Rettungswege in privaten Tiefgaragen
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Rettungswege in privaten Tiefgaragen

Guten Tag,
auf der Suche nach den Vorschriften betreffend Rettungswege in Tiefgaragen bitte ich um Hilfe.
Meine Frage bezieht sich auf die Anzahl vorgeschriebener Rettungswege in der privaten Tiefgarage unter unserer Wohnanlage in Baden Württemberg, Baujahr 1994.
Kurz zur Beschreibung der Räumlichkeiten: die Wohnanlage besteht aus 5 Gebäuden, in U-Form angeordnet. Darunter befindet sich eine private Tiefgarage über zwei Ebenen. Anlässlich einer Sicherheitsbegehung durch die Stadt wurde festgestellt, dass bei den Rettungswegen nachgebessert werden muss. Leider wurden keine detaillierten Vorgaben gemacht.
Bisher waren die Zu- und Ausfahrten als Rettungswege gedacht. Dass an deren Rolltoren nachgebessert werden muss ist geklärt und nicht Teil meiner Frage.
Es geht um die Zugänge zu den Gebäuden von der Tiefgarage aus. Unter jedem Gebäude und auf jeder Ebene gibt es einen Zugang in das Treppenhaus jedes der fünf Gebäude. In der Summe also zehn Zugänge. Die Eingänge sind etwa 15 m voneinander entfernt. Derzeit sind diese nur mit Schlüssel zu öffnen und dadurch als Fluchtweg nicht geeignet.
Meine Frage: muss jeder der insgesamt 10 Zugänge zu einem Fluchtweg umgewandelt werden? Ein von der Verwaltung eingeholter Kostenvoranschlag geht von Kosten in Höhe von 50 k€ für deren Umrüstung aus.
Oder reichen die zwei Fahrtwege als Rettungswege, vorausgesetzt deren Rolltore werden vorschriftsgemäß aufgerüstet?
Kann es genügen auf jeder Ebene einen Zugang zum Gebäude als weiteren Notausgang bereit zu stellen?
Hinweise auf entsprechende Literatur würde mir bereits weiterhelfen.
Danke für Hinweise,
Eberhard
  • Name:
  • Eberhard
  1. Die

    Garagenverordnung (GaVO) unterscheidet nicht zwischen privaten und öffentliche Garagen.
    Die Unterscheidung liegt in der Größe. >100 m²  -  Kleingarage; 101 m²  -  1000 m²  -  Mittelgarage; <1000 m² Großgarage.
    Einfach schnell ein paar Literaturhinweise! So tut das nicht. Wenn es sich bei den "Übergängen" zu den Wohnhäusern um notwendige Treppenräume handelt sind dort nach der Ausführungsverordnung (LBOAVO) evtl. Schleusen zu errichten.
    Das muss aber in den Auflagen oder Mängeln der Begehung aufgeführt sein. Da muss stehen wie und warum, was gemacht werden muss. Außerdem gehört da eine Rechtsgrundlage dazu. Nimm Dir Jemanden dazu, der sich mit sowas auskennt!
    1. Link GaVO
    2. Link LBOAVO
    Das sind die aktuellen und nicht die von 1994.
  2. Das hilft mir weiter!

    Hallo Herr Oberst,
    Ihre Hinweise und die Links zur GaVO und LBOAVO sind eine große Hilfe, um mit Basiswissen in die Gespräche mit Verwaltung und Stadt zu gehen.
    Vielen Dank und ein schönes Wochenende,
    • Name:
    • Eberhard

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