unverheiratetes Paar möchte "ihr" Elternhaus (in NRW) umbauen - viele Fragen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
unverheiratetes Paar möchte "ihr" Elternhaus (in NRW) umbauen - viele Fragen
meine Freundin und ich wollen gerne ihr Elternhaus (in dem noch die Mutter wohnt) so umbauen, dass es zwei getrennte Wohneinheiten gibt. Allerdings stellen sich nun einige Fragen, die uns bisher niemand so richtig beantworten konnte. Ich hoffe in diesem Forum kann mir jemand helfen.
Das Haus steht in NRW und wir wollen das gesamte Obergeschoss abtragen und ein neues (mit Kniestock und stärkerer Dachneigung) aufsetzen. Zusätzlich soll ein kleines Treppenhaus angebaut werden, damit beide Wohnungen getrennt zugänglich sind.
1. Kann für dieses Haus noch einmal eine Eigenheimzulage beantragt werden? Der Hausbau vor fast 30 Jahren war bereits gefördert worden.
2. Die Eigenheimzulage könnte nur von meiner Freundin beantragt werden, da sie noch unter die Einkommensgrenze fällt. Abzahlen wollen wir den Umbau aber gemeinsam. Kann es hier irgendwelche Probleme geben?
3. Wie kann man allgemein die Vermögens- und Eigentumsverhältnisse (Vermögensverhältnisse, Eigentumsverhältnisse) am besten regeln? Zur Zeit gehört das Haus der Mutter meiner Freundin, die dort auch wohnen bleibt. Da meine Freundin Einzelkind ist, gibt es keine Schwierigkeiten bei einer späteren Erbschaft. Sie und ich werden sicherlich beide viel Geld hineinstecken. Gibt es Möglichkeiten, Regelungen zu treffen, falls wir uns trennen (was hoffentlich nicht passiert)? Am besten so, dass sie in dem Haus wohnen bleiben kann und ich nicht mein Geld verliere.
4. Kann man einen gemeinsamen Kredit beantragen oder läuft der nur auf einen von beiden? Welche Probleme ergeben sich hier?
5. Was ändert sich, wenn wir vorher heiraten? Was wenn wir nachher heiraten?
So, das sind erstmal alle Fragen, die mich im Moment beschäftigen. Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Viele Grüße
Sven
-
Umfangreicher Fragenkomplex
Hallo Sven,
gut, dass Ihr Euch vorab Gedanken macht. Derart fundamentalen Fragen sind ohne weitere Details (Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse ...) im Forum kaum zu beantworten, daher rate ich unbedingt einen Profi (Rechtsanwalt, Notar) zu beauftragen, auch wenn das ein bisschen kostet. Ein paar generelle Tipps dennoch:1) Seit 2004 gibt es zwar keine Eigenheimzulage mehr für Erweiterungen. Da Ihr ja aber offensichtlich eine neue Wohnung erstellen wollt, kommt die Eigenheimzulage prinzipiell in Frage.
2) Ja, kann Probleme geben. Eigenheimzulage setzt den Erwerb voraus, und erwerben kann nur der, der das Objekt auch bezahlen kann.
=> generell: Macht das Vorhaben nicht von der Eigenheimzulage abhängig!
3-5) => Notar, RA fragen!
Laienmeinung
Grüße -
stimme
Oliver Kettig zu. Da sollten sie sich ganz konkret von Profis beraten lassen. Wenn sie heute Abend mal eine halbe Stunden Zeit haben, dann machen Sie ein bis zwei Flaschen Bier auf und lesen sie:Sie lernen daraus: Alles nicht so einfach, viele Leute erzählen vieles
Wie das mit dem Heiraten ist? In einem Fall gibt's das Essen und die Geschenke vorher, im anderen Fall hinterher. Alles andere regelt ggf. der in diesem Fall evtl. sinnvolle Heiratsvertrag. => RA/Notar fragen, damit sie das gewollte (Frau behält Haus, sie Geld) erreichen. Allerdings sehe ich da auch Probleme. Das wird sicher nicht ganz billig, so wie sie das Planen. Das Geld ist "verbaut", lässt sich schlecht wieder "verflüssigen", schon gar nicht, wenn die Freundin drin wohnen bleiben soll. Da müssen dann wohl beide Zugeständnisse machen. Je "knapper" die Finanzierung, desto schwieriger wird es.
zu 1) und 2) siehe Vorredner. Genau richtig wie er es geschrieben hat. Eigenheimzulage sollte nicht entscheidungsrelevant sein. Wenn sie es in diesem Stadium schon finanziell ist, dann gibt's eh Probleme. Das Finanzamt will schon genau wissen, woher das Geld, wenn nicht vom Kredit, kommt. Und auf die Antwort "Eigenkapital" folgt gleich die Frage "Und das haben sie in den letzten Jahren auch brav versteuert? " (ist keine Finanzamtphobie, sondern mir vor zwei Wochen tatsächlich so gegangen). (Vermögens-) Scheibereien sind also nicht so einfach möglich.
PS: bevor jemand fragt: War natürlich alles ordnungsgemäß versteuert. -
Finanzierung kein Problem, Fragen an RA oder Notar?
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
@ Christian Sigge: So teuer wird das wahrscheinlich nicht. Da es sich um ein Fertighaus handelt, wäre das Abnehmen des Obergeschosses und Neuaufsetzen mit Kniestock nicht so teuer. Bei einem vergleichbaren Haus (vom gleichen Hersteller) hat dies etwa 70 Tsd. € gekostet. Zusammen mit dem Anbau eines Treppenhauses, neuen Garagen und einem steileren Dach sollte die Gesamtmaßnahme nicht teurer als 200 Tsd. € werden.
Die Finanzierung ist bei diesem Betrag auch ohne Eigenheimzulage gesichert. Sie soll so aufgebaut sein, dass sie bei Ausfall eines Verdieners (aus welchen Gründen auch immer) immer noch steht. Gegebenenfalls muss dann eben die Tilgung auf 1 % reduziert werden.
Die Eigenheimzulage wäre eben nur ein schönes Extra, dass man dann entsprechend anders nutzen könnte (z.B. für eine Umgestaltung des Gartens etc.)
Am besten sprechen wir aber mal mit einem RA/Notar. Jetzt bleibt für mich nur die Frage: An wen am besten zuerst? Oder ist das egal?
Viele Grüße
Sven -
Steuerberater
Hallo,
am besten zuerst zum Steuerberater!
Viele Grüße -
jo
Frau Daffner - da stimme ich doch mal ihnen bei.
Gruß
jens
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