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Bebauungstiefe, Millionen-Betrag, Hilfe ... ich werde in meiner ETW "zubetoniert"
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bebauungstiefe, Millionen-Betrag, Hilfe ... ich werde in meiner ETW "zubetoniert"

Betreff: Bebauungstiefe, Millionen-Betrag, Hilfe ... ich werde in meiner ETW "zubetoniert"
Hallo,
für wirklich bedeutende und konkrete Hinweise, d.h. z.B. Gerichtsentscheidungen in solchen Fällen etc., möchte ich auch sehr gut bezahlen.
Ich glaube es einfach nicht. Und wer das nicht von Fotos oder direkt vor Ort gesehen hat, glaubt es wahrscheinlich auch nicht. Bitte sehen Sie sich auch die 9 Fotos auf meiner Webseite an.
Es wurden 2 Baugenehmigung erteilt, die kollidieren, wie auch immer es überhaupt dazu kam. Die Behörde sagt natürlich, dass alles korrekt ist, gibt nur teilweise Akteneinsicht und wichtige Dokumente werden zurzeit gar nicht raus gerückt.
Ich wohne in einer Großstadt, in einem Bezirk, wo Land teuer ist. Im vergangenen Jahr kaufte ich mir eine 3 Zimmer-Eigentumswohnung für fast 380.000,00 €. Die Anlage besteht aus einem Vorderhaus, sowie kleinen Hinterhäusern mit je 4 Wohnungen.
Der hauptsächliche Lebensraum, d.h. breite Wohnzimmerfenster, sehr hohe Galeriefenster, Terrasse, große Schlafzimmerfenster, Balkon ist zu einem Straßenzug ausgerichtet, der rückseitig sehr eng angrenzt. Es handelt sich dabei um etliche Altneubauten der 50er Jahre, die einheitlich im gleichen Baustil bis zur 3. Etage errichtet wurden. Für unsere Anlage wurden deshalb extra! sehr große und hohe Fenstern konzipiert, sodass man über den niedrigen Straßenzug hinwegsehen kann.
Nur wegen dieser sehr engen Bebauung zu diesem Häuserblock hin, lassen sich die sehr schönen Einheiten der Hinterhäuser seit über 2 Jahre kaum verkaufen.
Nun soll Eins dieser Häuser, genau gegenüber meiner Wohnung, um 2 Etagen aufgestockt werden, und das auch noch in der Mitte, von dem einheitlich geprägten Straßenzug. Für meine Wohnung bedeutet das, nicht nur eine drastische Reduzierung der Lichtverhältnisse. Der Blick zum Himmel ist versperrt, man sitzt quasi gesagt vor einer geschlossenen Betonwand. Selbst die Terrasse, die nur einen Abstand von 2 Metern zum Nachbargrundstück hat, ist in den Feierabendstunden dunkel. Alle Architekten, Bauingenieure und Bauexperten, die hier zu Besuch waren, sagen generell, dass hier eine Fehlentscheidung der Behörde vorliegt. Selbst der Architekt, der unsere Anlage baute und alle Genehmigungen einreichte, konnte es kaum fassen. Unser Bauträger wollte die Häuschen noch eine Etage höher bauen. Eine Baugenehmigung dazu wurde abgelehnt, weil der Abstand zu dem besagten Nachbargrundstück zu gering ist. Wenn man jetzt hier von Grundstücksgrenzen und nicht von Menschen, die da drin leben müssen, ausgeht, hätte dieses Bebauungstiefe auch nicht genehmigt werden dürfen. Um die Dimension zu veranschaulichen, anbei ein paar Foto.

Nun ein paar Fakten:

  • der rückseitig angrenzende Straßenzug unterliegt keinem Bebauungsplan.
  • das betreffende Objekt befindet sich in einem "allgemeinen Wohngebiet".
  • Nachbarn wurden wegen der Dachgeschossaufstockung nicht befragt.
  • Die Abstandsflächen auf dem besagten Nachbargrundstück 2/h sind gerade noch vorhanden.
  • Unser Abstandsflächen und die Bebauungstiefe wurden nicht eingehalten, dafür gab es aber eine Ausnahmegenehmigung von der Baubehörde.
  • Unsere Nachbarn wurden befragt, allerdings verweigert die Behörde bis jetzt die Einsichtnahme und auch die Kopien von dieser Zustimmungserklärung.
  • Mein Rechtsanwalt erhielt teilweise Akteneinsicht bei der Baubehörde, allerdings wurde das Erstellen von Kopien verweigert. Danach mehrmals angefordert, aber bis jetzt erfolglos.

zeitlich:
unser Objekt:

  • 1995/96 liefen bei uns die ersten Anträge beim Bauamt.
  • 1999 kaufte mein Bauträger das Grundstück
  • August 2000 Genehmigung der Bebauungstiefe

Dachgeschoss:

  • November 2000 Baugenehmigung, Antrag wurde etwa 3 bis 4 Monate vor der

Genehmigung gestellt

  • 2004 Nachtrag, der von der Stadtentwicklung auch schon genehmigt

wurde, betrifft die 2. Etage (Dach), zuerst sollte die Wand fast steil sein, jetzt ohne Neigung, also senkrecht.
In der Zwischenzeit kommt ein großer Lkw vorgefahren und lädt haufenweise Baugerüste ab. Fotos davon habe ich mit 2 Zeugen erstellt.
Jetzt sitzt auch noch eine deutsche Großbank mit im Boot, die auch schon hier vor Ort ist. Mein Bauträger hat etliche Wohnungen der Hinterhäuser noch nicht verkauft. Ein Wert von ca. 1,8 Millionen €.
Es ist ganz klar eine Fehlentscheidung der Behörde, meinen grundsätzlich und generell alle Architekten, Ingenieure, Bauexperten etc.! , aber ... das geht durch so und soviel Instanzen und irgendwie gibt es immer mal einen "blöden" Richter, der das "Ganze" anders betrachtet und dann die Behörde, wie und weshalb auch immer rausredet ... etc. Alle machten mir klar, ein Prozess würde dann 500.000,00 € oder mehr kosten. Das sind Relationen, die keiner abschätzen kann und sogar die Bank überlegt, ob sie da einsteigt. Als ehrlicher Bürger, nie Schulden gemacht, kann ich alles verlieren. Die gesamte Wohnung für fast 380.000,00 € und dazu noch auch einen Haufen Schulden. Dazu auch noch Lohnpfändungen von meinem Arbeitgeber, deshalb Entlassung, etc. unter der Brücke gelandet ...
Ich bin fassungslos. In der Wohnung, eingesperrt von einer Betonwand und dann in den Feierabendstunden auch noch fast im dunkeln sitzend, halte ich nicht aus. Ich kann dann nach Feierabend um 16.00 Uhr noch nicht mal mehr auf der Terrasse einen Sonnenstrahl genießen. Bei einer Mietswohnung könnte ich sagen, dann ziehe ich eben aus.
Jetzt kommt es zu einer Schattenanalyse, aber nur wegen dem Nachtrag, also ob in der 2. Etage senkrechte Wand oder mit einer kleinen Neigung. Da die Wand von der ersten Version auch schon relativ steil war, ist hier der Unterschied nicht groß sein. Also wird man sagen, dieses ist zumutbar für mich, aber auf diese kleine Neigung kommt es jetzt auch schon nicht mehr an.
Man kann doch nicht genehmigen, dass mein Bauträger außerhalb der Bebauungstiefe und Abstandsflächen bauen darf und 3 Monate später genehmigt die gleiche Sachbearbeiterin, dass ich hier "zubetoniert" werden.
Für wirklich wichtige und konkrete Hinweise, d.h. z.B. Gerichtsentscheidungen in solchen Fällen etc., möchte ich auch sehr gut bezahlen.

  • Name:
  • ich_fasse_es_nicht
  1. Als erstes

    werden Sie hier ohne Anwalt nicht auskommen und wenn Sie auf Ihrer Seite nicht ganz vorsichtig sind riskieren Sie eventuell noch Schadensersatzansprüche.
    Was auch nicht beurteilt werden kann, sind Himmelsrichtungen. Malen Sie doch mal einen Lageplan und stellen ihn ein.
    Außerdem werden Ihnen die Häuser kaum mehr Sonne nehmen, als es die Bäume nicht ohnehin schon machen.
    Kann Sie aber vom Prinzip verstehen. Haben Sie schon mal daran gedacht, über einen Anwalt einen Baustopp verhängen zu lassen, weil Abstandsflächen nicht eingehalten wurden/werden?!
  2. wo ist der alte Beitrag?

    Hallo, das Thema gab es doch vor ein paar Tagen schon mal ... wo ist denn der alte Beitrag geblieben? In den Top500 sieht man ihn noch, kann ihn aber nicht mehr anwählen? Habe ich da irgendwas verpasst? Zum Beitrag: Was ist denn mit den Terminen bezüglich Bauantrag, Verlängerung usw. Da gab es doch auch Unstimmigkeiten? Ist rechtzeitug verlängert worden usw. Ist das inzwischen geklärt? Was die Akteneinsicht angeht, würde ich mich, bzw. Ihr Anwalt an die Vorgesetzten Dienststellen wenden. Hatten Sie nicht auch angedeutet, der andere Bauträger würde erstmal die Sache ruhen lassen, bis ein paar Dinge geklärt sind.
  3. Hallo danke für die Antworten Es ist Westseite ...

    Hallo,
    danke für die Antworten.
    Es ist Westseite. Ich hätte fast 2 Stunden weniger Sonne und das nach Feierabend. Ich habe schon von Beginn an einen Anwalt, der auch sehr aktiv ist.
    Das Problem ist:
    Die Abstandsflächen werden auf dem Nachbargrundstück eingehalten. Auf unserem Grundstück wurden die Abstandsfläche und auch die Bebauungstiefe wesentlich überschritten, wir sitzen ganz eng auf dem Nachbargrundstück drauf. Dazu wurde das Nachbarhaus befragt und die Baubehörde genehmigte das.
    Jetzt gibt es einen Konflikt.
    Wenn nicht gebaut werden darf:
    Die Zustimmungserklärung des Nachbarhauses würde dann einer Baulast gleich kommen, das soll nicht sein.
    Wenn gebaut werden darf:
    sitze ich hinter einer Betonwand, habe nach Feierabend keine Sonne mehr und die Wohnung ist quasi wertlos und unverkäuflich. Diese Wohnung wurde mit ihren überdimensionalen und hohen Fenstern extra so konzipiert, dass man über den Block hinwegsehen kann. Auch die Terrasse wurde von der Himmelrichtung so angelegt, dass man nach Feierabend die Sonne genießen kann. Eine Wertminderung von mindestens 200.000,00 €!
    Wahrscheinlich und so weit, wie ich bis jetzt in Erfahrung brachte, muss dieser Fall in der Geschichte von Deutschland das erste Mal aufgetreten sein. Es soll Prozesse beim Bundesverwaltungsgericht gegeben haben, wo ebenfalls die Bebauungstiefe und Abstandsflächen überschritten wurden und daraus Konflikte entstanden. Aber es ging dann um kleine Garagen und nicht um Objekte, in denen Menschen wohnen müssen.
  4. Abstandsflächen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn der Bestand die normalen Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze unterschreitet und eben keinerlei Baulast usw. eingetragen wurde, dann kann u.U. auch auf der anderen Seite dieser Grundstücksgrenze eine Abweichung von den Abstandsflächen erteilt werden (Gleichbehandlung) auch wenn dieser nicht unterschreibt. Hauptbedingung ist, dass eine ausreichende Belichtung und Belüftung für gesunde Wohnverhältnisse erhalten bleibt.
    Dies kommt insbes. in beengten Altstädten vor und ist auch, meines Wissens nach, schon öfters gerichtlich bestätigt worden. Die Urteile habe ich aber nicht zur Hand.
    Wo die Grenze für gesunde Wohnverhältnisse liegt, ist mir nicht bekannt ... Eine 2-stündige Einschränkung der Sonne ist zwar für den Betroffenen ärgerlich, aber vermutlich nicht gesundheitsschädlich.
    Die Höhe der Wertminderung kann ich nicht nachvollziehen. Dass diese über 50 % betragen soll, kann ich nicht glauben.
  5. Hallo Herr Halbinger

    danke für Ihre Antwort,
    ganz so ist es nicht, da die Behörde das Überschreiten der Abstandsflächen und der Bebauungstiefe genehmigte. Was Sie meinen ist, wenn der Nachbar das unzulässig macht.
  6. Ihre Abweichungen wurden (Ihren Ausführungen im anderen Beitrag) nach mit Zustimmung der Nachbarn erteilt. Die Abstandsflächen werden immer nur auf die Grundstücksgrenzen bezogen. Wenn Sie (Ihr Bauträger) zu nah an die Grenze bauen durften, dürfen Sie nicht jammern, dass der Nachbar so nah ist.

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ihre Abweichungen wurden (Ihren Ausführungen im anderen Beitrag) nach mit Zustimmung der Nachbarn erteilt. Die Abstandsflächen werden immer nur auf die Grundstücksgrenzen bezogen. Wenn Sie (Ihr Bauträger) zu nah an die Grenze bauen durften, dürfen Sie nicht jammern, dass der Nachbar so nah ist.
    Wenn dieser nun das zulässige Baurecht ausnutzt und dabei die Abstandsflächen (evtl. durch die Gleichbehandlung bezüglich Abstandsflächen) auf eigenem Grund einhält, ist dies zwar persönlich ärgerlich jedoch baurechtlich nicht zu beanstanden.
  7. Hallo Herr Halbinger

    Die Behörde wäre verpflichtet gewesen dieses öffentlich-rechtlich sichern zu lassen! Eine Hinterhofbebauung ist in meiner Stadt schon seit dem 1. Weltkrieg nicht mehr zu lässig.
  8. Grundlage

    Foto von Martin G. Halbinger

    Auf welcher Grundlage wäre dies unzuläsig? Bebauungsplan?
    Warum hätten die Abstandsflächen durch eine Abstandsflächenübernahme gesichert werden müssen? Wenn z.B. die Umstände dies begründen und die Nachbarn zustimmen bzw. auf Grundlage der Gleichbehandlung kann eine Abweichung von den Abstandsflächen zugelassen werden. Diese müsste dann auch in der Baugenehmigung entsprechend begründet sein. Eine abschließende Beurteilung ist ohne Kenntnis aller Umstände nicht möglich.
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