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Kann Wohnbaufläche des Flächennutzungsplanes im Außenbereich liegen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Kann Wohnbaufläche des Flächennutzungsplanes im Außenbereich liegen?

Hallo,
ich habe ein Grundstück auf dem ein Teil dieses Grundstückes im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Nun wollte ich auf dieser immerhin 150 m² großen Fläche eine Garage bauen. Nachdem ich mich dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung gesetzt habe zwecks Bauvoranfrage, teilte der mir mit, das ich dort auf keinen Fall bauen könnte, da mein Grundstück sich im Außenbereich nach § 35 befände.
Ich verstehe das nicht. Wer entscheidet den ob es sich um eine Außenbereich handelt? Die Stadt oder der Kreis? Und wo findet man den die Definition dieser ganzen Bereiche (Innenbereich, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich im Innenbereich, echter Außenbereich) da blickt ja keiner mehr durch. Ich denke der Sachbearbeiter der Stadt ebenfalls nicht. Danke für eure Hilfe schon mal im Voraus.
  • Name:
  • Herbert Stevens
  1. Widerspruch

    Es kommt auf die genaue Begründung an. Zunächst einmal ist der FLÄCHENNUTZUNGSPLAN NICHT parzellenscharf zu sehen! Das sieht zwar auf den Plänen so aus, dem IST aber NICHT so.
    Daher Verhandlungsspielraum aber es muss nur eine Stelle dagegensein ... :-(
    Allerdings:
    Wenn eine Parzelle durch den Flächennutzungsplan geteilt wird und ein Teil innerhalb des FNP liegt und als Wohnfläche ausgezeichnet ist, dann ist das auch so!
    Die Fläche außerhalb des FNP ist dann Außenbereich in dem nur mit Sondergenehmigung gebaut werden darf.
  2. Flächennutzungsplan rchtsverbindlich?

    Hallo Petra Claudia,
    erst einmal schönen Dank für Deine Antwort. Die Parzelle ist durch den Flächennutzungsplan geteilt, wobei das vordere Stück des Grundstückes als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Jetzt schreibst Du, dass das dann auch Wohnbaufläche ist. Das Problem ist das der FNP laut Baugesetz keine Auswirkungen für den Bürger hat, sondern nur für die Verwaltung. Kann ich denn die Stadt dazu zwingen (rein rechtlich) Aufgrund des FNP zu entscheiden?
    • Name:
    • Herbert Stevens
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