Hallo,
was sagt man dazu:
07/2002:
Anfrage beim örtlichen Bauamt nach dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück in der Gemeinde. Der Sachbearbeiter zeigt den aktuellen Plan und erklärt die Zeichen und Gegebenheiten nur kurz (weil das dort stehende Haus außerhalb des Baufensters liegt) und zückt einen neuen Entwurf des Bebauunggebietes auf dem die Hinterbebauung ermöglicht werden soll. Bestehende Zahlen für GFZAbk. & GRZAbk. und WEAbk. bleiben bestehen. Sinngemäß: Im September 2002 muss das nur noch durch den Ortsrat; wenn Sie sofort Bauen wollen können Sie den Bauantrag einreichen und würden eine Vorabgenehmigung erhalten (vermutlich nach § 33 BauGB?). Diese Aussage deckt sich mit der seines Kollegen, die 6 Monate zuvor meinem Nachbarn gemacht wurde.
Daraufhin haben wir das besagte Grundstück & Althaus gekauft (insgesamt ca. 60.000 EUR). Im vergangenen Jahr wurden Pläne für das neue Haus gemacht, da das dort befindliche Haus abrissreif und nicht mehr sanierungsfähig ist.
08/2003:
Erneute Fragen wegen Neubau beim Bauamt ergeben bei dem gleichen Bearbeiter folgendes Szenario: Der Sachbearbeiter ist sehr abweisend und versucht sich herauszureden, dass der Bebauungsplan noch nicht geändert ist, weil so viel zu tun war. Eine Bürgerbefragung soll gemacht werden und und und. Beiläufig erklärt er, dass in einem anderen Baugebiet im Ort auch die Baufenster geöffnet werden sollten und es Einsprüche von Anwohner gab und es jetzt überhaupt fraglich sei, ob die Baufenster geöffnet werden. Ein anderer Anwohner im Baugebiet habe seit 3 Jahren einen Antrag bei Ihnen liegen und erkundigt sich jede Woche nach der Lage.
Tja, nun steht man da mit 60.000 € Investition in ein Grundstück und Abrisshaus und darf dort weder Neubauten, anbauen noch Dachgauben oder ähnliche Veränderungen am bestehenden Objekt machen.
Wer hat einen Tipp oder kann mir sagen, welchen Weg man gehen muss/sollte um hier weiter zu kommen?
Vielen Dank,
aus Vorsicht erstmal,
U. N. BEH-KANNT
NDS: Bebauungsplanänderungen / Aussagen vom Bauamt
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