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Wärmebedarfsausweis nach der neuen HBO nicht mehr erforderlich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wärmebedarfsausweis nach der neuen HBO nicht mehr erforderlich?

Auf der Seite 2 des Formulars "Mitteilung Niedrigenergiehaus (NEH)MIGUNGSFREIER VORHABEN" (u.a. nach § 56 HBO) steht unter:
"HINWEISE ZU BAUVORLAGEN UND ANLAGEN
6.
Grundsätzlich sind Bauvorlagen in dem Umfang beizufügen, wie sie zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
7.
Nachweise des Wärmeschutzes, des Schallschutzes und der Wohn- und Nutzflächen (Wohnflächen, Nutzflächen) sind den Bauvorlagen nicht beizufügen. "
Ist das nicht widersprüchlich?
Wie wäre dem Finanzamt dann die Förderwürdigkeit (Öko-Zulage?) zu belegen? Genügt die Passivhaus-Wärmeberechnung nach PHPP2002 (enthält eine EnEVAbk. 2002 Anlagenbewertung und -Berechnung sowie Energiebedarfsausweis). Welche formale Qualifikation muss der Ausfüller des PHPP bzw. WB-Ausweises nachweisen? Genügt ein Maurer/Zimmerer-Meister oder Bau-Techniker oder Bau-Ing.?
Die Anfragen bei den Ämtern waren leider nicht sehr ergiebig z.T. sogar widersprüchlich. Scheinbar besteht dort auch noch Unklarheit auch bzgl. der neuen HBO.
  • Name:
  • Thomas
  1. Liest das niemand oder weiß nur niemand die Antwort?

    Oder bin ich hier verkehrt?
    • Name:
    • Thomas
  2. ich bin nicht in Hessen tätig,

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    aber grundsätzlich entbindet die Tatsache, dass die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften nicht geprüft wird, nicht von deren Einhaltung. Die Verantwortlichkeit wird nur auf den Bauherrn und den Entwurfsverfasser übertragen. Da die EnEV die Erstellung eines Energiebedarfsausweises vorschreibt, ist dieser natürlich zu erstellen, nur nicht im bauaufsichtlichen Verfahren vorzulegen. Welche Qualifikation zur Erstellung notwendig ist, regelt ggf. eine Durchführungsverordnung oder ein Erlass. Für Hessen ist noch keine Regelung bez. Anforderungen an den Ersteller nach Einführung der neuen HBO getroffen.
  3. Danke für die Antwort ...

    die entsprechenden Links sind ja auch recht informativ.
    Wollte nur wissen, ob mein Baubetreuer das darf und auch einer Prüfung standhält.
    • Name:
    • Thomas
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