Wir wohnen in Schleswig-Holstein. Vor 24 Jahren haben wir gegen den Neubau damals mit der Planierraupe einen Erdhaufen für eine Terrasse schieben lassen, da wir ein Hanggrundstück haben. Diesen Erdhaufen haben wir mit Holzpflaster gepflastert, fertig war die Terrasse. Nun ist das Pflaster "over", wir stehen vor der Frage der Erneuerung. Wir möchten jetzt aber nicht wieder pflastern, weil dann eine notwendige Erneuerung "ins Alter" fiele. Also möchten wir die Terrasse fliesen. Hierfür benötigten wir eine Betonplatte, benötigen wir hierfür schon eine Genehmigung?
Eine Betonplatte auf einem Erdhaufen ist aber im Extremfall nicht beherrschbar, also wäre es besser diese auf Stelzen zu setzen, ist das genehmigungspflichtig?
Nun haben wir damals sehr beengt gebaut, also wäre ein zusätzlicher Kellerraum toll. Erdhaufen abtragen und quasi neben das Gebäude einen Kellerraum, ca. 3 x 5 Meter bauen und das "Dach" dann als Terrasse ausbilden, Genehmigung erforderlich?
Drei Möglichkeiten, ab wann genehmigungspflichtig?
Danke für Antworten aus dem Forum.
Nur Terrassenplatte oder auch Kelllerraum
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nur Terrassenplatte oder auch Kelllerraum
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Terrasse mit Keller
Hallo Herr Sp.
Sie brauchen für alle drei Möglichkeiten in der Regel keine Genehmigung und das Vorhaben auch nicht anzeigen. In der Regel heißt, dass keine nachbarschaftlichen Belange oder Grenzabstände betroffen sind. Gemäß LBOAbk.-SH, § 69 (genehmigungs- und anzeigefreie (genehmigungsfreie, anzeigefreie) Vorhaben) (1), Abs 4. heißt es sinngemäß, die Herstellung oder Änderung künstlicher Hohlräume unter der Erdoberfläche bis zu 100 m³ Rauminhalt bedarf keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige. Nur so am Rande, wie wollten Sie die Lösung 2 überhaupt herstellen, Pfahlgründung? -
Sollte kein Glockenguss werden
An den vier Ecken und jeweils 2 in der Mitte. Ca. 180 cm tiefe Hohlräume herstellen (Grabschaufel ), ist ja nur "lehmhaltiger Sand", dann Eisen rein und mit Beton verfüllen, oben das Eisen abbiegen und mit dem Eisen der Platte verbinden. Sollte nun einmal, eventuell durch einen Erdabrutsch, ein Teil der Terrassenauffüllung weggehen, so liegt einer vielleicht auch einmal ein zweiter Fuß frei, aber durch die restlichen 5 oder 4 Füße hat die Platte genug Halt. Jetzt ist die Schräge ja nur mit Gras bepflanzt und es hat in den Jahren noch nie einen Abrutsch gegeben. Nach Ihrer Antwort werde ich aber doch den Kellerraum herstellen lassen, durch einen Unternehmer, für meine "Kräfte" wäre das zu viel. Herzlichen Dank für die Antwort, ich werde mir die LBOAbk.-SH § 69 auch ansehen, vielleicht verstehe ich die ja sogar.
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