ich stehe vor einer komplexen nachbarrechtlichen Situation und hoffe auf Ihre Erfahrungen und Ratschläge. Ein Grundstück mit zwei nebeneinander stehenden Häusern (A und B) wurde geteilt und separat verkauft. Nun ergeben sich folgende Probleme:
- Eine Hintertür des Hauses A steht direkt an der Grenze zum Grundstück B.
- Der neue Eigentümer von Grundstück B hat sein Haus abgerissen und plant einen Neubau mit 3 Metern Abstand zu Haus A.
- Käufer B fordert von Käufer A:
- Entfernung und Zumauerung der Hintertür und eines Lüftungsfensters
- Entfernung und Zumauerung von Metalllüftungsschlitzen (für Zuluft des Heizkessels)
Meine konkreten Fragen lauten:
- Ist Käufer B berechtigt, die Funktion des bestehenden Hauses A durch diese Forderungen zu beeinträchtigen?
- Wäre es möglich, die Hintertür mit Glasbausteinen statt normalen Ziegeln zuzumauern, um weiterhin Licht zu erhalten?
Ich bin für jede Hilfe und jeden Erfahrungsbericht dankbar. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen Viktor