Büro sollte sich der Mieter eine gute Begründung einfallen lassen ...
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