liebe Forum-Nutzer,
ich habe eine Frage zum Thema Außenbereich.
Ich will ein Wiesengrundstück kaufen, welches im Außenbereich liege, und später bebauen.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Antrag auf Abrundung Stelle und die Gemeinde stimmt zu?
Wenn dieser Antrag abgelehnt wird, gibt es, soviel ich weiß, noch die Möglichkeit, einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen.
Wie lange dauert so ein Verfahren und welche Kosten kommen auf mich als Grundstücksbesitzer zu?
Wenn mir dazu jemand weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.
Bauen im Außenbereich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauen im Außenbereich
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welche kosten?
der hauptkostenanteil dürfte unwägbar sein)
bisher war es so, das Außenbereich Außenbereich ist - basta.
kein Anspruch auf Bebauungsplan oder Abrundung.
aber in 50 Jahren kann das ja ganz anders aussehen ... -
Verständnisfrage
Eine Abrundungssatzung oder ein Bebauungsplan werden nicht auf Antrag eines Grundbesitzers beschlossen. Beides sind Möglichkeiten die die Gemeinde hat, um Bauland auszuweisen. Den Antrag stellt und entscheidet die Gemeinde. Wenn Sie nicht sehr viele Freunde in der Kommunalpolitik haben, wird wohl nichts draus.
Zeitaufwand:
Abrundungssatzung mind. 5 Monate (Erfahrungswert)
Bebauungsplan: nicht unter 2 Jahre (Erarbeitung, Auslegungsfristen ...)
Kosten:
Erschließungsbeiträge und das (politische) "Zuckerl" für die Gemeinde.
Die Kosten für Bebauungsplan trägt der Antragsteller (Gemeinde); kann sie aber auf die Erschließungsbeiträge umlegen ... -
Vielleicht auch per § 35 BauGB ...
der in speziellen Fällen auch die Bebauung im Außenbereich erlaubt? Auf eine Arrondierung kann man nur hoffen, erwarten sollte man sie nicht. Selbst ein Bebauungsplan gibt nicht immer das Recht tatsächlich (z.B. mehr als ein Wochenendendhäuschen) zu bauen. Planen sie also zunächst eine Nutzung als Wiese ... der Rest ist Zufall (Es sei denn, sie sind der Schwiegersohn vom Bürgermeister). -
Bevor man eine sehr "teure" Wiese ...
erwirbt, die man nicht bebauen kann fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach. Dort kann man Ihnen klipp und klar sagen ob die Möglichkeit des Bauens überhaupt gegeben ist! Für die Anfrage benötigen Sie Flur und Parzellen-Nr. dann persönlich zum Bauamt gehen ...
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