Loggia auf Garage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Loggia auf Garage

Vorhanden: Grenzbebauung in Form einer Garage.
Soweit mir bekannt ist, müsste bei Nutzung des Garagendaches als Balkon ein Grenzabstand von min. 2,5 m eingehalten werden, was die Fläche leider sehr klein machen würde.
Muss der Abstand auch bei einer Loggia (Öffnung nicht zum Nachbargrundstück ) eingehalten werden?
Gibt es eine andere Möglichkeit die Fläche voll zu nutzen?
MfG
Torsten
  • Name:
  • ts17269
  1. Abstandsflächen

    Foto von Horst Schmid

    wenn Sie die Höhe der Grenzwand zum Nachbarn durch eine geschlossene Wandscheibe (Loggia) noch erhöhen, haben Sie die normalen Grenzabstände (§ 6 bzw. 8 Ihrer Landesbauordnung) einzuhalten (also noch mehr als die 2,5 m).
    Gruß
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