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Vollgeschossberechnung in Niedersachsen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Vollgeschossberechnung in Niedersachsen

Ist die Berechnung der Vollgeschossigkeit für das Bundesland Niedersachsen geändert worden?
Mir wurde gesagt, dass die bisherige gültige Regelung verändert wurde.
Gruß
Christian Mohrmann
  • Name:
  • Christian Mohrmann
  1. steht in der lbo

    in Niedersachsen wird ein Vollgeschoss folgendermaßen definiert:
    "Vollgeschoss ist ein Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat und dessen Deckenunterseite im Mittel mindestens 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein
    Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei
    Anwendung der Sätze 1 und 2 unberücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse. "
    Empfehlung: nehmen sie sich für die Planung einen Architekten. die kennen die Problematik und können ihr Haus dementsprechend optimal planen.
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  2. @ Herr Rossi:

    Wichtig scheint mir ansonsten noch die Unterscheidung ob die 2,20 m Höhe an der Innendecke oder an der Dachaußenhaut gemessen werden. Hier gibt es nämlich zumindest zwischen Meck-Pomm und S-H bedeutende Unterschiede (innen im Osten, außen im Westen).
  3. Mein vernatwortlicher Planverfasser

    hat nach NBO die 2,20 m auf die Rauminnenseite bezogen.
  4. @kpa

    wie einst jemand hier sagte: "steht alles da" .. ;--)
    mit "lichter Raumhöhe" ist in der Tat die rauminnenseite gemeint.
    bi uns to hus ist das was anners! oder anders ausgedrückt: andere Länder, andere Gesetze. Ich habe eben mal darüber nachgedacht, ob hier vielleicht Bürokratie abgebaut werden sollte, bin aber zum Schluss gekommen, das es gravierende regionale Unterschiede gibt, sodass unterschiedliche LBOAbk. vielleicht doch Sinn machen. müsste man mal diskutieren. schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  5. Nun ja, ...

    Nun ja,, es sorgt zumindest für eine gewisse Unterschiedlichkeit bei den gebauten Häusern (zugegeben, sehr marginal). :-)
    Was meiner Meinung angeglichen gehört sind z.B. sicherheitsrelevante Regelungen wie der Höchstabstand offener Treppenstufen. Die Köpfe der Kinder sind immerhin bundeseinheitlich gleich groß.
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