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Grenzabstand einer Garage NRW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzabstand einer Garage NRW

Wir haben vor 2 Jahren ein Haus mit einer Grenzgarage in NRW gebaut. Die Garage hat eine Dachrinne, die die Garagenwand etwas überragt. Damit die Rinne nicht in den Luftraum der angrenzenden Nachbar-Auffahrt ragt, haben wir mit der Garagenwand einen Grenzabstand von 25 cm eingehalten, so ist die Auffahrt des Nachbarn noch um 25 cm breiter, wovon er ja eigentlich profitiert. Dieser Abstand wurde auch im Bauantrag angegeben und genehmigt. Jetzt klagt der Nachbar (Gespräche werden leider alle von ihm abgelehnt) gegen uns. Er möchte, dass die Garage abgerissen wird, da es keine Grenzbebauung wäre. Das Bauamt ist unschlüssig und hat den Fall weitergegeben, die Bezirksregierung solle entscheiden. Eine telefonische Nachfrage ergab dort, dass ggf. abgerissen werden müsse. Wir würden in diesem Fall einfach eine Wand an die Garagenwand setzen, die Nachbareinfahrt damit verkleinern und leider auch die Optik ruinieren. Weiß jemand, ob eine Grenzgarage zwingend mit der Wand auf der Grenze stehen muss oder reicht auch die Grenzberührung mit der Dachrinne. Leider ist das Ganze ziemlich absurd, uns würde ein Garagenabriss jedoch ziemlich stören ...
  1. Intention der Grenzbebauung

    Ohne jetzt eine Rechtsberatung vornehmen zu wollen, würde ich einer eventuellen Klage recht gelassen entgegen sehen. Die Intention der Grenzbebauung ist doch folgende:
    Bauen zwei Nachbarn ihre Garagen direkt auf die Grenze, dann sollen die Grenzwände direkt "aneinanderstoßen" oder ausreichend Abstand halten, damit keine "Dreckecken" entstehen, an die keiner mehr rankommt. Ihr Nachbar hat im Moment keinerlei Nachteil (ganz im Gegenteil) dadurch, dass Ihre Mauer nicht direkt an der Grenze steht. Allerdings könnten Sie eine Auflage bekommen, denn wenn der Nachbar direkt angrenzend selbst eine Garage baut, müsste dieser "Spalt" vorab von Ihnen geschlossen werden. Aber solange er nicht baut ...
    Wie gesagt, dies soll keine Rechtsberatung sein, sondern ist meine persönliche Meinung.
  2. bitte mehr Angaben

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ich bitte um genauere Angaben:
    1. Welches Verfahren (Freistellung/Anzeige, Genehmigung ...)?
    2. Wann wurde genehmigt (Datum)?
    3. Wann wurde der Widerspruch eingelegt?
    4. Wurden dem Nachbar die damaligen Pläne vorgelegt, bzw. hat er ihnen zugestimmt.?
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