ich bin gerade auf der Suche nach einem geeigneten Gelände für einen Biohof. Ich bin kein studierter oder sonst wie ausgebildeter Landwirt. Verschieden Bauern haben mir erzählt, dass man ab einer bestimmten Grundflächen Zwangsmitglied in irgendeinem Verband (Bauernverband?) wird, und damit automatisch offiziell "Landwirt". Sie haben weiter gesagt, dass ein Landwirt auch im Außenbereich auf seiner Hoflage bei seinen Feldern etc. bauen darf und zwar:
1) zu landwirtschaftlichen Zwecken (Ställe etc.) - habe ich auch in Erfahrung gebracht über unsere Landesbauverordnung,
2) aber auch zu Wohnzwecken!
Lt. BauGB § 35 ist bauen im Außenbereich u.a. möglich wenn:
"1. einem land- oder forstwirtschaftlichen (landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen) Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient"
Beides würde ich erfüllen, aber sind da nun auch Gebäude zu WOHNZWECKEN eingeschlossen?
Er wäre sehr schön, wenn mir mal jemand zu Klarheit verhelfen könnte, schließlich muss ich das Wissen bevor ich ein Grundstück kaufen kann.
Herzlichen Dank,
Martin Fritz