Hallo Forum, wir besitzen eine 18 ha große Waldung in Südhessen
und möchten dort ein Wochenendhaus, Größe ca. 240 m², also etwa so groß wie ein mittleres Wohnhaus errichten. Die Ausführung erfolgt durch örtlichen Zimmermeister in Blockhausstiel aus eigenen Rundhölzern. Da keinerlei Grenzabstände oder nachbarliche Belange beeinträchtigt werden, möchten wir auf die Erstellung einer Zeichnung für das Bauamt verzichten. Der Zimmermann benötigt für seine Arbeiten keine Zeichnung und die anderen Handwerker sicherlich auch nicht. Wir bitten um Info, ob hier rechtliche Bedenken bestehen, bzw. ob eine Zeichnung nach Bauordnung zwingend sein muss.
Zeichnung für Wohnhaus erforderlich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Zeichnung für Wohnhaus erforderlich
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konnte es mir nicht verkneifen: Wikipedia zu "Baugenehmigung"
Die Baubewilligung oder Bauerlaubnis in Deutschland Baugenehmigung (vgl. z.B. § 75 BauO NRW Baugenehmigung und Baubeginn) ist die amtliche Erlaubnis zum Beginn eines Bauvorhabens (Gebäude bzw. sonstige Bauwerke). Die Bauerlaubnis oder Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt.
Voraussetzungen der Genehmigung
Der schriftliche Bescheid wird vom Bauamt bzw. der Baupolizei erst ausgefertigt und dem Bauherrn übermittelt, wenn- der Bauantrag vollständig ist (Einreich- oder Bauplan (Einreichplan, Bauplan), Lageplan, Baubeschreibung, Energiebilanz usw.) ,
- der Antrag den Vorschriften des Bundeslandes entspricht (Bauordnung, Raumplanung, Verordnungen, ...) ,
- bis zur Bauverhandlung - von der die Baubehörde auch die Anrainer verständigt - keine schwerwiegenden Einsprüche erfolgen, und
- die durch Verordnung festgelegte Gebühr bezahlt wurde.
ODER wollen SIE IHR 240 m-HÜTTCHEN mal eben SO IM WALD FALLEN lassen?
Bitte klären Sie uns auf!
Gruß -
Provisorischer Holzunterstand
@ Mensch Herr Thiele, nun machen Sie es dem Bauherrn doch nicht so schwer. Das Ding wird einfach als vorübergehendes Bauwerk, Vorschlag siehe Titel, deklariert.
Ob man dann jedoch auf Zeichnungen verzichten sollte? -
hihi
Zitat______________
Größe ca. 240 m², also etwa so groß wie ein mittleres Wohnhaus
Zitat Ende_________
Wir haben hier einen Zahnarzt oder? *g
Aus welcher Statistik haben Sie denn das "mittlere" Wohnhaus zu 240 m²? Mir Fallen jetzt auf Anhieb nur wenige Einfamilienhaus ein (so max. 4 die ich kenne) die so groß sind, aber nahezu hunderte die es bei Weitem nicht sind ... daraus der Durchschnitt ... hmhm -
Oberförster Pudelig ...
wird schon die richtigen Strippen ziehen, um das Bauordnungsamt von dem Schwarzbau in Kenntnis zu setzen.
Dann gibt es:
Abrissverfügung
Ordnungsgeld
Renaturierungsauflagen
Aber ich vermute eher, es ist bereits bekannt, dass eine Genehmigung nicht zu erlangen ist. Daher die Suche nach dem "kleinengefreitendienstweg" -
bevor Sie zu viele € in Planung und Bau investieren, rate ich dringend die Zulässigkeit des Gebäudes abzuklären. Sonst kann es passieren, dass Sie das Gebäude zügig wieder abbrechen müssen, Bußgelder usw. inklusive ...
bevor Sie zu viele € in Planung und Bau investieren, rate ich dringend die Zulässigkeit des Gebäudes abzuklären. Sonst kann es passieren, dass Sie das Gebäude zügig wieder abbrechen müssen, Bußgelder usw. inklusive ...
Bauen im Außenbereich ist i.d.R. problematisch. Evtl. kann ein versierter Fachmann die Sache so darstellen, dass was machbar ist (z.B. Stichpunkt: Forstwirtschaft). Einfach wird es wahrscheinlich nicht ... -
Dühlmeyer war schneller ...
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Südhessen
Servus,
das ganze soll ja in Südhessen stattfinden.
Da fallen mir spontan noch ein paar "Bonbons" ein:
Naturpark Odenwald
Naturpark Bergstraße
wie es im Ried aussieht weiß ich spontan nicht
In Naturschutzgebieten geht dann erst recht nichts in der Art. -
ihr alle ..
... seid spielverderber!)
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JAU ...
>) )
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Keine Spielverdeber
alles Realisten ...
mit Erfahrung
und für mich gesprochen, mit der entsprechenden Ortskenntnis für diesen Fall)
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Fällt um der Baum ...
Fällt um der Baum -
sacht mal ... <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
ich habe jetzt drei-viermal die Frage + die bereits gelieferten Antworten studiert ...
Ich denke mal, dass es sich hier doch wohl eher um ein "Fake" handelt, oder?
So nach dem Schema, mein Klo hat einen zu kleinen Abfluss, aber wir liefern viel mehr "Einlagen" ... oder so ähnlich, wie vor kurzem ...
tztztz ----
LG
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- … Grundsätzlich muss der Mann nicht verkehrt sein. Die Berufsbezeichnung Architekt sagt eben aus: Der Planer hat zumindest ein Studium erfolgreich …
- … Ingenieurkammer eingtragen. Dann wäre doch alles in Ordnung. Sie wollen ein Wohnhaus sanieren, evtl. umbauen und die Statik verändern, also Bauen im Bestand. …
- … dabei weg, als wenn Sie einen Architekten beauftragen, der seine Berufsbezeichnung führen darf, weil er Kammermitglied ist. Es könnte andersherum auch passieren, …
- … Bauvorlageberechtigt ist wer , , , , , , die Berufsbezeichnung Architekt zu führen berechtigt ist ... …
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- … Wenn ich das technisch auf die Reihe bekomme, werde ich versuchen, die Zeichnungen von ihm und von mir ins Netz zu stellen. …
- … Es geht darum ein 80 m² Büro ins Wohnhaus zu integrieren, jedes für sich soll eine selbständige Einheit sein (spätere …
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