Meine Frau und ich bereiten seit längerer Zeit den Bau unseres Einfamilienhaus vor. Wir hoffen sehr, dass wir in diesem Forum auf folgende Frage substanzhaltige Antworten erhalten und bedanken uns für diese bereits jetzt bei allen Beteiligten herzlich!
Der Sachstand in Kurzform:
- Bundesland: Sachsen
- Bauanzeigeverfahren nach § 63 Abs 7 SächsBO, eingereicht 12/2003
- Baugenehmigung 10/2004 wie gewünscht erteilt - alles OK soweit
- Bauanzeige Aufgrund des damaligen Zeitdrucks wegen der Eigenheimzulage [
] recht schnell erarbeitet
- Jetziger Sachstand: Wunsch, dass das Haus gegenüber den Angaben im Anzeigeverfahren in beiden Richtungen um max. je einen Meter größer ausfällt (wobei alle notwendigen Abstandsflächen, Baulinien, Baufenster etc. eingehalten werden) und auf der Nordseite Fenster anders gesetzt werden sollen
- die entsprechenden Pläne werden gerade vom vorlageberechtigten Planer erstellt resp. abgeändert (er ist auch der Entwurfsverfasser)
FRAGE:
- können die angesprochenen Änderungswünsche sämtlichst im Rahmen einer genehmigungsfreien (?) Tektur der unteren Baubehörde einfach nur zur Kenntnis gereicht werden ODER
- kann das Amt daraus eine komplett neue Bauanzeige ableiten (mit der Folge, dass uns dann vermutlich die "alte" Eigenheimzulage "flöten" geht)?
Auf dem Bauamt selbst möchten wir noch nicht nachfragen, um nichts falsch zu machen bzw. ist es unser Ansinnen, genügend Wissen für ein eventuelles Gespräch zu sammeln. Leider konnte uns unser Planer nicht wirklich eine definitive Antwort diesbezüglich geben.
Mit der Bitte um Antworten aus dem Forum
Sven Rumberger
Vielen Dank!