Bebauungsplan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bebauungsplan

Wir haben ein großes Problem. Im Juni 2004 haben wir bei einer Bayerischen Gemeinde nachgefragt ob wir auf einen bebauten Grundstück Wohnen und Arbeiten realisieren können. Dies wurde uns bejaht da das Grundstück im Flächennutzungsplan als MI Gebiet ausgewiesen ist. Wir haben daraufhin mit unserer Planung begonnen (Umbau und Sanierung, keine Erweiterungsbauten) und die Immobilie erworben. 1 Tag vor Notartermin haben wir erfahren dass unser Grundstück in eine Veränderungssperre kam. Es sollte ein Bebauungsplan für dieses Gebiet erstellt werden das zu ca. 95 % schon bebaut war. Überwiegend mit Wohnbebauung. Unsere Voranfrage wurde abgeblockt, viele Gespräche geführt und vorhabenbezogene Bebauungspläne mit Verträgen vorgeschlagen, die für uns unmöglich waren anzunehmen. Wir haben nun unseren Bauantrag abgegeben. Dieser wurde von der Gemeinde abgegeben und es wurde beim Landratsamt beantragt diesen zurückzustellen. In der letzten Gemeinderatsitzung wurde beschlossen 1/3 unseres Grundstückes nun in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Wenn dies geschehen ist erhalten wir unsere Genehmigung. Uns entsteht also ein enormer Wertverlust. Auf Genehmigung warten wir seit einem halben Jahr. Man muss wissen dass der Bürgermeister uns persönlich schaden will und die Mehrheit im Gemeinderat besitzt. Alle nicht zu seiner Partei zugehörigen Gemeinderäte haben dies so gesehen und konnten aber an dem Beschluss nicht ändern. Unser Antrag auf Befreiung wegen der Veränderungssperre wurde einfach nicht behandelt (seit Dez. 2004). Andere Bauvorhaben dagegen wurden von der Veränderungssperre befreit und konnten trotz Veränderungssperre durchgeführt werden. z.B. kompletter Neubau. Wohlgemerkt wir wollen nur sanieren und einen Teil in Wohnfläche umwandeln. Wir haben es nicht für möglich gehalten dass es soetwas gibt. Kann man einen Teil unseres Grundstück einfach in ein Gewerbegebiet umwandeln obwohl es keinen Sinn macht? Muss die Gemeinde dann einen Schadensersatz zahlen? Darf ein Bauantrag einfach für 6 Monate verschleppt werden? Was kann man tun? Bin für alle Hinweise dankbar.
  • Name:
  • L.O.
  1. Kopfschütteln

    Hier ist zu Ihren Ungunsten alles schief gelaufen was eine Behörde oder Amt einem Bürger antun kann und Sie sind darauf reingefallen.
    Sie kaufen etwas auf eine mündliche Aussage, beginnen mit Planungen, kaufen etwas was Sie so nicht nutzen wollen und haben ein Amigo-Problem mit dem Bürgermeister.
    Wer ist schuld?
    Das Amt bestimmt nicht, denn Verzögerungen begründen keine Haftung.
    Verschulden wäre nur aus falschen Bescheiden abzuleiten.
    Nur eine genehmigte Bauvoranfrage hätte Ihre Situation verbessert.
    Merke: tue nie etwas ohne amtliche Bescheinigung, aber prüfe die auf Hintertürchen.
    Mache nie einen Deal mit dem Bürgermeister wenn der Bauamtsleiter die alleinige Entscheidungsbefugnis hat.
    (das ist ein Hintertürchen)
    Wohl oder übel werden Sie umplanen müssen.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Bauantrag

    Wie lange kann eine Gemeinde den Bauantrag zurückhalten, also nicht an das Landratsamt weiterleiten?
  3. normal? Amigo? Unperson?

    Lassen Sie sich Eingangsstempel und Zwischenbescheide geben.
    Fragen Sie längstens nach 6 Wochen nach.
    Die Gemeinde genehmigt nicht, sondern macht nur eine Stellungnahme.
    Bei negativer Stellungnahme sollte man Ihnen Gelegenheit zur Korrektur geben.
    Die Genehmigungsbehörde kann sich schon mal länger als 3 Monate Zeit lassen.
    Als Unperson kann es Ihnen aber auch wie Asterix bei seiner Reise nach Rom gehen.
    • Name:
    • Herr Klaus
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