GRZ-Überschreitung trotz Baugenehmigung: Kann Nachbar Einspruch erheben? Ausnahmegenehmigung möglich?
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GRZ-Überschreitung trotz Baugenehmigung: Kann Nachbar Einspruch erheben? Ausnahmegenehmigung möglich?

Unser Nachbar hat angedeutet, Einspruch gegen unsere geplante Bebauung einzulegen, da er unsere GRZAbk. als überschritten ansieht. Frage: kann er dies tun, wenn das Bauamt aber bereits eine Genehmigung erteilt hat? Könnte man beim Bauamt hierfür eine Ausnahmegenehmigung erhalten?
  • Name:
  • Helge
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    🔴 Kritisch: Eine fehlerhafte Baugenehmigung kann im schlimmsten Fall zum Baustopp oder sogar zum Rückbau führen.

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    Ob Ihr Nachbar Einspruch gegen Ihre Bebauung erheben kann, obwohl das Bauamt bereits eine Genehmigung erteilt hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob die Baugenehmigung rechtmäßig erteilt wurde und ob Ihr Nachbar durch die GRZAbk.-Überschreitung in seinen Rechten beeinträchtigt wird.

    Einspruchsrecht des Nachbarn: Ein Nachbar kann Einspruch erheben, wenn er geltend machen kann, dass die Baugenehmigung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, die auch seinem Schutz dienen (z.B. Abstandsflächen, Brandschutz). Eine Überschreitung der GRZ kann ein solcher Verstoß sein, wenn sie zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung führt.

    Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung: Das Bauamt prüft im Genehmigungsverfahren, ob die geplante Bebauung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Wenn das Bauamt die GRZ-Überschreitung erkannt und dennoch eine Genehmigung erteilt hat, könnte dies auf einer Ausnahmegenehmigung oder einer fehlerhaften Berechnung beruhen. 🔴

    Ausnahmegenehmigung: Eine Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. hinsichtlich der GRZ) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Eine Ausnahme kann in Betracht kommen, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen (insbesondere die Berechnung der GRZ) von einem Anwalt für Baurecht oder einem Bausachverständigen prüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist und ob die Einwände Ihres Nachbarn Aussicht auf Erfolg haben.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    GRZ (Grundflächenzahl)
    Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Sie wird als Dezimalzahl angegeben (z.B. GRZ 0,4 bedeutet, dass 40% des Grundstücks überbaut werden dürfen).
    Verwandte Begriffe: GFZAbk. (Geschossflächenzahl), Baugrenze, Baulinie.
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet festlegt. Er enthält Festsetzungen zur GRZ, Bauweise, Gebäudehöhe usw.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), Bauleitplanung.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie bestätigt, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn untereinander. Es umfasst Regelungen zu Abstandsflächen, Lärmimmissionen, Grenzbepflanzung usw.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionsschutz, Nachbarwand.
    Ausnahmegenehmigung
    Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt es, von den Festsetzungen des Bebauungsplans abzuweichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen sind in den Landesbauordnungen geregelt.
    Verwandte Begriffe: Befreiung, Abweichung, Sondergenehmigung.
    Einspruch
    Der Einspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem eine Entscheidung einer Behörde angefochten werden kann. Im Baurecht können Nachbarn gegen eine Baugenehmigung Einspruch erheben, wenn sie sich in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen.
    Verwandte Begriffe: Widerspruch, Klage, Rechtsmittel.
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Regelungen zur Baugenehmigung, Bauausführung, Standsicherheit usw.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet GRZ?
      Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks überbaut werden dürfen. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt.
    2. Was passiert, wenn die GRZ überschritten wird?
      Eine Überschreitung der GRZ kann zur Ablehnung eines Bauantrags führen oder, wenn sie nachträglich festgestellt wird, zu Anordnungen des Bauamts, die die Beseitigung der Überschreitung zum Ziel haben (z.B. Rückbau).
    3. Kann man gegen eine Baugenehmigung Einspruch erheben?
      Ja, Nachbarn können gegen eine Baugenehmigung Einspruch erheben, wenn sie sich in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen. Die Frist für den Einspruch ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
    4. Was ist eine Ausnahmegenehmigung?
      Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt es, von den Festsetzungen des Bebauungsplans abzuweichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen sind in den Landesbauordnungen geregelt.
    5. Wie lange dauert ein Einspruchsverfahren?
      Die Dauer eines Einspruchsverfahrens kann variieren und hängt von der Komplexität des Falls und der Auslastung der Behörden ab. Es kann mehrere Monate dauern.
    6. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan?
      Der Bebauungsplan legt die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein Gebiet fest. Er enthält Festsetzungen zur GRZ, Bauweise, Gebäudehöhe usw.
    7. Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?
      Die GRZ (Grundflächenzahl) bezieht sich auf die überbaute Fläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße. Die GFZ (Geschossflächenzahl) bezieht sich auf die Summe aller Geschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksgröße.
    8. Kann eine GRZ-Überschreitung legalisiert werden?
      Unter Umständen ja, wenn nachträglich eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird oder wenn die Überschreitung geringfügig ist und keine wesentlichen Beeinträchtigungen verursacht.

    🔗 Verwandte Themen

    • Abstandsflächen zum Nachbarn
      Regelungen zu Mindestabständen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
    • Lärmbelästigung durch Bauarbeiten
      Rechte und Pflichten bei Baulärm und Immissionen.
    • Bebauungsplan verstehen
      Wie man einen Bebauungsplan richtig liest und interpretiert.
    • Rechte und Pflichten als Bauherr
      Überblick über die Verantwortlichkeiten beim Bauen.
    • Anwalt für Baurecht finden
      Worauf man bei der Auswahl eines Rechtsbeistands achten sollte.
  2. GRZ-Überschreitung: Nachbar-Einspruch bei Baugenehmigung?

    wenn er will
    darf er es, wenn Sie jedoch eine rechtskräftige Baugenehmigung haben mit richtig berechneten Werten, wird er wohl schlechte Karten haben. Ich gehe mal davon aus, dass er die Bauanträge auch nicht unterschrieben hat. Somit sollte das Amt dann eigentlich die nachbarschaftsrechtliche Verträglichkeit geprüft haben.
    Haben Sie das Bauen schon begonnen oder gab er irgendwelche Änderungen zum genehmigten Plan?
    • Name:
    • Reg2023-Frau IsaJen
  3. Nachbar-Widerspruch: Frist, Begründung & Prüfung der GRZ

    Foto von Martin G. Halbinger

    Möglichkeiten
    Der Nachar hat (wenn er die Pläne nicht unterschrieben hat) ein Widerspruchsrecht von 1 Monat ab Kenntnis von der Baugenehmigung.
    Wenn er einen Widerspruch einlegt, muss er diesen auch begründen. Diese Begründung wird von der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) geprüft. Er kann nur gegen die Rechtmäßigkeit er Baugenehmigung vorgehen. Wenn z.B. von der Behörde eine Befreiung von der GRZAbk. genehmigt wurde, kann er die Gründe für die Befreiung anzweifeln.
    Wenn der Nachbar den Widerspruch aufrechterhält kann dieser von der Höheren Bauaufsichtsbehörde (für München z.B. Regierung von Oberbayern) bestätigt oder kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Die nächste Instanz wäre dann die Klage beim Verwaltungsgericht.
    Dies kann sich im Extremfall über Jahre ziehen und wenn das Gericht der Auffassung ist, dass Ihre GRZ unzulässig ist, kann Ihre Baugenehmigung vom Gericht aufgehoben werden.
    Dies kommt aber nur bei einem Bruchteil der Widersprüche vor.
  4. GRZ-Überschreitung: Behördliche Prüfung trotz Baugenehmigung?

    Änderungen
    Der Bau hat gerade begonnen. Eine Änderung zum genehmigten Plan gab es insofern, als dass wir auf einne Keller verzichtet haben und dafür das Haus vergrößert haben. Aber auch dies ist vom Bauamt so genehmigt worden. Gesetzt den Fall, die GRZAbk. wäre tatsächlich überschritten, kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Behörde das prüft und dann auch gar nicht genehmigen würde?
    • Name:
    • Helge
  5. Widerspruchsfrist: Kenntnis der Baugenehmigung entscheidend?

    Kenntnis
    Was genau heißt Kenntnis von der Genehmigung? Wir haben ihm natürlich nicht unsere Baugenehmigung vorgelegt, aber das scheint für die Widerspruchsfrist entscheidend? Das sind ja tolle Aussichten ... Ist denn beim Bauamt irgendwo schriftlich fixirt, welches die GRZAbk. ist? Ich habe mich damals erkundigt und die Auskunft 0,3 bekommen (leider nur mündlich). Der stinkige Nachbar hat wohl jetzt aber 0,2 ermittelt. Es kann ja wohl nicht sein, dass evtl. 2 verschiedene Sachbearbeiter beim Amt 2 verschiedenen Angaben machen ...
    • Name:
    • Helge
  6. GRZ-Prüfung: Verfahren, Bebauungsplan & Ausnahmen

    Foto von

    Ergänzung
    Kenntnis: In Bayern wird einem Nachbarn, der die Baupläne nicht unterschrieben hat, ein Abdruck der erteilten Baugenehmigung zugestellt. Das Zustellungsdatum gilt als Kenntnis. In anderen Bundesländern wird dies z.T. anders gehandhabt.
    Prüfung: Was alles geprüft wird hängt von Verfahren ab. Im Freistellungsverfahren wird nicht geprüft (bzw. nicht zwingend).
    Im Baugenehmigungsverfahren wird u.A. das Planungsrecht (nach BauGBAbk.) geprüft. hierunter fällt auch die GRZAbk..
    Eine entscheidende Frage ist: Gibt es einen Bebauungsplan der eine GRZ festsetzt? sonst ist die GRZ i.d.R. nicht für die Zulässigkeit maßgeblich.
    Mehr kann nicht dazu gesagt werden ohne die näheren Umstände zu kennen. Es gibt zu viele Ausnahmen, Sonderfälle usw.
  7. Kein Bebauungsplan: Welche GRZ-Regelungen gelten?

    Bebauungsplan
    Nein, es gibt keinen Bebauungsplan.
    • Name:
    • Helge
  8. GRZ ohne Bebauungsplan: Baunutzungsverordnung (BauNVO) relevant

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Grundflächenzahl GRZAbk. und Baunutzungsverordnung
    Gibt es keine Regelung der GRZ in einem Bebauungsplan, ist die Baunutzungsverordnung maßgeblich. In Abhängigkeit von der Gebietsart gibt es Obergrenzen, z.B. 0,4 für allgemeine und reine Wohngebiete, 0,2 für Kleinsiedlungsgebiete (§ 17 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.))). Durch Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen darf diese GRZ um 50 % überschritten werden (§ 19 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))). Vielleicht kommt da die Aussage 0,3 her.
  9. GRZ-Richtlinie: Umliegende Bebauung als Referenz?

    na wenn es keinen Bebauungsplan gibt,
    dann gilt als Richtlinie die umliegende Bebauung. Also die Aussage von Bruno Stubenrauch ist korrekt, mit Referenzobjekten aus der Nachbarschaft sind da auch Abweichungen möglich.
    • Name:
    • Reg2023-Frau IsaJen
  10. Baunutzungsverordnung: GRZ 0,4 im reinen Wohngebiet?

    Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
    Danke für die bisherigen Antworten! Das beruhigt mich ja schon wieder ein bisschen ... Aber wenn man ein Schreiben erhält, in dem der Nachbar plötzlich mit Widerspruch droht, dann erschrickt man schon (das kann ja noch heiter werden, noch wohnen wir da ja gar nicht ...). Hier handelt es sich um ein reines Wohngebiet. Dann könnte ich ja unter Berufung auf die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 0,4 ausgehen? Kann ich denn jetzt beruhigt mit dem Bau weitermachen oder sollte ich irgendwie nochmal reagieren?
    • Name:
    • Helge
  11. Nachbar-Widerspruch: Behörde, Chancen & Baugenehmigung

    Foto von

    Warten
    Sobald die Widerspruchsbegründung vorliegt sollten Sie mit der Behörde Rücksprache halten, wie die Chancen stehen. Wenn die nach Überprüfung selber erkennen, dass da evtl. was bei der Genehmigung übersehen wurde, steht die Baugenehmigung vielleicht auf unsicheren Beinen. Wenn Sie dann weiterbauen, machen Sie dies auf eigenes Risiko ...
  12. Hausabsteckung & Fundament: Bau trotz GRZ-Einspruch?

    Warten ...
    Warten ist gut gesagt. Heute kommen die Vermesser zur Hausabsteckung und ab morgen gehen die Arbeiten am Fundament los ...
    • Name:
    • Helge
  13. was sagt denn

    ihr Architekt dazu?
    • Name:
    • Herr Rossi
  14. Architekt bestätigt: GRZ 0,3 – Kein Problem mit Einspruch?

    Architekt
    Architekt sagt: alles geprüft, ist im grünen Bereich, GRZAbk. ist 0,3 und nicht wie behauptet 0,2.
    • Name:
    • Helge
  15. Bauamt bestätigt GRZ 0,3: Schriftliche Bestätigung sinnvoll?

    Info des Bauamtes
    Auch die Rücksprache beim Bauamt hat nun ergeben, dass unser Bau im grünen Bereich liegt, d.h. sie haben die 0,3 bestätigt (telefonisch). Macht es Sinn, sich dies schriftlich bestätigen zu lassen? Kann uns jetzt noch etwas bzgl. des angekündigten Einspruches drohen und müssen wir auf die schriftliche Ankündigung des Nachbarn reagieren?
    • Name:
    • Helge
  16. GRZ-Bestätigung: Schriftliches Protokoll ans Bauamt senden!

    Immer
    macht schriftlich Sinn. Da es aber regelmäßig schwer ist, vom Amt so etwas schriftlich zu erhalten, würde ich ein Bestätigungsschreiben über den Inhalt des Telefonates an das Bauamt schicken. So etwa: Der guten Ordnung erlaube ich mir, zu bestätigen, am ... um ... Uhr ein Telefonat mit Ihrem Mitarbeiter/in ... mit folgendem Inhalt geführt zu haben ...
    Dort kommt dann nochmal der Inhalt des Telefonates rein, also GRZ wird nicht überschritten, Baugenehmigung ist durch Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) gedeckt ... Das alles dann per Einschreiben ans Amt und wenn kein Widerspruch in angemessener Frist kommt, dürfte es ach funktionieren.
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    GRZ-Überschreitung & Nachbarrecht: Einspruch trotz Baugenehmigung?

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert, ob ein Nachbar Einspruch gegen eine Baugenehmigung erheben kann, wenn er eine Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) vermutet. Es wird erörtert, welche rechtlichen Grundlagen gelten, insbesondere wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) und die umliegende Bebauung spielen eine wichtige Rolle. Zudem wird die Bedeutung der Kenntnis der Baugenehmigung für die Widerspruchsfrist des Nachbarn beleuchtet.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Nachbar-Widerspruch: Frist, Begründung & Prüfung der GRZAbk. hat der Nachbar einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen, sobald er Kenntnis von der Baugenehmigung hat. Dieser Widerspruch muss begründet sein und wird von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

    ✅ Zusatzinfo: Wenn kein Bebauungsplan existiert, ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) maßgeblich, wie in GRZ ohne Bebauungsplan: Baunutzungsverordnung (BauNVO) relevant erläutert. Die BauNVO legt Obergrenzen für die GRZ fest, die je nach Gebietsart variieren können. Zusätzlich kann die umliegende Bebauung als Richtlinie dienen, wie im Beitrag GRZ-Richtlinie: Umliegende Bebauung als Referenz? erwähnt wird.

    📊 Fakten/Zahlen: In reinen Wohngebieten kann die GRZ laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis zu 0,4 betragen, wie im Beitrag Baunutzungsverordnung: GRZ 0,4 im reinen Wohngebiet? diskutiert wird. Es ist wichtig, diese Werte zu kennen und sich darauf zu berufen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, die Bestätigung des Bauamtes bezüglich der GRZ schriftlich einzuholen, wie in Bauamt bestätigt GRZ 0,3: Schriftliche Bestätigung sinnvoll? angeraten. Sollte dies nicht möglich sein, empfiehlt GRZ-Bestätigung: Schriftliches Protokoll ans Bauamt senden!, ein Bestätigungsschreiben über den Inhalt des Telefonats an das Bauamt zu senden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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