Veränderungssperre
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Veränderungssperre
Was sagt eine Veränderungssperre aus und wie kann man dagegen vorgehen?
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Bedeutet ...
Bedeutet dass für das betroffene Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet, oder/und ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird.
BauGB §§ 5-10 und 14-20.
Sinn der Aktion ist es zu verhindern, dass die Stadt lustig plant und zeichnet, während die Bauherren Tatsachen schaffen. - Also im Grunde ein recht sinnvolles Werkzeug -
Gegen eine Veränderungssperre kann wirksam vorgegangen werden, wenn eine Verletzung der in § 214 BauGB Verfahrens- und Formvorschriften vorliegt. Hier sind Fristen zu beachten!
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre an, können Entschädigungen gefordert werden
Warum wollen Sie gegen die Veränderungssperre vorgehen?
Im Grunde müssten Sie doch nach der Aktion stolzer Baugrundesitzer sein. -
oder aber ...
... oder aber man kann stolzer Eigentümer einer Verkehrs- oder Ausgleichsfläche (Verkehrsfläche, Ausgleichsfläche) sein. Also ich würde mal bei der Gemeinde vorbeigehen und fragen, ob ein Bebauungsplanentwurf vorliegt. Antworter bleibt so anonym wie der Fragesteller. -
oder aber ...
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Nein..
... das wäre der logische zweite Schritt, aber nicht der erste. -
Ja..
nach dem Flächennutzungsplan, aber doch hoffentlich vor oder während der Bebauungsplan Aufstellung!
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