Bestehende Bebauung, Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bestehende Bebauung, Baugenehmigung
Hallo,
da ich kurz vor dem Abschluss eines Kaufvertrages für ein Haus bin und noch einige Fragen bzgl. Baugenehmigungen aufgetaucht sind, würde ich gerne die Meinung des Forums wissen, bevor ich mich ans Bauamt wende.
Die Fragen sind denke ich recht komplex und können hier wahrscheinlich nur recht allgemein beantwortet werden; trotzdem würde mich über jede Information freuen.
Hier also die Situation:
Auf dem Grundstück stand in der Vergangenheit wohl ein Bauernhof, von dem noch ein Gewölbekeller und ein Brunnen existieren. Auf dieses Grundstück wurde dann vor ca. 8 Jahren ein neues Haus gebaut.
Zunächst die Frage zum Gewölbekeller:
Dieser steht an der Grundstücksgrenze und ragt ca. 1 m aus dem Erdreich heraus. Darauf ist eine überdachte Fläche, die wohl früher als "Schuppen" genutzt wurde. Insgesamt ist die Mauer die den Keller und den "Schuppen" zum Nachbargrundstück (unbebaut) hin abschließt ca. 3 m hoch.
Da dieses "Gebäude" wie gesagt bereits sehr alt ist, gehe ich davon aus, dass dafür keine Baugenehmigung existiert.
Deshalb ist die Frage, wie diese Situation zu sehen ist, und welche Konsequenzen entstehen könnten, wenn z.B. das Bauamt irgendwann feststellt das dieses "Gebäude" existiert und eben keine Baugenehmigung dafür existiert.
Aussdem würde es mich interessieren, worauf ich achten müsste, wenn ich später diesen Keller bspw. als Weinkeller ausbauen möchte, bzw. den "Schuppen" zu einer Terrasse umbauen möchte.
Nun zum Brunnen:
Dieser wurde erst bei den Baumaßnahmen zu dem neuen Haus entdeckt, und liegt deshalb zur Hälfte im und zur anderen Hälfte außerhalb des Hauses. Das Regenwasser des Hauses wird in den Brunnen geleitet, und dann durch ein Hauswasserwerk zur Gartenbewässerung bzw. für due Toiletten des Hauses verwendet. Auch hier gehe ich davon aus das keine Baugenehmigung bzw. Genehmigung der Wasserschutzbehörde vorliegt.
Deshalb auch hier die Frage welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten.
Vielen Dank für jegliche Infos in dieser Richtung.
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Innen- oder Außenbereich (Innenbereich, Außenbereich)?
liegt Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich (Innenbereich, Außenbereich)? und in welchem Bundesland? Sie gehen davon aus, dass das Gebäude formell nicht genehmigt ist. Ist es denn materiell genehmigungsfähig? Wenn es materiell und formell nicht genehmigungsfähig ist, könnte es tatsächlich Probleme geben, da dann kein Bestandsschutz existiert. Klären Sie die Problematik vor dem Kauf mit Ihrer Bauaufsichtsbehörde. Nur dann erhalten Sie endgültige Rechtssicherheit. Wie Sie richtig sehen, ist dieser Punkt ohne Ortskenntnis im Forum nur schwer zu beurteilen. Zur zweiten Frage: in wohl allen Bundesländern dürften private Brunnen nicht zulässig sein. Das Regenwasser sollte besser in einer Zisterne gesammelt und dann seiner gewünschten Nutzung übergeben werden. Auch diesen Punkt würde ich unbedingt vor Kauf mit der zuständigen Behörde klären. Gruß -
Innenbereich
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich; Bundesland Hessen. Ich denke, dass der Keller selbst materiell genehmigungsfähig ist - bei dem Aufbau bin ich mir nicht so sicher. Was den Brunnen angeht, habe ich in der Zwischenzeit recht unterschiedliche Meinungen gehört. Eine Aussage war sogar, dass es Hausbauern mittlerweile aktiv vorgeschlagen wird das Regenwasser zu sammeln - in einer Zisterne -, und wenn ein Brunnen vorhanden ist, sogar einfach diesen Brunnen zu verwenden. Die Begründung sei, dass es als unproblematisch angesehen wird wenn Oberflächenwasser in den Brunnen gelangt. -
Brunnen
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