Schönen guten Tag,
wir waren die letzten 6 Monate beim Bauamt um abklären zu können, ob wir auf unseren Grundstücken (2 aneinander liegenden Parzellen) ein Einfamilienhaus errichten dürfen.
- Das Grundstück befindet sich im privaten Besitz, die Erschließung ist gesichert ELT, Wasser und Abwasser
- Im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan sind diese Flurstücke als Bauerwartungsland ausgewiesen.
- Wir würden in einer Bauflucht liegen. Denn unter und neben unserem Grundstück stehen bereits Wohnhäuser.
- Einen Bebauungsplan gibt es für den ganzen Ortsbereich nicht
- Die Bauvoranfrage hat die Gemeinde zugestimmt, das Baumt des Kreises abgelehnt, Haupgrund war Müllweg über 60 m. nach Kontrolle und Einschaltung eines Architekten ist der Weg 53 m
im Widerspruch zur Abmahnung hat diese Behörde zugestimmt
- Im Widerspruch wurde zusätzlich das Immisionschutzamt hinzugezogen, auch diesem konnte ich nachweisen das die geplante Bebauung nicht dichter an einer bestehneden Tischlerei liegt als bereits bestehnde Wohngebäude die Genehmigung hier wurde erteilt
- jetzt ist hier noch eine Ablehnung des Umweltamtes, die ich nicht nachvollziehen kann, da wir max. rasen zerstören aber eine weitaus größere Bepflanzung planen.
- und als leztes der Bau- und Planungsauschuss des Kreises der das Gebiet dem A-Bereich zuordnet. Wie definiert sich dieser überhaupt
Wie kann hier das Bauamt einen Außenbereich argumentieren? Es spricht doch eigentlich nichts dagegen.
Ich hoffe es kann mir hier jemand mit Tipps weiterhelfen bevor ich zu einem Anwalt gehen muss.
Vielen Dank und Grüße