nds Bauverordnung von 1960 / Park- und Stellflächen
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nds Bauverordnung von 1960 / Park- und Stellflächen

Hallo,
mich würde interessieren, ob es Anfang der 60er Jahre bereits eine Vorschrift gab, bei Erstellung von Reihenhäusern bestimmte Parkflächen zu schaffen.
Situation:
Eine Reihenhauszeile in einem (damaligen) Neubaugebiet (1960), um die aus Platzgründen lediglich ein zwischen 2,80 und 4,30 mtr breiter asphaltierter "Rundweg" zum erreichen der Grundstücke geschaffen wurde. Da größere Fahrzeuge nicht diesen Weg nutzen können (zu kleiner Kurvenradius, zu eng, etc.), wurde die eigentliche Zufahrtsstraße zur Sackkasse erklärt und ein großer Wendeplatz angelegt. An dessen Stirnseite wurden zwei Grundstücke kürzer als die restlichen bemessen, um exakt eine Anwohner/Besucherparkfläche zu errichten.
Nun errichten genau diese beide Grundstücksbesitzer zur Parkfläche hin Garagen und Stellplätze. Der gesamte  -  extra damals geschaffene  -  Parkraum fällt weg.
Die Stadt behauptet, dass es keinen Bebauungsplan für das Baugebiet gibt und erteilt die Genehmigungen zum Garagen- bzw. Stellplatzbau.
Daher meine Frage, ob es bereit 1960 in Niedersachsen Pflicht war bei neuen Baugebieten entsprechend allgemeinen Parkraum zu schaffen.
Gruß
  1. 1968 ...

    wurde meines Wissen nach die erste Landesbauordnung erlassen. Bis dahin gab es regionale Bauordnungen, z.B. die Hannoversche Bausatzung (oder Bauordnung).
    Diese bekommt man nur noch in einigen Bauämtern oder mit Glück in Unibiblotheken
    Ich meine, damals gab es noch nicht wie heute eine Nachweispflicht für Stellplätze je Wohneinheit, da die Motorisierung eher schwach war (jedenfalls die mit 4 Rädern) und den Politikern wie immer die Weitsicht fehlte.

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