Hallo, im Bauantrag für Haus in Holzständerbauweise ist ja auch ein Wandaufbau drin. Der stammte von der ursprünglichen Bau Firma. Nun habe ich gewechselt und der Wandaufbau bleib bei 25 cm, ändert sich nur gering.
Darf ich das dann trotzdem? o. sieht / kontrolliert es das Bauamt nicht, wenn Wand fertig und der Bau abgenommen wird - Hauptsache 25 cm und der gemachten Statik entsprechend?!
Wie sieht es mit der Garage aus?! da wollt ich die GK Platte weglassen, dann habe ich nur noch knapp 23,8 cm Wandaufabu ...
Geplant war sie auch mit 25 cm ...
aber Garage ist vielleicht später geplant und erst als Carport angedacht, der später mal zu gemacht werden soll ...
Bauantrag Wandaufbau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauantrag Wandaufbau
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Baubeschreibung beim Bauantrag
ist eine mehr oder weniger nachrichtlich zu verstehende in Formation an das Bauamt. Das soll heißen, dass die Bauaufsichtsbehörde lediglich in Form iert sein möchte in welcher Bauweise ein Gebäude erstellt wird, also ab dieses nun massiv, oder aber in Leichtbauweise, oder fertigbauweise erstellt werden soll. Ergo: einen Einfluss auf Ihr konkretes Bauvorhaben hat der geänderte Wandaufbau also nicht. Anders wäre dies bei einem Wechsel der Baukonstruktion/Bauweise.
MfG
Ralph Kaiser
Architekt
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