Überbau Garage
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Überbau Garage
In einem vorherigen Beitrag hatte ich ja geschrieben, dass meine Nachbarn eine Dämmung meiner Gebäudeaußenwand verweigern (NRW ).
nun sind wir soweit, das sie mir und meinen Handwerkern das betreten ihres Grundstücks untersagt haben. Jetzt habe ich eine Neuvermessung des Grundstücks durchführen lassen und es stellte sich heraus, dass die Garage der Nachbarn 22 cm auf meinem Grundstück steht. Kann ich einen Rückbau verlangen, da ich erst durch die Neuvermessung davon Kenntnis erlangt habe oder ist dies persönliches Pech nach Kuaf. Grunddienstbarkeiten und Baulasten gibt es wie gesagt nicht.
MfG
N.
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Mediator
holen Sie sich einen Mediator (das zahlt ggf die Rechtschutzversicherung), ist billiger als ein Rechtsstreit. Der wird dann versuchen die 22 cm Garage gegen die Dämmung zu tauschen. -
In Berlin
und Brandenburg sind nachträgliche Dämmungen von Grenzwänden zulässig. Der Nachbar muss es dulden. Ein Rückbau wird auf Kosten des Dämmenden erst fällig im Zuge eines späteren nachbarlichen Anbaus. Schade, dass es im sonst so fortschrittlichen NRW sowas nicht zu geben scheint. Nehmen Sie einen Baurechtsanwalt, lassen Sie Ihre Möglichkeiten gegen den nachbarlichen Überbau prüfen (Rückbau, Überbaurente, etc.) und dann lassen Sie den Anwalt ein freundliches Schreiben mit einem Moderationsvorschlag aufsetzen, in dem ihre Angebote und ihre Wünsche stehen. Dann gibt es immer noch das Hammerschlag- und Leiterrecht (Hammerschlagrecht, Leiterrecht), nachdem der Nachbar Sie und ihre Handwerker auf seinen Grund lassen MUSS, wenn Sie Instandhaltungsarbeiten an der Grenzwand ausführen müssen. (Evtl. geforderte Sicherheitsleistungen etc. erklärt ihnen Ihr Anwalt) -
§ 23a NachbG NRW: Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude
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In NRW sind seit 07.2011 Wärmedämmungen ...
In NRW sind seit 07.2011 Wärmedämmungen an Grenzbebauungen vom Nachbarn zu dulden. Dies besagt das Nachbarschaftsrecht NRW. § 23a. bis zu einer Tiefe von 0,25 m, wenn nicht dringende Gründe dagegen sprechen. Die Nachbarn argumentieren, dass Ihre Einfahrt zu schnall werden würde - auf einer Länge von 3 cm 2,48 sonst über 2,50. Dies alles lässt sie unbeeindruck.Gruß
Nicole Touray
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sind zu dulden wenn, ... eine vergleichbare ...
sind zu dulden wenn, ... eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann und die Überbauung die Benutzung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.es wäre somit erst zu prüfen, ob eine Innendämmung mit vertretbaren Aufwand möglich ist. Eine Einengung auf 2,48 m Durchfahrtsbreite würde ich auch nicht als "unwesentlich" ansehen.
Jörg Schröder
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Die Durchfahrt wäre an einer Stelle ...
Die Durchfahrt wäre an einer Stelle für 3 cm 2,48 m danach 5,00 m davor 2,70 m bis 2,50 m. Dies weil die Nachbarn Veränderung ohne Baulasten und Grunddienstbarkeiten an Ihrem Gebäude vorgenommen hatten und somit den Abstand zu meinem Gebäude verschmälert haben. Es sollen 10 cm Dämmung angebracht werden zzgl. Armierung also 12 cm.