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Dringend! Höhenangabe "EFH" was heißt das genau?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dringend! Höhenangabe "EFH" was heißt das genau?

Hallo,
wir haben ein NE-Haus gebaut und bei der Rohbauabnahme eine Beanstandung vom Baurechtsamt erhalten. In unsere Baugenehmigung ist im Schnitt das Niveau der Oberkante Kellerdecke mit "+- 0.00 = EFHAbk. 443.70" angegeben. Der Pfeil zeigt dabei auf die Oberkante Kellerdecke (nicht auf den Fertigfußboden). Der Fußbodenaufbau ist mit 14 cm angegeben (macht Niveau von 443.86). Das Baurechtsamt hat nun bemängelt, dass das Niveau der Fertigfußbodenhöhe (= Endfußbodenhöhe = EFH) zu hoch liegt (bei 443.90 durch Geometer gemessen). Was heißt nun genau "EFH"? Im Lageplan hat der Geometer "höhen im neuen System" angegeben. Hat das was damit zu tun? Hat der Architekt das falsch beschriftet oder interpretiert das Baurechtsamt den Begriff "EFH" falsch? Wer kann mir helfen? Danke!
  • Name:
  • andreas
  1. für mich wäre der

    Begriff EFHAbk. hier dann erdgeschossfußbodenhöhe also OK Fertigfußboden. Der Pfeil saß wohl falsch bzw. wurde falsch beschriftet. In der Regel werden Fertighöhen angegeben, wenn im Bebauungsplan eine Beschränkung gemacht wird. dort ist dann auch eine Bezugshöhe (= festgelegte natürliche Geländehöhe) angegeben.
    Auf welcher Höhe darf OKFFAbk. im Erdgeschoss denn liegen?
    • Name:
    • Herr Rossi
  2. Keine direkten Angaben

    Hallo Rossi,
    danke für Ihre schnelle Antwort. Im Bebauungsplan steht nichts explizit drin (d.h. im Textteil), allerding weiß ich nicht ob das irgendwie versteckt ist (in Zeichen oder so). Im Bebauungsplan sind hanschriftlich Höhenangaben vermerkt, welches sicher die Bezugshöhe ist. Sollte es tatsächlich ein Fehler vom Architekten sein, so ist dieser jedoch vom Baurechtsamt genehmigt worden. Hätten die uns dann nicht schon in der Antragsphase darauf hinweisen müssen?
    • Name:
    • andreas
  3. Streit um 4 cm?

    Oder habe ich da was falsch verstanden?
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Sie haben Recht, vorausgesetzt

    unser Architekt und das Baurechtsamt verstehen das Selbe unter "EFH", aber ganz offensichtlich nicht. Das Baurechtsamt versteht wohl "Erdgeschossfußbodenhöhe" OK Fertigfußboden und der Architekt Rohfußbodenhöhe (also ohne Fußbodenaufbau). Dann sind es keine 4 cm, sondern 20 cm und die sieht man, da unser Haus um einiges höher sitzt als die Anderen (eben 20 cm). So wurde es aber vom Architekten eingereicht und vom Baurechtsamt genehmigt (die Darstellung in der Zeichnung ist eindeutig, leider lässt der Begriff "EFH" zu viel Interpretationsspielraum). Leider habe ich noch keine Stellungnahme vom Baurechtsamt dazu, da ich erst einmal beweisen muss, das alles in Ordnung ist. Aber wie?
    • Name:
    • andreas
  5. bei mir

    sind das auch 4 cm und nicht 20 ...?!
    • Name:
    • Herr Rossi
  6. 16 cm Fußbodenaufbau?

    Auch ganz schön viel. Den Begriff EFHAbk. kenne ich übrigens nicht. Ich kenne OKRFB und OKFFB. Und dass ist vorher keinem aufgefallen, dass da so eine exotische Abkürzung steht?
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. man kann zu EFH ja auch Einfamilienhaus sagen..

    das B können sie übrigens heutzutage ruhig weglassen, m
    • Name:
    • Herr Rossi
  8. Alte Schule <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">

    Ja, stimmt. Naja, Architekten gucken ja immer von oben, Ingenieure immer von unten. Hat schon zu dem einen oder anderen Missverständnis geführt. Aber EFHAbk.? Elektrische Fernheizung? Estrich-Fertig-Höhe? Da gibt es doch eine DINAbk. für, nur habe ich die nicht hier.
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Vielleicht hilft es ja, wenn

    man berücksichtigt, dass das Bauamt kein Interesse an konstruktiven Höhen, sondern nur an fertigen Höhen hat. Wenn ein Maß also verwaltungstechnisch interessant ist, kann es sich nur um eine baurechtlich relevante Höhenangabe eines fertigen Fußbodens handeln. Die Abkürzung ist nicht gebräuchlich, also mein Tipp: Sachbearbeiter nach langem Wochenende anrufen.
    • Name:
    • Klaus Grewe
  10. EFH

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    = Erdgeschossfußbodenhöhe! Diese Bezeichnung ist absolut gebräulich und in sehr vielen Bebauungsplänen zu finden. Meines Wissens nach ist damit die endgültige Höhe gemeint, da die Fußbodenaufbauten ja variieren. Nur wenn FFBAbk. gemeint ist, sind z.B. nebeneinander liegende Gebäude auch tatsächlich im gleich hohen Niveau bei unterschiedlichen Bodenbelägen.
    Selbstverständlich wird diese Angabe als Pfeil in den 50 tel Plänen des Architekten eingetragen und dann vom Geometer in die Örtlichkeit übertragen. Es ist darauf zu achten, dass in allen Plänen von einer einheitlichen Bezugshöhe ausgegangen wird. (vergl. "Meterriss" in anderen Forumsbeiträgen)
  11. Antwort von Baurechtsamt!

    Hallo, für unser Baurechtsamt ist "EFH" Endfußbodenhöhe roh.D.h. ohne Fußbodenaufbau oder Oberkannte Kellerdecke. Die "Messungen" wurden mit einem Meterstab durchgeführt! Bei dieser Messung ergen sich Differenzen von 18 cm. Ob wir jetzt die 6 cm nachträglich beantragen müssen, wird noch entschieden. Ich werde Euch berichten. Gruß
    • Name:
    • andreas
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