Wir diskutieren mittlerweile ca. 9 Monate mit dem zuständigen Bauamt in NRW. Lt. Bebauungsplan darf ein Haus mit Flachdach errichtet werden. Eine bestimmte Ausrichtung des Baukörpers im Baufenster wird nicht vorgeschrieben. Über eine Bauvoranfrage wurde eine Befreiung für ein Satteldach mit 20 ° erteilt. In dem von uns eingereichten Plan war das Haus zum damaligen Zeitpunkt der Planung noch parallel zur Straße ausgerichtet. In der weiteren Planung haben wir das Haus dann im Baufenster aus der Parallelausrichtung gedreht und nach Süden ausgerichtet. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter wäre eine Drehung im Baufenster unproblematisch, da auch im Bebauungsplan nicht beschrieben.
Der entsprechend eingereichte Bauantrag wurde nicht genehmigt. Begründung: Die Befreiung für das Satteldach beziehe sich ausschließlich auf ein parallel zur Straße ausgerichtetes Haus.
Die zuvor vom zuständigen Sachbearbeiter getätigte Aussage sei irrelevant. Im anschließenden Bauberatungsgespräch mit dem Abteilungsleiter wurden 2 Optionen aufgezeigt: Entweder ein parallel zur Straße ausgerichtetes Haus mit 20 ° Satteldach oder ein wie im Bauantrag beschrieben nach Süden ausgerichtetes Haus mit Flachdach entsprechend des gültigen B-Planes. Ein gedrehtes Haus sei zwar aus städtebaulicher Sicht massiv störend, eine "Baugenehmigung sei aber vom Bauamt nicht zu verhindern". Pläne haben wir entsprechend auf ein Haus mit Flachdach geändert, vom Vermesser wurden Abstandsflächen neu berechnet..
Bei Abgabe wurde vom Abteilungsleiter nochmals wiederholt, dass "dieses Bauvorhaben nicht zu verhindern sei und eine Baugenehmigung erteilt werden wird". 1,5 Wochen später wurde mitgeteilt, dass man nun beabsichtige, den Bebauungsplan zu ändern, um unser Bauvorhaben zu verhindern. Die vorher gemachten Aussagen seien nicht falsch gewesen, sondern jetzt einfach überholt, da man nach Änderung des B-Planes jetzt unseren Bauantrag ablehnen könnte.
Über die beschriebenen Erlebnisse hinaus sind noch weitere unglaubliche Dinge vorgefallen, die ich nicht weiter ausführen werde.
Die jetzt für mich letztlich entscheidende Frage lautet: Darf das Bauamt Aufgrund des von mir gestellten Bauantrages, den ich ja nach den geltenden Bestimmungen im Rahmen des gültigen B-Planes und in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzten erstellt habe, nun einfach die "Spielregeln" ändern und dann meinen Antrag ablehnen?
Wie soll denn dann eine Planung überhaupt funktionieren, wenn man zu guter Letzt den Bebauungsplan ändern kann. Was ist mit den mir entstandenen Kosten?
Was ist mit" Vertrauensschutz"?
Was kann ich tun, insbesondere wenn ich noch in diesem Jahr mit Bauen beginnen möchte?
Bin ich dem Bauamt tatsächlich ausgeliefert oder gibt es Möglichkeiten gegen dieses Verhalten vorzugehen?
Ist eine juristische Auseinandersetzung ratsam?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar; wir sind nämlich langsam mit unseren Nerven am Ende!
Änderung des Bebauungsplanes während unseres Genehmigungsverfahrens
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Änderung des Bebauungsplanes während unseres Genehmigungsverfahrens
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Probleme ...
Einzelne Anmerkungen:
1. Der erteilte Vorbescheid gilt, unabhängig von einer Bebauungsplanänderung.
2. Einen Bebauungsplan ändert die Gemeinde, die Baugenehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde (i.d.R. Landratsamt)
Ob und in wie weit eine Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen erteilt werden kann, ist ohne umfassende Prüfung der Unterlagen (Bebauungsplan, beantragte Bebauung usw.) kaum zu beurteilen. Oft kann eine gute Begründung, warum die Befreiung erforderlich ist, Wunder wirken ...
Interne Fundstellen
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