Geringerer Grenzabstand mit Einverständnis des Nachbarn möglich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Geringerer Grenzabstand mit Einverständnis des Nachbarn möglich?
Besteht in NRW die Möglichkeit ein Haus näher an die Grenze als die üblichen 3 m zu setzen, wenn der Nachbar sich damit einverstanden erklärt oder ist es grundsätzlich unmöglich eine Ausnahme von der BauO NRW zu erwirken?
Hat da jemand eine Ahnung oder Erfahrung? Oder entscheidet das das Bauamt von Fall zu Fall?
Wäre für ein paar kreative Vorschläge sehr dankbar. Beate
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Für das Haus brauchen Sie ohnehin eine Baugenehmigung.
Formulieren Sie Ihre Ansprüche/Vorstellungen im Bauantrag. Wenn der dann vom Bauamt genehmigt wird, ist die Meinung des Nachbarn unwichtig. Wenn schriftlich, dann aber allemal nützlich. Aber bei Abweichungen von der LBOAbk. könnte er klagen und somit mit einstweiligen Verfügungen Ihren Bau verzögern oder gar verhindern.
Bei grundsätzlichem Neubau stehen die Chancen eher schlecht, dass das Bauamt von der LBO abweicht. Da hilft selbst die Einwilligung des Nachbarn wenig. Ich hatte das Problem bei der Planung eines Gartenhauses. Super Klima mit Nachbarn, echte Freunde. Aber unser "gemeinsames" Partyhaus auf der Grundstücksgrenze blieb im Bauamt hängen. -
O.O. Oh ...
natürlich ist hier die "Meinung" des Nachbarn ausschlaggebend.
Das erschlägt man auch nicht mit der Bauordnung, sondern mit einer sog. Baulast.
Sofern die hilft, (kann ich ohne nähere Informationen nicht sagen - ist aber meist möglich) kann sich das Bauordnungsamt der Sache wohl kaum verweigern.
Auf jeden Fall! - vor Bauantrag klären - sonst Ablehnung unumgänglich. - E-Mailen Sie mir mal Näheres. -
auweia!
das darf ein BAU.DE "experte" nicht! ein gefährliches Statement, finde ich!
wie stefan Lappe schreibt wird das nur mit einer Baulast, das heißt entweder privatrechtlicher vertrag/ Vereinbarung oder (meiner Meinung nach besser) mit einer Übernahme der Abstandsflächen mit Eintrag im Grundbuch möglich. alles andere ist GROBER Unfug! -
Man lernt nie aus.
Mit diesem neuen Wissen werde ich das Projekt "Gartenhaus" nochmal angehen, denn davon war im Bauamt damals nicht die Rede. Danke auch. -
Hallo Roland u.a.
Erstmal vielen Dank für die prompten Reaktionen, habe doch einige Anregungen/Ansatzpunkte erhalten. Was ist das mit der Übernahme der Abstandflächen? Wenn ich doch auf ca. 1,50 m an einen bestehenden Schuppen heran baue, wo oder wie übernimmt man dann Abstandsflächen? Sollten wir vielleicht erstmal generell eine Bauvoranfrage stellen? Denn von der Bebaubarkeit des Grundstücks hängt letztendlich auch die Entscheidung zum Kauf ab. Die Lage ist schön, die Umgebung ist okay, nur ist halt die Lücke für das von uns gewünschte Haus zu schmal, daher der Gedanke, an den bestehenden Nachbar-Schuppen anstatt 3 cm auf 1,5 m ranzurücken. Dieses Angebot kommt vom (zukünftigen) Nachbarn, dem das Grundstück gehört und an uns verkaufen möchte. Ich war nur etwas skeptisch, ob da überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht, wollte mich aber nicht direkt an das zuständige Bauamt wenden (warum schlafende Hunde wecken?). Also, für weitere kreative Vorschläge wäre ich sehr dankbar, ebenso von den Vorrednern! Bis dahin, -
Bauvoranfrage
nur aus diesem Grunde wäre zu viel.
Zu klären ist vor allem, ob bei einer 1.5 m (Rest) -Abstandsfläche auf nachbarlichem Grundstück sich diese auch nicht mit der Abstandsfläche des Nachbargebäudes überdeckt.
I.d.R. findet man das bei Durchsicht der Bauvorlagen oder der Hausakte des Nachbarhauses heraus. Wenn nicht, würde ich einen Vermesser damit beauftragen. Prinzipiell aber eher einen Architekten, der (sollte) kann gleichzeitig überprüfen, ob Ihr Wunschhaus auch auf das Grundstück passt, welche bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten hier sonst noch zu berücksichtigen sind, welchen Wert das Grundstück hat, etc. pp.
Leider kommen bei mir auch schon mal Leute vorbei, die gerade ein Grundstück gekauft haben ohne dies alles von mir (oder sonst wem) vorher geklärt zu haben.
Also: bleiben sie am Ball, aber kaufen Sie nicht die Katze im Sack. -
AuHa ...
jetzt hätte ich fast was vergessen:
möglicherweise sind in dem von Ihnen geschilderten Fall Fenster / Türen in der Wand zum Nachbarn so nicht zulässig.
Entweder kann die Abstandsfläche dafür auf 5 m Tiefe ausgedehnt werden, oder jemand entwirft einen geschickten Grundriss der ohne auskommt.- Das ist aber bitte alles im Einzelfall zu prüfen -
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Vielen Dank für die Tipps ...
Vielen Dank für die Tipps das mit den Fenster ist auch noch ein guter Hinweis, der sich allerdings ausnahmsweise hervorragend in den Grundriss des gewünschten Hauses einfügen würde, auf dieser Seite wäre nur ein kleineres Küchenfenster, das man durch eine größere Terrassentür an der Giebelseite beleuchtungstechnisch gut ausgleichen könnte!
Interne Fundstellen
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