Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Fläche

Bauen im undefinierten Bereich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen im undefinierten Bereich

Außenbereich? Flächennutzungsplan ist die Bauerwartungsland
Schönen guten Tag,
wir waren die letzten 6 Monate beim Bauamt um abklären zu können, ob wir auf unseren Grundstücken (2 aneinander liegenden Parzellen) ein Einfamilienhaus errichten dürfen.
  • Das Grundstück befindet sich im privaten Besitz, die Erschließung ist gesichert ELT, Wasser und Abwasser
  • Im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan sind diese Flurstücke als Bauerwartungsland ausgewiesen.
  • Wir würden in einer Bauflucht liegen. Denn unter und neben unserem Grundstück stehen bereits Wohnhäuser.
  • Einen Bebauungsplan gibt es für den ganzen Ortsbereich nicht
  • Die Bauvoranfrage hat die Gemeinde zugestimmt, das Baumt des Kreises abgelehnt, Haupgrund war Müllweg über 60 m. nach Kontrolle und Einschaltung eines Architekten ist der Weg 53 m

im Widerspruch zur Abmahnung hat diese Behörde zugestimmt

  • Im Widerspruch wurde zusätzlich das Immisionschutzamt hinzugezogen, auch diesem konnte ich nachweisen das die geplante Bebauung nicht dichter an einer bestehneden Tischlerei liegt als bereits bestehnde Wohngebäude die Genehmigung hier wurde erteilt
  • jetzt ist hier noch eine Ablehnung des Umweltamtes, die ich nicht nachvollziehen kann, da wir max. rasen zerstören aber eine weitaus größere Bepflanzung planen.
  • und als leztes der Bau- und Planungsauschuss des Kreises der das Gebiet dem A-Bereich zuordnet. Wie definiert sich dieser überhaupt

Wie kann hier das Bauamt einen Außenbereich argumentieren? Es spricht doch eigentlich nichts dagegen.
Ich hoffe es kann mir hier jemand mit Tipps weiterhelfen bevor ich zu einem Anwalt gehen muss.
Vielen Dank und Grüße

  • Name:
  • Christian Kindel
  1. Außenbereich und Flächennutzungsplan

    Ob der geplante Standort für ein Vorhaben im Außenbereich oder im Innenbereich liegt, entscheidet sich nicht nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, sondern ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Ist die Fläche im Flächennutzungsplan beispielsweise als Wohnbaufläche dargestellt, kann einem Wohnbauvorhaben als "sonstigem" Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zwar nicht nach Abs. 3 Ziffer 1 der Vorschrift eine widersprechende Darstellung des Flächennutzungsplanes entgegengehalten werden, wohl aber ein anderer beeinträchtigter öffentlicher Belang aus dem langen Beispielkatalog der Vorschrift oder auch darüber hinaus.
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bereich, Außenbereich". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bereich, Außenbereich" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bereich, Außenbereich" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN