Bauvorhaben von Gemeinde genehmigt - Landratsmat widersetzt sich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauvorhaben von Gemeinde genehmigt - Landratsmat widersetzt sich
Hallo, wir sitzen ziemlich tief im Schlamassel! Kurz die "Eckdaten": Es geht um ein GST im LKR München, für das ein Bebauungsplan existiert, der auf 800 m² eine DH Bebauung mit E+1+D vorsieht. Das GSt ist eine Baulücke, Umgebungsbebauung sind ausschließlich Einfamilienhaus mit E+D. Die Gemeinde hat bei einer Bauvoranfrage der Teilung des GST und der anschließenden Bebauung mit zwei Einfamilienhaus (Unter Beachtung der GFZAbk., bebaute Fläche etc.) zugestimmt. Lediglich das Baufenster hätte hierfür erweitert werden müssen - alle anderen Daten wären geblieben. Im Protokoll steht "die Befreiung vom Bebauungsplan wird in Aussicht gestellt". Daraufhin haben wir eine Hälfte des GSTs gekauft (mit einer Teilung, die so bei einem DH nicht sinnvoll gewesen wäre) und fingen mit der Planung für ein kleines Einfamilienhaus Haus an. Der neue Nachbar hat selbiges getan (beide Häuser nur E+D!). Die Gemeinde hat beide Bauanträge einstimmig akzeptiert. Und das LRA München verweigert nun die Genehmigung, da wir den Bebauungsplan nicht erfüllen. Jetzt sitzen wir da, haben alle Verträge mit Hausbauer, Bank etc. abgeschlossen und können nicht bauen. Eine Bebauung mit einem DH kommt weder für uns noch für unseren Nachbarn in Frage (wir haben beide das GST unter der Voraussetzung Einfamilienhaus Bebauung gekauft). Ich bin wirklich verzweifelt und fühle mich vollkommen der Willkür und den Grabenkämpfen zwischen Gemeinde und LRA ausgeliefert. Kann mir jemand Tipps geben, was wir tun können? 1000 Dank schon im Voraus
-
beim nächsten mal anders ...
sorry, wenn dieser Tipp etwas hämisch klingt, aber was ihnen gerade passiert fällt in den Bereich "aus Fehlern lernen". Für "in Aussicht gestellt" können sie sich gar nichts kaufen. Das hätten sie damals durch eine Bauvoranfrage klären lassen sollen.
Sie schreiben: "wir haben beide das GST unter der Voraussetzung Einfamilienhaus Bebauung gekauft". Nein, haben Sie nicht! Sonst stände das im Notarvertrag und sie könnten jetzt problemlso rückabwickeln. Sie haben sich vermutlich nicht die Bebaubarkeit mit Einfamilienhaus vertraglich vom Verkäufer zusichern lassen, daher haben Sie jetzt das Problem. Ein guter RA hätte sie damals auf sowas bei der Vertragsgestaltung aufmerksam gemacht, ein Architekt ebenso bevor er Verträge mit Baufirmen unterzeichnet ... Sorry, es ist hart, aber einen Großteil der Schuld tragen SIE, nicht irgendwelche Beamte! Das müssen sie einsehen, sonst kommen sie kaum weiter mit solch einer Einstellung. Sie schreiben: "vollkommen der Willkür und den Grabenkämpfen zwischen Gemeinde und LRA ausgeliefert". Ich kenne die Situation vor Ort nicht, denke aber, dass Sie das jetzt so drastisch sehen. Ob es wirklich Grabenkämpfe gibt, sei dahingestellt. Evtl. macht der LRA nur seinen Job und denkt sich "was sollen jetzt die übrigen Anwohner sagen, die damals kein Einfamilienhaus bauen durften". Ist auch ein Argument für die Einhaltung des Bebauungsplans. Ich bin kein Verfechter solcher Bebauungspläne, aber wenn es welche gibt und sich alle andere dran halten, darf man m.E. auch nicht unbedingt mit Ausnahmen um sich schmeißen ...
Was kann man machen? Sicherlich mal freundlich beim LRA zusammen mit diplomatischem Architekt vorsprechen und sich erstmal die Gründe für die Ablehnung erläutern lassen und ausloten was geht ... -
nachfragen ...
- War es ein formeller Vorbescheid oder eher eine formlose Anfrage?
- Wurde dabei das Landratsamt mit eingebunden? (beim Vorbescheid erforderlich)
- Ist die Gemeinde bereit, den Bebauungsplan zu ändern? (Zeitaufwendiges Verfahren)
- Welche Gemeinde? (bin aus der Umgebung)
- Sind Bauraumüberschreitungen im Umgriff des entsprechenen Bebauungsplans vorhanden?
-
Nicht gleich verzagen ...
Nicht gleich verzagen ich kann Ihnen durchaus nachfühlen; wir standen vor einer ähnlichen Situation und es hat sich alles zum Guten gewendet.
Auch bei uns wurde die Bauvoranfrage von der Gemeinde positiv beschieden. Anschließend ans LRA weitergeleitet, und ... ABGELEHNT! Wir waren am Boden zerstört.
Wir haben uns daraufhin wieder mit unserem Bürgermeister in Verbindung gesetzt. Dieser vereinbarte mit uns einen Termin und wir gingen gemeinsam die Antwort des LRA durch. Auch er konnte die Begründung eigentlich nicht nachvollziehen.
Es sagte uns zu, dass er bei seinem nächsten Termin im LRA in 2 Tagen im Bauamt in unserer Sache vorsprechen werde.
Und siehe da: 2 Tage nach dem Besuch des Bgm. im LRA bekamen wir ein Schreiben des Bauamtes, wir möchten bitte einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren. In diesem Gespräch wurden die unterschiedlichen Positionen durchgesprochen und nach einigen kleineren (uns absolut nicht behindernden) Zugeständnisen an das LRA wurde unsere Bauvoranfrage tatsächlich genehmigt.
Hat sich halt über 2 Monate hingezogen - aber immerhin, es hat sich gelohnt.
Also, nicht verzweifeln - am Besten versuchen über die Gemeinde Kontakt zum LRA aufzunehmen (wenn möglich, gleich Bgm; den wimmelt das LRA nicht so leicht ab, wie einen x-beliebigen MA). Die Gemeinde hat mehr Einfluss, als Sie als Privatperson.
Kopf hoch, ich drücke die Daumen.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Gemeinde, Bauvorhaben". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Gemeinde, Bauvorhaben" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Gemeinde, Bauvorhaben" oder verwandten Themen zu finden.