Dachfenster bei Grenzbebauung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Dachfenster bei Grenzbebauung
Ich möchte gerne ein Dachfenster in unser Dach einbauen.
Das Problem besteht darin, dass das Fenster auf der Seite vom Dach (Satteldach 45 Grad) eingebaut werden soll, an der zum Nachbarhaus Grenzbebauung besteht.
Welchen Abstand muss das Fenster bis zur Grenzbebauung haben und muss ich den Nachbar und das Bauamt fragen?
-
Abstand
Sehr geehrter Herr Krutz, ein Dachflächenfenster muss mind. 1,25 m Abstand zur Nachbargrenze einhalten, Ausnahme: Brandwand an der Grundstücksgrenze. Örtliche Bauvorschriften können den Einbau von Dachflächenfenstern einschränken, daher zuvor das Bauamt befragen: Bauherrensprechstunde. 14. Aug. 1999, Architekt Ulrich Pathe. -
Vorsicht!
Nach der Bauordnung NRW § 35 Abschnitt 5 müssen bei giebelständigen Dächern Öffnungen 2 m vom Gebäudeabschluss entfernt sein. Ausnahme sind möglich wenn das Nachbarhaus keine Öffnung hat. Aber der Weg über eine Baulast im Grundbuch ist selbst bei Zustimmung des Nachbarn aufwendig. Denn wer kann schon sagen wie ein evtl. Käufer des Hauses die Situation sieht. Kennt jemand Möglichkeiten? Mein Reihenhaus ist nur 5,60 Breit, wenn ich 2 m Abstand halte bin ich fast im First.- nicht zu öffnende Dachfenster in F30?
- Umgehung?
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Dachfenster, Grenzbebauung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Dachfenster, Grenzbebauung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Dachfenster, Grenzbebauung" oder verwandten Themen zu finden.