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Garagengrenzbebauung/KisteChampamger
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garagengrenzbebauung/KisteChampamger

Wir renovieren unser Haus, die alte Garage (ca. 5 Meter Firsthöhe) steht an der Grenze zur nachbarschaftlichen Garage, welche auch die rechte Seitenwand unserer Garage stellt. Im genehmigten Bauantrag wurde die Erneuerung des Garagendachstuhles sowie Arbeiten an einer Seitenwand genehmigt. Leider haben die Arbeiter darüber hinaus die Vorderwand, Teile der Hinterwand, den wurmsssttichigen Dachboden und das Garagentor entfernt. Da unseren lieben Nachbarn die Garagenhöhe jetzt (?!) ein Dorn im Auge ist, wurde das Bauamt versständigt, welches feststellte, dass kein Bestandschutz mehr vorhanden ist, da zu viele Neuteile eingebaut werden sollen. Ergo muss jetzt ein vom Nachbarn genehmigter Grenzbebauungsantrag eingereicht werden, welcher von den lieben Nachbarn jetzt verweigert wird. M.E. gibt es keine Taxierungen, welche bestimmt, ab welcher Abrissmenge kein Bestandsschutz mehr besteht. Ebenso wollen wir die Garage nur in den alten Abmessungen wieder herstellen. Welche Möglichkeiten haben wir? Können wir auf Treu und Glauben klagen, da der Nachbar mit den ursprünglichen Abmessungen einverstanden war (Gibt es hier ReferenzUrteille)? Gibt es nach der niedersächischen Bauordnung noch andere zeitparendere Möglichkeiten? Nach einem Urteil des OVG Koblenz (leider nicht Niedersachsen) wäre es auch möglich, auf einer genehmigungsfreien Garagen eine Dachterrasse zu errichten.
Für eine Lösung des Problems (z.B. durch Referenzurteile o.ä.) lobe ich hiermit eine Kiste Champagner aus!
  • Name:
  • S. Grüner
  1. Warum den Nachbarn verklagen

    Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, den Bauunternehmer in die Pflicht zu nehmen oder haben Sie Ihn mit den Mehrarbeiten doch beauftragt?! Das der Bestandsschutz weg ist, dafür kann doch Ihr Nachbar nichts. Und ein 5 Meter hohes Grenzgebäude kann schon erheblich Licht schlucken. Unter Umständen wäre der Nachbar auch schon vor 10 Jahren froh gewesen, die Garage bzw. Grenzbebauung wäre niedriger. Und die Firsthöhe von 5 Metern benötigen Sie wohl nicht wirklich oder?! Jetzt mal zur Kiste Chamanger. Kaufen Sie diese und gehen Sie morgen zu Ihrem Nachbarn und trinken Sie diese gemeinsam aus. Eventuell bekommt der Nachbar dann ja noch eine Unterschrift unter der Nachbarschaftszustimmung zum Bauantrag hin. Wir helfen hier gerne kostenfrei (Wo bleiben die Proteste ... ;-))
  2. scharf überlegen, ob Sie nicht umgekehrt auch so gehandelt hätten

    Also: wer baut sollte wissen, was er tut.
    Umbau und Nutzungsänderung heben den Bestandschutz auf.
    Sie haben eine genau definierte Genehmigung erhalten, sozusagen ein Ausschöpfen des Ermessensspielraumes der Behörde.
    Der Unternehmer hat einen Auftrag bekommen, der tut nur wofür er bezahlt wird.
    Also haben Sie seinen Auftrag erweitert.
    Der Nachbar hat gute Chancen, das "Monstrum" nun verkleinern zu lassen, er hat genau darauf gewartet, vermutlich seit Jahren.
    Sie werden nur Urteile finden, nach denen Sie verlieren.
    Die Terrassen auf Garagen werden sicher kommen, aber nicht auf wurmstichigen einsturzgefährdeten Garagen, sondern auf solchen mit statischem Nachweis.
    Dafür müssten Sie Ihre Garage eh komplett neu errichten.
    Fragen Sie das Bauamt, ob das Urteil des OVG Koblenz anerkannt wird.
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Campus mit diesen Herrschaften?

    Den Stopp beim Bauamt verfügte der eingeheiratete Schwiegersohn (Sozialarbeiter, hat viel Zeit unseren Bau zu beobachten, rief erst dann beim Bauamt an, als es für uns zu spät war, schickte persönlich die Bauarbeiter nach Hause!), nachdem wir uns mit den eigentlichen Eigentümern (Schwiegereltern, leider über 80 Jahre) schon über eine gegenseitige Baulast bzw. Neubau der Garage in den alten Abmessungen neben der nachbarschaftlichen Garagen, genauso hoch!) geeinigt hatten. Er will dem Antrag erst dann zu stimmen, wenn wir einer Hinterhausbebauung in "seinem Grundstück" zustimmen, diese soll dann ins Grundbucheingetragen werden, falls wir unser Haus einmal verkaufen wollen. Ich kann mit solchen Herrschaften keinen Campus trinken  -  könnten Sie es?
    MfG
    S. Grüner
    PS: Firsthöhe 4,80 vom Boden ausgemessen ist warlich kein Monstrum. Für die ersten beiden Antworten kann ich leider nur Selters spendieren.
    P. PS: Mit dem Bauunternehmer bin ich befreundet, kann und werde ihn nicht verklagen (können)!
  4. Aber der Nachbar hat doch den Bestandsschutz nicht aufgehoben

    Das Sie mit dem Bauunternehmer befreundet sind, nährt jedenfalls die Theorie von: Wir beantragen was Genehmigungsfähig ist und bauen was notwendig ist, wird schon schiefgehen. Leider ist es schiefgegangen, da Ihr Nachbar einen ... Schwiegersohn hat. Mit diesem würde ich auch keinen Champagner trinken. na klar sitzen Sie jetzt in der Tinte. Ich sehe zwei Varianten (die dritte, Genehmigung der Hinterhausbebauung verbietet sich von selbst):
    1. Gehen Sie zu Ihrem Bauamt und klären Sie, was nach Bauordnung auch als Neubau zulässig ist und bauen dies, wenn auch kleiner. So haben Sie wieder eine Garage und zeigen dem Schwiegersohn des Nachbarn den dicken Daumen.
    2. Sie klären, ob ggf. eine Unterschrift unter der Bauzeichnung als Zustimmung des Nachbarn ausreichend ist, und suchen die alten Herrschaften auf, wenn deren Schwiegersohn gerade abgefahren ist. Suchen Sie nochmal ein vernünftiges Gespräch, erinnern Sie an frühere Übereinkünfte und bitten sie nochmals um die Zustimmung. Machen Sie NICHT den Schwiegersohn schlecht, egal was Sie denken, appellieren Sie an die Absprache und mit etwas Glück, aber bitte ohne  -  Sie müssen jetzt da unterschreiben  -  bekommen Sie die Unterschrift. Ich glaube der Ansatz ist immer die mündliche Übereinkunft. Und sollten sich Ihre Nachbarn Zeit ausbitten, lassen Sie Ihnen diese, egal ob Ihr "Freund" nochmal zu beuch kommt. Vor 80 Jahren galt ein Wort eigentlich noch eine ganze Menge, hoffe das hilft.
    PS: Bin nicht scharf auf den Champagner, Antworten hier von mir noch immer kostenfrei aber auch unverbindlich.
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