Genehmigung Mauerdurchbruch
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Genehmigung Mauerdurchbruch
Ich möchte zwei Eigentumswohnungen durch einen Mauerdurchbruch
(Türeinbau ) verbinden. Von beiden Eigentümern liegt eine schriftliche Genehmigung vor. Wie ist der Werdegang des Verfahrens?
Wo ist er zu beantragen? Was ist zubeachten bei Antragstellung?
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung? Wo ist diese zu ändern?
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Prozedere
Sehr geehrter Herr Schulze, bauliche und nutzungsändernde Maßnahmen sind ggf. beim zuständigen Bauordnungsamt zu beantragen, zu beachten sind die eigentumsrechtlichen, ggf. notariell zu beurkundenden Grundbuchmäßigen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, die vom Einzelfall abhängig sind (Brandschutz, Schallschutz, Nutzungsänderung etc.). Die Abgeschlossenheitsbescheinigung dient der Grundbuchmäßigen Eintragung gemäß Aufteilungsplan nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 30. Juni 1999, Architekt Ulrich Pathe.
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