Ich besitze ein Grundstück außerhalb einer Ortschaft welches ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Ich besitze ein Grundstück außerhalb einer Ortschaft welches ...
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Landesbauordnung
Abhängig von der Bauordnung Ihres Bundeslandes.
Dort ist genau definiert, welche Gebäude genehmigungsfrei sind.
Das ganze scheint sich im Außenbereich abzuspielen.
Dann ist es nicht einfach, weil dort nur "privilegierte" Gebäude errichtet werden dürfen.
z. B: Feldscheune eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Maßgebend ist erstmal immer die Landesbauordnung -
genehmigungspflichtig / zulässig
Ergänzung zum Vorgenannten:
Was Sie genehmigungsfrei errichten können steht in der LBOAbk. (nachzulesen z.B. unterOb das Vorhaben aber überhaupt zulässig ist, hängt nicht mit der Genehmigungspflicht zusammen.
Ob ein Gebäude zulässig ist, hängt u.A. vom Planungsrecht und vom Bauordnungsrecht ab.- Das Planungsrecht ist im BauGB geregelt, wonach im Außenbereich (§ 35) eben nur landwirtschaftliche Gebäude oder Gärtnereien zulässig sind (und noch mehrere Sonderfälle ...). Die Zulässigkeit / Unzulässigkeit ist nicht an eine bestimmte Größengrenze gebunden.
- Im Bauordnungsrecht ist die Genehmigungspflicht, Abstandsflächen, Brandschutz uvm. geregelt. Manche dieser Regelungen sind auch von genehmigungsfreien Gebäuden einzuhalten.
Fazit: Vorsicht! Genehmigungsfrei heißt nicht automatisch zulässig!
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