Sehr geehrte Damen und Herren, würde gerne wissen, ob die Dachfläche mit in den üblichen 3 m-Abstand zur Grundstücksfläche fällt? Bleibe ich mit der Giebelwand 3 m von der Grenze, darf ich dann im Giebelbereich einen Dachüberstand haben oder muss das Dach auch 3 m Abstand aufweisen?
Des weiteren möchte ich einen Erker im Erdgeschoss von 1,50 m Tiefe und 3 m Breite anlegen. (Neubau) Darf dieser im 3 m-Sperrbereich gebaut werden? Wohne in NRW!
Vielen Dank für Ihre Mühe
C. Manten
Abstand zur Grundstücksgrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abstand zur Grundstücksgrenze
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untergeordnete Bauteile
Untergeordnete Bauteile sind innerhalb der Abstandsflächen (Sperrfläche) zulässig. darunter fallen z.B. Erker, Baklone, Dachüberstände bis zu gewissen Größen. Sie müssen mind 2 m Grenzabstand einhalten.
Näheres sollten Sie bei Ihrem Bauamt erfragen.
PS: Die Abstandsfläche beträgt nicht pauschal 3 m, sondern mind. 3 m und ergibt sich aus der Wandhöhe ...
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