Bebauung Nachbargrundstück, Schäden durch Bebauung
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Bebauung Nachbargrundstück, Schäden durch Bebauung

Hallo zusammen,

Zur aktuellen Situation:

wir haben vor zwei Jahren ein Einfamilienhaus gebaut. Wir teilen uns eine Hofeinfahrt mit unserem Nachbar (Unser Haus befindet sich hinterhalb dem Nachbarhaus).

Zum Bauvorhaben:

Auf dem Nachbargrundstück wird demnächst eine TG ausgehoben (ca. 4 Meter Abstand zu unserer Hofeinfahrt). Ich habe gehört, je Meter Tiefe muss seitlich 1 m zusätzlich ausgehoben werden. Somit hätten wir 1 m befestigten Rand unserer Hofeinfahrt zum Aushub.

Zur Frage:

Wie erstelle ich ein Dokument, welches belegt, dass unsere Hofeinfahrt bis zum Beginn in Ordnung ist? Ggf. wird die Hofeinfahrt abfallen durch die Aushubarbeiten. Wie formuliere ich/ (mit Nachbar zusammen) das? Benötigen wir die Unterschrift der benachbarten Baufirma? Falls die Unterschrift verweigert wird, zählen Unterschrift von uns und vom Nachbar vor Gericht, mit dem Vermerk, dass die Baufirma nicht unterzeichnen wollte?

Vielen Dank vorab und viele Grüße

P.

  • Name:
  • P
  1. Beweissicherungsgutachten

    Dieses sollte der nachbarliche Bauherr zur Eigensicherung beauftragen und bezahlen. Sie sollten eine Kopie davon erhalten. Teilnehmer zum Ortstermin ... Guachtenersteller (Sachverständiger), Vertreter der nachbarlichen Baufirma usw.

    Ihnen gegenüber haftbar ist der nachbarliche Bauherr. Er kann Ihre Ansprüche dann ggf. bei seinen Baufirmen anmelden.

    Es geht ja nur darum dass ein Dokument entsteht, in dem alle Vorschäden erfasst sind, damit später tatsächlich nur die Neuschäden reguliert werden müssen.

  2. Der Böschungswinkel ist abhängig von mehreren ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    Der Böschungswinkel ist abhängig von mehreren Faktoren ... Bodenart, Tiefe usw. Zusätzlich ist, um die Außenwand herum ein Arbeitsraum einzuhalten. Das kann bei 4 m noch funktionieren ... muss aber nicht.

    Ein gerichtliches Gutachten können Sie vom Nachbarn wünschen, aber wenn er sich weigert, da er der Meinung ist, das er keine Schäden verursacht, kann es sein, das er es nicht zahlen wird.

    Auch haben Sie mit der Baufirma keinen vertragliche Beziehung, Im Zweifel sind Rohbauer, Erdbaufirma, Landschaftsgärtner usw. verschiedene Firmen und somit verschiedene potentielle "Schadensverursacher" ...

    Sie können mit ihrem Nachbarn (Bauherren) reden und Ihm "drohen", das sie bei jeder potentiellen Gefährdung usw. die Behörde zum Baueinstand her-zitieren, sollte er sich gegen ein gemeinsames Abnahnmeprotokoll weigern ... Gemeinsam den Bereich nach Schäden absuchen und (wie z.B. auch bei einer Wohnungsübergabe) eindeutig mit Fotos usw. dokumentieren ... kostet deutlich weniger als ein ö.b.v. Sachverständiger und damit deutlich bessere Chancen, das der Nachbar mitmacht ...

    Für rechtlich saubere, "zwangsweise" Verpflichtung mit Gutachter usw. werden sie auch nen Rechtsanwalt brauchen ...


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN