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Was sind "bodenrechtliche Spannungen"?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Was sind "bodenrechtliche Spannungen"?

Hallo,
kann mir jemand erklären was es mit dieses Bodenrechtlichen Spannungen auf sich, die irgendwo im Baugesetzbuch und/oder den Landesbauordnungen auftauchen mit Bezug auf Baugrundstücke, die keinem Bebauungsplan unterliegen?
Was genau ist das? Gibt es dafür anschauliche Beispiele?
Danke,
Ralf Kieser
  • Name:
  • Ralf Kieser
  1. Das ist darunter zu verstehen:

    Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.
    Krasses Beispiel: Freudenhaus im Wohngebiet :-))
    • Name:
    • M.P.
  2. bin verwirrt ...

    Hallo Herr Peters,
    ich bin immer noch verwirrt. In unserem konkreten Fall geht es um folgendes Bauvorhaben: neben unserem bestehendem Haus haben wir an der Straße eine Garage. Nun wollen wir die Garage abreißen, an diese Stelle unter Einhaltung aller Abstandsflächen ein Haus bauen und die Garagen nach hinten in den Garten verlegen. Unserem Nachbarn gefällt diese Idee aber nicht, da er befürchtet, wir könnten ihm durch die Höhe des Wohnhauses Licht auf seinem Grundstück nehmen und er befürchtet An- und Abfahrtsverkehr für die Garagen, welcher direkt an seiner Terrasse vorbei geht. Kann der Nachbar wirklich etwas gegen unser Vorhaben unternehmen? Wie gesagt halten wir alle Abstandsflächen, die ja dem nachbarschutz dienen, ein.
    Danke,
    Ralf Kieser
  3. Allein der Bau

    eines weiteren Wohnhauses führt nach meiner Meinung nicht zu Bodenrechtlichen Spannungen i. gemeinten Sinn. Fertigen Sie doch Skizzen Ihrer Planung an und besprechen die Sache mit dem zuständigen Bauamt. Ggf. ziehen Sie einen orstansässigen Architekten hinzu.
    • Name:
    • M.P.
  4. Das mit dem Garagenverkehr ...

    stimmt auch.
    Mir ist von einem Bauordnungsamtsleiter unter Bezug auf mehrere Urteile mitgeteilt worden, dass eine beantragte Grenzgararge mit einem Abstand Tor-Straße von 12 m nur mit nachbarlicher Zustimmung genehmigungsfähig sei, obwohl diese sämtliche Vorschriftern der LBOAbk. penibel einhielt.
  5. Das mit dem Garagenverkehr stimmt

    nachdenklich. Was wäre, wenn die Garage zwar den Grenzabstand einhält, aber die Zufahrt entlang der Grenze verläuft?
    • Name:
    • M.P.
  6. Dito ...

    ;-(.
  7. zu den Grenzgaragen:

    Foto von Martin G. Halbinger

    zu den Grenzgaragen:
    in der BayBO (und vermutlich auch in anderen LBOs) steht:
    Art. 52:
    " ...
    (6)
    ... Garagen müssen so angeordnet werden, dass ihre Benutzung ... das Wohnen und die Ruhe in der Umgebung ... nicht erheblich stört ...
    (7)
    Stellplätze und Garagen müssen von den öffentlichen Verkehrsflächen aus auf möglichst kurzem Weg verkehrssicher zu erreichen sein. "
  8. @ H. Halbinger

    Pkt. (6) ist in BauONRW ähnlich enthalten
    Pkt. (7) gibt es in BauONRW nicht
    • Name:
    • M.P.
  9. Und in der NBauO ...

    steht es gar nicht drin. Da wird auf den Allgemeinplatz der Vermeidung unzumutbarer Belästigungen abgehoben, um so was zu begründen.
  10. und wie sähe es mit "Verkehr zum Wohnhaus "aus?

    Hallo,
    das mit den Garagen ist mir wirklich neu. Da wir bis auf 3 m an die Grenze ran wollen, bliebe daneben nur Platz für eine Garage. Wir wollen aber 2 große, ggf, 3 normal breite.
    Wie sähe es denn aus, wenn wir das Wohnhaus in 2. Reihe bauen würden, ganz ohne Garagen oder Stellplätze? als Hinterlandbebauung? Könnte da der Nachbar auch sagen, dass ihm zu viel Fußverkehr entsteht, wenn wir zum hinteren Haus laufen und das Auto an der Straße parken?
    Danke,
    Ralf Kieser
  11. Der ...

    wär wohl erlaubt ;-)).
    Und wenn Sie da Abend für Abend auf dem Heimweg vom Stammtisch Liedlein trällern, fällt das unter Ruhestörung.
    Ach so, die Kiste mit der Garage gilt auch an Bundesstraßen ;-(((.
  12. verrückte Welt

    Ich glaube, dann sollte ich den Nachbarn schon vorher abhärten, indem ich schon jetzt die Rückwand aus der Garage rausnehme und das Auto im Garten parke. Und ich kaufe mir einen alten Diesel ohne Kompression und warte auf den nächsten Winter. Hat das Baurecht irgendwas gegen kompressionlose Diesel einzuwenden?
    Danke für die Antworten!
    • Name:
    • Ralf Kieser
  13. Nun ja, ...

    Nun ja,, bei 2  -  3 Garagen deren Zufahrt neben meiner Terrasse liegt hätte ich ehrlich gesagt auch Bedenken. Haben Sie in dieser Angelegenheit schon mal ein Wort mit Ihrem Nachbarn gewechselt? Wenn Sie im Umgang mit Ihm so sind wie es aus Ihrem letzten Beitrag herauszulesen ist ("abhärten" usw.) sehe ich in Ihrem Umfeld in Zukunft hervorragende Einnahmemöglichkeiten für Juristen.
  14. na klar habe ich mit dem Nachbarn gesprochen

    Hallo,
    selbstverständlich habe ich schon mit dem Nachbarn gesprochen. Unser Verhältnis ist auch nicht schlecht. Wir lieben uns nicht, hassen uns aber auch nicht.
    Unsere Beziehung sieht in etwa so aus, dass der Nachbar zu überhaupt nichts "ja" sagen wird. Warum sollte er auch. Alle Änderungen der Bebauung gefallen ihm nicht. Damit können wir alles bauen, was ohne Nachbarzustimmung geht. Das wird er auch nicht versuchen zu verhindern, weil das vermutlich aussichtslos wäre. Sobald das Bauamt aber vom Nachbarn eine Zustimmung verlangt, und das ist meine Ausgangsfrage, wird er sich quer stellen. Wenn ich das ganze Baurecht richtig verstanden habe, dann kann man "bodenrechtliche Spannungen" mit "nur bei Zustimmung des Nachbarn" übersetzen. Daher wollte ich wissen, ob mein Vorhaben auch ohne Nachbarzustimmung eine Chance hätte ... oder welche Idee eher eine Chance hätte: Haus vorne, Garagen hinten oder andersrum.
    Danke,
    Ralf Kieser
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