Fassadenänderung (Fenster, Türen) ohne Bauantrag
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Fassadenänderung (Fenster, Türen) ohne Bauantrag
Hallo,
wir müssen ein bestehendes Haus umbauen. Dies zieht auch einige Änderungen in der Fassade nach sich (Fenster, Türen, Verlegung der Haustür). Das Haus steht auf einem großen Grundstück (850 m²) Nebenan ist ein Geschäftshaus mit Wohneigentum im 2. Stock.
Muss hier ein Bauantrag gestellt werden.
Wenn ja, was passiert wenn man diesen nicht stellt?
wir müssen ein bestehendes Haus umbauen. Dies zieht auch einige Änderungen in der Fassade nach sich (Fenster, Türen, Verlegung der Haustür). Das Haus steht auf einem großen Grundstück (850 m²) Nebenan ist ein Geschäftshaus mit Wohneigentum im 2. Stock.
Muss hier ein Bauantrag gestellt werden.
Wenn ja, was passiert wenn man diesen nicht stellt?
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Fassadenänderung
In wie weit dieses genehmigungs- oder zumindest anzeigebedürftig ist, gibt es keine eindeutige Aussage.
Von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Ist ein Bauantrag oder ein Anzeige notwendig, und Sie stellen diesen nicht, oder zeigen nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Konsequenzen, reicht von der Geldbuße bis zum Rückbau.
Am Besten, Sie erkundigen sich beim zuständigen Bauamt.
Möglicherweise gibt es auch noch kommunale Gestaltungssatzungen, die Sie befolgen müssen.